23/AE XXI.GP
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Anerkennung der Gebärdensprache
Gehörlose und schwerhörende Menschen (ca. 10.000 in Österreich) stellen eine
nicht - ethnische Minderheit dar. Ihre Muttersprache ist die Gebärdensprache.
Bis heute ist eine offizielle Anerkennung dieser Minderheitensprachen nicht
erfolgt.
Eine Anerkennung ist jedoch dringend notwendig, um die sprachlichen
Menschenrechte der VerwenderInnen der Gebärdensprache zu sichern. Zu diesen
Rechten gehören insbesondere auch das Recht auf freie Sprachwahl im
Unterricht, das Recht auf professionellen bilingualen Unterricht, das Recht auf
staatlich bezahlte GebärdendolmetscherInnen.
Alle diese grundlegenden Rechte sind für die gehörlosen Menschen in Österreich
derzeit nicht gesichert.
In weltweit 18 Ländern, davon in vier EU - Mitgliedstaaten (Dänemark,
Schweden, Finnland und Portugal) ist eine rechtlich - offizielle Anerkennung der
jeweiligen nationalen Gebärdensprache bereits erfolgt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die oben genannten Rechte für die
sprachliche Minderheit der Gehörlosen und Schwerhörenden abzusichern und
eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache durchzuführen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß
vorgeschlagen.