219/A(E) XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Ludmilla Parfuss, Dr. Kräuter, Faul, Gradwohl, Anna Huber
Dr. Jarolim, Mag. Maier, Katharina Pfeffer, Mag. Schlögl, Mag. Ulli Sima
und GenossInnen
betreffend Schutz der Bevölkerung vor Hunden mit gesteigerter Aggressivität und
Gefährlichkeit
Die Haltung von Hunden ist in Österreich derzeit im Rahmen der Tierschutzgesetze der
Länder geregelt. In einigen Bundesländern finden sich zum Thema „Hunde“ auch Regelungen
in den Landesjagdgesetzen wie auch in den landespolizeilichen und ortspolizeilichen
Bestimmungen.
In keinem der neun Landestierschutzgesetze gibt es allerdings etwa für Zucht und Ausbildung
von Hunden ausreichende Bestimmungen und eine Kontrolle im Sinne des Schutzes der
österreichischen Bevölkerung.
Tatsache ist, dass in der Realität Bestimmungen wie Leinen - und Maulkorbpflicht nicht
eingehalten werden und deren Überwachung lückenhaft ist. Jüngste Angriffe von Hunden
gegen Mensch und Tier zeigen, dass die derzeitigen Bestimmungen offensichtlich nicht
mehr zeitgemäß und unwirksam sind. Die Problematik von Hunden mit gesteigerter
Aggressivität und Gefährlichkeit wurde durch die Ostöffnung verstärkt, denn der
überwiegende Anteil dieser verhaltensauffälligen Hunde kommt vor allem aus den Ostländern
nach Österreich. Zudem ist die Nachfrage nach Hunden mit gesteigerter Aggressivität und
Gefährlichkeit in bestimmten Kreisen stark gestiegen, sodass Handlungsbedarf besteht.
Grundsätzlich muss aber auch festgestellt werden, dass immer öfter Probleme im
Zusammenleben von Menschen und Hunden mit gesteigerter Aggressivität und
Gefährlichkeit, vor allem in
Großstädten, zu beobachten sind:
• Es wächst der berechtigte Unmut gegen Leute, die Runde als Waffen benützen.
• Es mehren sich die Auseinandersetzungen zwischen Joggern, Radfahrern und
Hundebesitzern.
• Es eskalieren die Streitereien zwischen Hundebesitzern und besorgten Eltern auf
Spielplätzen, öffentlichen Anlagen u. ä.
Allein im Jahre 1998 gab es laut Österreichischem Kynologenverband insgesamt
3.880 Verletzungen durch Tierbisse. Davon mussten sich rund 2.900 Menschen ambulant
behandeln lassen. 296 Bisse erfolgten am Kopf. Unter den Gebissenen sind pro Jahr etwa
1.000 Kinder.
Für das gesamte österreichische Bundesgebiet gibt es keine gesicherten Zahlen über so
genannte ,,Kampfhunde“. Beispielsweise schätzt ein Hundesteuerexperte der Stadt Salzburg
den Anteil der gefährlichen Hunde auf rund 10 %, was mehr als 300 Tiere bedeutet.
In Tirol werden rund 250 Kampfhunde vermutet. Der Großteile der Kampfhunde wird in
Hinterhofzwingern gezüchtet oder aus dem Osten importiert. Sogar von illegalen
Hundekämpfen, die außerhalb Innsbrucks nachts an abgelegenen Plätzen veranstaltet werden,
wird berichtet.
Imponiergehabe, Aggressionslust, übertriebener Kompensationsbedarf sowie
Verantwortungslosigkeit einiger weniger Hundehalter sind Ursachen des Problems.
Jüngst bekannt gewordene Vorfälle im In - und Ausland, bei denen Menschen, vor allem
Kleinkinder und Senioren schwer verletzt wurden oder zu Tode kamen, erfordern auch in
Österreich Sofortmaßnahmen zum Schutz unserer Bevölkerung.
Vor diesem Hintergrund muss die österreichische Bundesregierung tätig werden.
Da die derzeit geltenden Länderregelungen längst nicht ausreichend sind, bedarf es zum
Schutz von Leib und Leben der österreichischen Bevölkerung über die landesgesetzlichen
Regelungen hinaus eines Bundesgesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen
Hunden.
Dabei hat sie auf Erfahrungen aus dem Ausland zurückzugreifen und im Vorfeld der
Gesetzeswerdung - um auf die besonderen nationalen Verhältnisse Rücksicht nehmen zu
können - eine Enquete auf parlamentarischer Ebene unter Einbindung in - und ausländischer
Experten zu veranstalten. Die Ergebnisse
dieser Enquete sind im Vorschlag zum
Bundesgesetz über den Schutz der Bevölkerung vor Hunden mit gesteigerter Aggressivität
und Gefährlichkeit zu verwerten.
Für dieses Bundesgesetz in Erwägung gezogen werden sollten insbesondere:
• Verbot von Aggressionszucht
• Verbot der Ausbildung, die eine gesteigerte Aggression zum Ziel hat,
• Verbot des Handels im Inland mit gefährlichen Hunden (inkl. Hobbyzuchten) sowie
Import und Export
• Sachkunde - und Zuverlässigkeitsprüfung für Halter von Hunden mit gesteigerter
Aggressivität und Gefährlichkeit
• Gehorsamkeits - und Zuverlässigkeitsprüfung für Hunde mit gesteigerter Aggressivität und
Gefährlichkeit
• Kennzeichnungspflicht (Mikrochip) für gefährliche Hunde und Hunde, die wiederholt
gebissen haben,
• Pflichtversicherung (Haftpflicht) für alle Hunde
• bissige und gefährliche Hunde müssen einer Wesensbeurteilung unterzogen werden, im
Wiederholungsfall von aggressivem Verhalten Kastration des Hundes sowie
Hundehaltungsverbot für den Besitzer;
• für „gefährliche“ Hunde und Hunde, die wiederholt gebissen haben, gestaffelt höhere
Hundesteuern;
• Verpflichtende Tollwutimpfung der Hunde
• Maulkorb - und Leinenzwang für bestimmte Hunde bzw. Gebiete
• Höhere Kontrollfrequenz bzw. Verschärfung der Strafen bei wiederholten und schwer
wiegenden Verstößen
• Hohe Strafen bei Nichteinhaltung von Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Hunden
mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
• Konsequenter Vollzug der Ge - und Verbote
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend - jedenfalls bis
17. September 2000 - einen Entwurf eines Bundesgesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor
Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, welches vom Bundesministerium
für Inneres zu vollziehen sein wird, dem Parlament vorzulegen.