227/A XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Heidrun Silhavy, Annemarie Reitsamer, Dr. Elisabeth
Pittermann, Mag Barbara Prammer
und GenossInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz, BGBl. 183/1947 geändert
wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz, BGBl. 183/1947 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1 Abs. 2 erster Satz wird wie folgt geändert:
„1. § 1 Abs. 2 erster Satz lautet:
(2) Als Opfer der politischen Verfolgung im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Personen
anzusehen, die in der Zeit vom 6. Mai 1933 bis zum 9. Mai 1945 aus politischen Gründen,
aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung, auf Grund
einer Behinderung oder als „asozial" Verfolgte durch Maßnahmen eines Gerichtes, einer
Verwaltungs - (im besonderen einer Staatspolizei -) Behörde oder durch Eingriffe der NSDAP
einschließlich ihrer Gliederungen in erheblichem Ausmaß zu Schaden gekommen sind
(einschließlich Zwangssterilisationen).“
Begründung:
In den Konzentrationslagern des 3. Reiches waren etwa 15.000 homosexuelle Männer
inhaftiert und mit einem rosa Winkel auf der Häftlingsuniform gekennzeichnet. Rund 10.000
von ihnen sind von den Nationalsozialisten umgebracht worden. Obwohl diese Opfergruppe
zusammen mit den als „asozial“ verfolgten Personen im Nationalfonds - Gesetz
berücksichtigt werden, fehlt bis heute die Anerkennung im Opferfürsorgegesetz.
Im Rahmen eines Euthanasie - Symposiums im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien
auf der Baumgartner Höhe wurde auch über das Thema ,,NS - Zwangssterilisationen in der
Heil und Pflegeanstalt Am Steinhof" referiert. Das Dokumentationsarchiv des
Österreichischen Widerstandes berichtet, dass in Österreich zwischen 1940 und 1945 ca.
6.000 Menschen zwangssterilisiert wurden. Es erscheint sinnvoll, Zwangssterilisationen im
Gesetz ausdrücklich anzuführen.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales