23/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Anerkennung der Gebärdensprache

 

 

Gehörlose und schwerhörende Menschen (ca. 10.000 in Österreich) stellen eine

nicht - ethnische Minderheit dar. Ihre Muttersprache ist die Gebärdensprache.

Bis heute ist eine offizielle Anerkennung dieser Minderheitensprachen nicht

erfolgt.

Eine Anerkennung ist jedoch dringend notwendig, um die sprachlichen

Menschenrechte der VerwenderInnen der Gebärdensprache zu sichern. Zu diesen

Rechten gehören insbesondere auch das Recht auf freie Sprachwahl im

Unterricht, das Recht auf professionellen bilingualen Unterricht, das Recht auf

staatlich bezahlte GebärdendolmetscherInnen.

Alle diese grundlegenden Rechte sind für die gehörlosen Menschen in Österreich

derzeit nicht gesichert.

In weltweit 18 Ländern, davon in vier EU - Mitgliedstaaten (Dänemark,

Schweden, Finnland und Portugal) ist eine rechtlich - offizielle Anerkennung der

jeweiligen nationalen Gebärdensprache bereits erfolgt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die oben genannten Rechte für die

sprachliche Minderheit der Gehörlosen und Schwerhörenden abzusichern und

eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache durchzuführen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß

vorgeschlagen.