227/A XXI.GP

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Heidrun Silhavy, Annemarie Reitsamer, Dr. Elisabeth

Pittermann, Mag Barbara Prammer

und GenossInnen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz, BGBl. 183/1947 geändert

wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz, BGBl. 183/1947 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

§ 1 Abs. 2 erster Satz wird wie folgt geändert:

„1. § 1 Abs. 2 erster Satz lautet:

(2) Als Opfer der politischen Verfolgung im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Personen

anzusehen, die in der Zeit vom 6. Mai 1933 bis zum 9. Mai 1945 aus politischen Gründen,

aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung, auf Grund

einer Behinderung oder als „asozial" Verfolgte durch Maßnahmen eines Gerichtes, einer

Verwaltungs - (im besonderen einer Staatspolizei -) Behörde oder durch Eingriffe der NSDAP

einschließlich ihrer Gliederungen in erheblichem Ausmaß zu Schaden gekommen sind

(einschließlich Zwangssterilisationen).“

 

Begründung:

 

In den Konzentrationslagern des 3. Reiches waren etwa 15.000 homosexuelle Männer

inhaftiert und mit einem rosa Winkel auf der Häftlingsuniform gekennzeichnet. Rund 10.000

von ihnen sind von den Nationalsozialisten umgebracht worden. Obwohl diese Opfergruppe

zusammen mit den als „asozial“ verfolgten Personen im Nationalfonds - Gesetz

berücksichtigt werden, fehlt bis heute die Anerkennung im Opferfürsorgegesetz.

Im Rahmen eines Euthanasie - Symposiums im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien

auf der Baumgartner Höhe wurde auch über das Thema ,,NS - Zwangssterilisationen in der

Heil und Pflegeanstalt Am Steinhof" referiert. Das Dokumentationsarchiv des

Österreichischen Widerstandes berichtet, dass in Österreich zwischen 1940 und 1945 ca.

6.000 Menschen zwangssterilisiert wurden. Es erscheint sinnvoll, Zwangssterilisationen im

Gesetz ausdrücklich anzuführen.

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales