219/A(E) XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Ludmilla Parfuss, Dr. Kräuter, Faul, Gradwohl, Anna Huber

Dr. Jarolim, Mag. Maier, Katharina Pfeffer, Mag. Schlögl, Mag. Ulli Sima

und GenossInnen

betreffend Schutz der Bevölkerung vor Hunden mit gesteigerter Aggressivität und

Gefährlichkeit

 

Die Haltung von Hunden ist in Österreich derzeit im Rahmen der Tierschutzgesetze der

Länder geregelt. In einigen Bundesländern finden sich zum Thema „Hunde“ auch Regelungen

in den Landesjagdgesetzen wie auch in den landespolizeilichen und ortspolizeilichen

Bestimmungen.

 

In keinem der neun Landestierschutzgesetze gibt es allerdings etwa für Zucht und Ausbildung

von Hunden ausreichende Bestimmungen und eine Kontrolle im Sinne des Schutzes der

österreichischen Bevölkerung.

 

Tatsache ist, dass in der Realität Bestimmungen wie Leinen - und Maulkorbpflicht nicht

eingehalten werden und deren Überwachung lückenhaft ist. Jüngste Angriffe von Hunden

gegen Mensch und Tier zeigen, dass die derzeitigen Bestimmungen offensichtlich nicht

mehr zeitgemäß und unwirksam sind. Die Problematik von Hunden mit gesteigerter

Aggressivität und Gefährlichkeit wurde durch die Ostöffnung verstärkt, denn der

überwiegende Anteil dieser verhaltensauffälligen Hunde kommt vor allem aus den Ostländern

nach Österreich. Zudem ist die Nachfrage nach Hunden mit gesteigerter Aggressivität und

Gefährlichkeit in bestimmten Kreisen stark gestiegen, sodass Handlungsbedarf besteht.

 

Grundsätzlich muss aber auch festgestellt werden, dass immer öfter Probleme im

Zusammenleben von Menschen und Hunden mit gesteigerter Aggressivität und

Gefährlichkeit, vor allem in Großstädten, zu beobachten sind:

•   Es wächst der berechtigte Unmut gegen Leute, die Runde als Waffen benützen.

•   Es mehren sich die Auseinandersetzungen zwischen Joggern, Radfahrern und

     Hundebesitzern.

•   Es eskalieren die Streitereien zwischen Hundebesitzern und besorgten Eltern auf

     Spielplätzen, öffentlichen Anlagen u. ä.

 

Allein im Jahre 1998 gab es laut Österreichischem Kynologenverband insgesamt

3.880 Verletzungen durch Tierbisse. Davon mussten sich rund 2.900 Menschen ambulant

behandeln lassen. 296 Bisse erfolgten am Kopf. Unter den Gebissenen sind pro Jahr etwa

1.000 Kinder.

 

Für das gesamte österreichische Bundesgebiet gibt es keine gesicherten Zahlen über so

genannte ,,Kampfhunde“. Beispielsweise schätzt ein Hundesteuerexperte der Stadt Salzburg

den Anteil der gefährlichen Hunde auf rund 10 %, was mehr als 300 Tiere bedeutet.

 

In Tirol werden rund 250 Kampfhunde vermutet. Der Großteile der Kampfhunde wird in

Hinterhofzwingern gezüchtet oder aus dem Osten importiert. Sogar von illegalen

Hundekämpfen, die außerhalb Innsbrucks nachts an abgelegenen Plätzen veranstaltet werden,

wird berichtet.

 

Imponiergehabe, Aggressionslust, übertriebener Kompensationsbedarf sowie

Verantwortungslosigkeit einiger weniger Hundehalter sind Ursachen des Problems.

 

Jüngst bekannt gewordene Vorfälle im In - und Ausland, bei denen Menschen, vor allem

Kleinkinder und Senioren schwer verletzt wurden oder zu Tode kamen, erfordern auch in

Österreich Sofortmaßnahmen zum Schutz unserer Bevölkerung.

 

Vor diesem Hintergrund muss die österreichische Bundesregierung tätig werden.

 

Da die derzeit geltenden Länderregelungen längst nicht ausreichend sind, bedarf es zum

Schutz von Leib und Leben der österreichischen Bevölkerung über die landesgesetzlichen

Regelungen hinaus eines Bundesgesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen

Hunden.

 

Dabei hat sie auf Erfahrungen aus dem Ausland zurückzugreifen und im Vorfeld der

Gesetzeswerdung - um auf die besonderen nationalen Verhältnisse Rücksicht nehmen zu

können - eine Enquete auf parlamentarischer Ebene unter Einbindung in - und ausländischer

Experten zu veranstalten. Die Ergebnisse dieser Enquete sind im Vorschlag zum

Bundesgesetz über den Schutz der Bevölkerung vor Hunden mit gesteigerter Aggressivität

und Gefährlichkeit zu verwerten.

 

Für dieses Bundesgesetz in Erwägung gezogen werden sollten insbesondere:

 

•  Verbot von Aggressionszucht

•   Verbot der Ausbildung, die eine gesteigerte Aggression zum Ziel hat,

•   Verbot des Handels im Inland mit gefährlichen Hunden (inkl. Hobbyzuchten) sowie

     Import und Export

•   Sachkunde - und Zuverlässigkeitsprüfung für Halter von Hunden mit gesteigerter

    Aggressivität und Gefährlichkeit

•   Gehorsamkeits - und Zuverlässigkeitsprüfung für Hunde mit gesteigerter Aggressivität und

    Gefährlichkeit

•   Kennzeichnungspflicht (Mikrochip) für gefährliche Hunde und Hunde, die wiederholt

    gebissen haben,

•   Pflichtversicherung (Haftpflicht) für alle Hunde

•   bissige und gefährliche Hunde müssen einer Wesensbeurteilung unterzogen werden, im

    Wiederholungsfall von aggressivem Verhalten Kastration des Hundes sowie

    Hundehaltungsverbot für den Besitzer;

•   für „gefährliche“ Hunde und Hunde, die wiederholt gebissen haben, gestaffelt höhere

    Hundesteuern;

•   Verpflichtende Tollwutimpfung der Hunde

•   Maulkorb - und Leinenzwang für bestimmte Hunde bzw. Gebiete

•   Höhere Kontrollfrequenz bzw. Verschärfung der Strafen bei wiederholten und schwer

    wiegenden Verstößen

•   Hohe Strafen bei Nichteinhaltung von Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Hunden

    mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

•   Konsequenter Vollzug der Ge - und Verbote

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend - jedenfalls bis

17. September 2000 - einen Entwurf eines Bundesgesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor

Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, welches vom Bundesministerium

für Inneres zu vollziehen sein wird, dem Parlament vorzulegen.