223/A(E) XXI.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Heidrun Silhavy, Dr. Kräuter, Anna Huber,

Ing. Kaipel, Lackner, Mag. Maier, Annemarie Reitsamer, Mag. Ulli Sima

und GenossInnen

betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe

 

Neben dem Arztberuf besteht eine Reihe weiterer hochqualifizierter Gesundheitsberufe, deren

Ausbildung und Tätigkeitsbilder jeweils in besonderen Gesetzen wie dem MTD - Gesetz, dem

GuKG, dem MTF - SHD - Gesetz uam. geregelt sind. Viele dieser Vorschriften haben sich zwar

durchaus bewährt, doch wird seit langem eine Reformbedürftigkeit festgestellt. In diesem

Zusammenhang ist beispielsweise auf die notwendige Neuregelung des Berufsbildes der

Heilmasseure (abgestimmt mit den Regelungen für Masseure, die dem Gewerberecht

unterliegen), einer Neuregelung der Ausbildung und des Tätigkeitsbildes der Sanitäter, der

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die zahnärztlichen AssistentInnen, die MTD -

Reform, die MTF - Reform und andere Vorhaben mehr hinzuweisen.

 

In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 29. Juni 2000 hat der für das

Gesundheitswesen zuständige Staatssekretär Univ. Prof. Dr. Waneck seine Absicht bekundet,

all die Reformen der Gesundheitsberufe bis zum Ende des Jahres 2000 abzuschließen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten finden, dass dieser Arbeitseifer nicht, wie eine Vielzahl

anderer nicht umgesetzter Versprechungen der FPÖVP - Regierung zeigen, als bloße

Ankündigung enden soll, sondern dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, auf die Einhaltung

der ihm gegenüber getroffenen Zusagen genauestens zu achten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert die

Ankündigung des Herrn Staatssekretärs Univ. Prof. Dr. Waneck umzusetzen und dem

Nationalrat bis zum Ende des Jahres 2000 Gesetzesentwürfe vorzulegen, durch die

aufeinander abgestimmt sämtliche notwendige Reformen der einzelnen Gesundheitsberufe,

wie insbesondere

 

•   eine moderne Regelungen für Heilmasseure und gewerbliche Masseure und

•   eine moderne Regelungen für Sanitäter und

•   eine moderne Regelungen für zahnärztliche AssistentInnen und

•   eine MTD - und MTF - Reform

umgesetzt werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt.