232/A(E) XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

betreffend Verbot des Ferntransportes von lebenden Tieren

 

 

Der Umfang der Tiertransporte innerhalb der EU, die Importe von lebenden Tieren in

die EU und die Exporte in Drittländer haben in den letzten Jahren stark

zugenommen. Wie empfindungslose Waren werden jährlich mehrere hundert

Millionen Tiere dorthin gebracht, wo ihre Vermarktung die höchsten Gewinne

einbringt.

 

Daher müssen die EU - Tiertransport - Richtlinien - erklärtes Ziel ist der ungehinderte,

grenzüberschreitende Handel mit lebenden Tieren - neu beraten werden. Als Vorbild

hat das österreichische Tiertransportgesetz - Straße zu dienen, das u.a. vorsieht, dass

der Transport von Tieren auf der kürzesten verkehrsüblichen Route durchzuführen

ist.

 

KonsumentInnen und SteuerzahlerInnen dulden nicht, dass die Ausfuhr von

Schlachttieren und die damit verbundenen schweren Leiden der Tiere mit

Steuergeldern subventioniert werden. Wenn die EU - Export - Prämie fallen würde,

würden sich auch diese Transporte nicht mehr lohnen.

 

Infolge der Konzentration der Tierhaltung in bestimmten Regionen Europas und der

finanziellen Förderung zentraler Schlachthöfe haben die Tiertransporte innerhalb der

EU und aus Osteuropa zum Zwecke der Mast und Schlachtung gewaltig

zugenommen. So werden jedes Jahr fast 300 Millionen Geflügeltiere, fast 7 Millionen

Schweine, über 3 Millionen Rinder und über 2 Millionen Schafe zwischen den EU -

Mitgliedsländern hin - und hergefahren.

 

Dazu kommt, dass sämtliche gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Tiere

missachtet werden, vor allem hinsichtlich der Versorgung der Tiere, der

Ruhepausen, der Ausstattung der Transportmittel (LKW, Schiffe) und der

tierärztlichen Kontrollen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die

1995 verabschiedete EU - Tiertransport - Richtlinie und die nachfolgenden

Ergänzungen (Ausstattung der Versorgungsstationen, der Kraftfahrzeuge, Kontrollen

in Drittländern) die Tiere nicht effektiv schützen, sondern bestenfalls einen

reibungslosen Handel mit lebenden Tieren garantieren.

 

Der Schutz von Tieren besitzt in der Europäischen Union noch keinen

entsprechenden Eigenwert. Die Regelungen, die im Titel das Wort „Tierschutz“

führen, sind in Wahrheit Regelungen zum Schutz der Gemeinsamen Agrarpolitik

oder wettbewerbsrechtlicher Harmonisierung. Den Tieren ist dem Amsterdamer

Protokoll folgend der Status empfindsamer Lebewesen einzuräumen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die österreichische Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für

Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden ersucht, sich im

Rahmen der Mitgestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Europäischen Union für

folgende Maßnahmen einzusetzen:

 

1. für eine sofortige und endgültige Streichung der Exporterstattung für die Ausfuhr

    von lebenden Schlachttieren in Drittstaaten

 

2. für eine deutliche Verringerung und schrittweise Abschaffung des Ferntransportes

    von Tieren

 

3. für einen flächendeckenden Wiederaufbau von regionalen Schlachthöfen

 

4. für den Aufbau einer Infrastruktur für den Export von Fleisch anstatt von

    Schlachttieren

 

4. für eine Verankerung des Status der Tiere in den EU - Verträgen als empfindsame

     Lebewesen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land - und

Forstwirtschaft vorgeschlagen.