231/A XXI.GP

 

E N T S C H L I E S S U N G S AN T R A G

 

der Abgeordneten Dr. Kurt Heindl, Ing. Kaipel, Eder

und GenossInnen

zur Verbesserung der Bankenaufsicht

 

Der Rechnungshof hat auch in seinem jüngsten Bericht die Leistungen und das System der

Bankenaufsicht im Finanzministerium gelobt, aber auch darauf aufmerksam gemacht dass die

immer komplexer werdenden Finanzprodukte und die immer stärkere Verflechtung der

internationalen Kapitalmärkte sich auch im Aufsichtssystem verstärkt niederschlagen muß.

Finanzminister Edlinger hat daher bereits im Jänner 1999 eine Studie bei externen Beratern

(Ernst & Young) in Auftrag gegeben, die seit bereits mehr als einem Jahr fertiggestellt ist,

sodaß entsprechende Vorschläge am Tisch liegen. Auch ein entsprechender Gesetzesentwurf

wurde bereits vor mehr als einem Jahr erarbeitet, fand bedauerlicherweise aber nicht die

Zustimmung der ÖVP.

 

Die jüngsten Vorfälle rund um den Kriminalfall „Howe“ und die daraus resultierenden

Schwierigkeiten der Bank Burgenland zeigen, wie wichtig ein effizientes und zeitgemäßes

Aufsichtssystem ist.

 

Es sollte daher im Interesse der Anleger, des österreichischen Kapitalmarktes und damit dem

Wirtschaftsstandort Österreich die Verbesserung der österreichischen Bankenaufsicht nach

internationalem Vorbild in Angriff genommen werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einer Regierungsvorlage jene rechtlichen

Grundlagen zu erarbeiten, die im Sinne des jüngsten Rechnungshofberichtes zur

Bankenaufsicht und den Ergebnissen der Expertenstudie von Ernst & Young des Vorjahres

nach internationalem Vorbild eine Ausgliederung der operativen Aufsicht aus dem

Finanzministerium zum Ziel haben.

 

Dabei soll dem Expertengutachten folgend, die Aufsicht an die OeNB weisungsfrei

übertragen werden und damit die erforderliche Unabhängigkeit gewährleistet sein. Ferner soll

sie durch Verfahrensstraffungen und Kompetenzbereinigungen noch effizienter arbeiten

können und damit die Anleger noch besser geschützt werden.

 

Die Gesamtverantwortung für den österreichischen Kapitalmarkt und die Verantwortung für

die rechtlichen Rahmenbedingungen sollen aber auch weiterhin beim Bundesminister für

Finanzen verbleiben.

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.