221/A(E)XXI.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr Elisabeth Pittermann, Heidrun Silhavy, Lackner,

Ing. Kaipel

und GenossInnen

betreffend gesetzlicher Regelungen für Lagerungs - und Stützverbandstechniker

in Spitalsambulanzen

 

Bisher waren im Krankenpflegegesetz sowohl der Krankenpflegefachdienst als auch alle

Sanitätshilfsdienste und der medizinisch - technische Fachdienst geregelt. Bereits mit der

Erlassung des MTD - Gesetzes 1992 wurde der Bereich der gehobenen medizinisch -

technischen Dienste aus dem Krankenpflegegesetz ausgegliedert.

 

Auch die immer bedeutendere Stellung der Pflege im Rahmen des Gesundheitswesens

verlangte ein eigenes Gesetz, in dem die Gesundheits - und Krankenpflegeberufe umfassend

und zeitgemäß geregelt werden. Dies ist nunmehr mit der Beschlußfassung des Gesundheits -

und Krankenpflegegesetzes geschehen.

 

Jetzt geht es daran auch die Lagerungs - und Stützverbandstechniker in Spitalsambulanzen auf

eine zeitgemäße gesetzliche Basis zu stellen. Berufsausbildung und - ausübung müssen

reformiert und unter Einbeziehung der betroffenen Berufsgruppe neu geregelt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen hat, unter Einbeziehung der

betroffenen Berufsgruppe, dem Nationalrat bis zum Ende des Jahres 2000 einen

Gesetzesentwurf bezüglich Ausbildungsordnung und Berufsausübung der Lagerungs - und

Stützverbandstechniker (Gipser) in Spitalsambulanzen vorzulegen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt.