221/A(E)XXI.GP
der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr Elisabeth Pittermann, Heidrun Silhavy, Lackner,
Ing. Kaipel
und GenossInnen
betreffend gesetzlicher Regelungen für Lagerungs - und Stützverbandstechniker
in Spitalsambulanzen
Bisher waren im Krankenpflegegesetz sowohl der Krankenpflegefachdienst als auch alle
Sanitätshilfsdienste und der medizinisch - technische Fachdienst geregelt. Bereits mit der
Erlassung des MTD - Gesetzes 1992 wurde der Bereich der gehobenen medizinisch -
technischen Dienste aus dem Krankenpflegegesetz ausgegliedert.
Auch die immer bedeutendere Stellung der Pflege im Rahmen des Gesundheitswesens
verlangte ein eigenes Gesetz, in dem die Gesundheits - und Krankenpflegeberufe umfassend
und zeitgemäß geregelt werden. Dies ist nunmehr mit der Beschlußfassung des Gesundheits -
und Krankenpflegegesetzes geschehen.
Jetzt geht es daran auch die Lagerungs - und Stützverbandstechniker in Spitalsambulanzen auf
eine zeitgemäße gesetzliche Basis zu stellen. Berufsausbildung und - ausübung müssen
reformiert und unter Einbeziehung der betroffenen Berufsgruppe neu geregelt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen hat, unter Einbeziehung der
betroffenen Berufsgruppe, dem Nationalrat bis zum Ende des Jahres 2000 einen
Gesetzesentwurf bezüglich Ausbildungsordnung und Berufsausübung der Lagerungs - und
Stützverbandstechniker (Gipser) in Spitalsambulanzen vorzulegen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt.