225/A(E) XXI.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr Elisabeth Pittermann, Annemarie Reitsamer, Heidrun Silhavy, Lackner,

Dr Kräuter

und GenossInnen

betreffend Entschädigungen für die Hepatitis - C - Opfer der Plasmapheresefirmen

 

Wie bekannt, kam es seit den späten Sechziger - bis Ende der Achtzigerjahre zu Infektionen

von Plasmaspendern und Empfängern mit dem Hepatitis C - Virus. Während die seinerzeitige

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Lore Hostasch, durch Leistungen aus

der AUVA den Spenderinnen rasch Hilfe zukommen ließ, erfolgen regelmäßige

Absichtserklärungen der jetzt zuständigen Regierungsmitglieder sowie der Parlamentarier der

Regierungsparteien, den Opfern des Plasmaphereseskandals finanzielle Entschädigung für

entstandenes Leid und Verlust der Lebensqualität, Gesundheit und Lebensverkürzung zu

bieten. Bis jetzt wurde trotz aller Versprechen kein entsprechender Antrag gestellt. Die

unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, bis zum

Jahresende 2000 den versprochenen Fonds zu schaffen, um allen Hepatitis - C - infizierten

Geschädigten durch Plasmapheresen (sowohl Spender wie Empfänger der Produkte) eine

entsprechende Entschädigung zu gewähren.

Für diesen Fonds sind in erster Linie Mittel der verursachenden Firmen und deren

Versicherungen heranzuziehen, für den fehlenden Anteil auf Grund ihrer sozialen Pflichten

der Bund und die Länder und

die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, bis zum

Jahresende 2000 dafür Sorge zu tragen, dass endlich die Grundlagen geschaffen werden damit

die Haftpflichtversicherungen für Behandlungsschäden, Entschädigungen in entsprechendem

Ausmaß leisten ohne dass die betroffenen Menschen den Gang durch alle gerichtlichen

Instanzen in Kauf nehmen müssen.“

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss.