231/A XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Kurt Heindl, Ing. Kaipel, Eder
und GenossInnen
zur Verbesserung der Bankenaufsicht
Der Rechnungshof hat auch in seinem jüngsten Bericht die Leistungen und das System der
Bankenaufsicht im Finanzministerium gelobt, aber auch darauf aufmerksam gemacht dass die
immer komplexer werdenden Finanzprodukte und die immer stärkere Verflechtung der
internationalen Kapitalmärkte sich auch im Aufsichtssystem verstärkt niederschlagen muß.
Finanzminister Edlinger hat daher bereits im Jänner 1999 eine Studie bei externen Beratern
(Ernst & Young) in Auftrag gegeben, die seit bereits mehr als einem Jahr fertiggestellt ist,
sodaß entsprechende Vorschläge am Tisch liegen. Auch ein entsprechender Gesetzesentwurf
wurde bereits vor mehr als einem Jahr erarbeitet, fand bedauerlicherweise aber nicht die
Zustimmung der ÖVP.
Die jüngsten Vorfälle rund um den Kriminalfall „Howe“ und die daraus resultierenden
Schwierigkeiten der Bank Burgenland zeigen, wie wichtig ein effizientes und zeitgemäßes
Aufsichtssystem ist.
Es sollte daher im Interesse der Anleger, des österreichischen Kapitalmarktes und damit dem
Wirtschaftsstandort Österreich die Verbesserung der österreichischen Bankenaufsicht nach
internationalem Vorbild in Angriff genommen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einer Regierungsvorlage jene rechtlichen
Grundlagen zu erarbeiten, die im Sinne des
jüngsten Rechnungshofberichtes zur
Bankenaufsicht und den Ergebnissen der Expertenstudie von Ernst & Young des Vorjahres
nach internationalem Vorbild eine Ausgliederung der operativen Aufsicht aus dem
Finanzministerium zum Ziel haben.
Dabei soll dem Expertengutachten folgend, die Aufsicht an die OeNB weisungsfrei
übertragen werden und damit die erforderliche Unabhängigkeit gewährleistet sein. Ferner soll
sie durch Verfahrensstraffungen und Kompetenzbereinigungen noch effizienter arbeiten
können und damit die Anleger noch besser geschützt werden.
Die Gesamtverantwortung für den österreichischen Kapitalmarkt und die Verantwortung für
die rechtlichen Rahmenbedingungen sollen aber auch weiterhin beim Bundesminister für
Finanzen verbleiben.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.