232/A(E) XXI.GP
der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Verbot des Ferntransportes von lebenden Tieren
Der Umfang der Tiertransporte innerhalb der EU, die Importe von lebenden Tieren in
die EU und die Exporte in Drittländer haben in den letzten Jahren stark
zugenommen. Wie empfindungslose Waren werden jährlich mehrere hundert
Millionen Tiere dorthin gebracht, wo ihre Vermarktung die höchsten Gewinne
einbringt.
Daher müssen die EU - Tiertransport - Richtlinien - erklärtes Ziel ist der ungehinderte,
grenzüberschreitende Handel mit lebenden Tieren - neu beraten werden. Als Vorbild
hat das österreichische Tiertransportgesetz - Straße zu dienen, das u.a. vorsieht, dass
der Transport von Tieren auf der kürzesten verkehrsüblichen Route durchzuführen
ist.
KonsumentInnen und SteuerzahlerInnen dulden nicht, dass die Ausfuhr von
Schlachttieren und die damit verbundenen schweren Leiden der Tiere mit
Steuergeldern subventioniert werden. Wenn die EU - Export - Prämie fallen würde,
würden sich auch diese Transporte nicht mehr lohnen.
Infolge der Konzentration der Tierhaltung in bestimmten Regionen Europas und der
finanziellen Förderung zentraler Schlachthöfe haben die Tiertransporte innerhalb der
EU und aus Osteuropa zum Zwecke der Mast und Schlachtung gewaltig
zugenommen. So werden jedes Jahr fast 300 Millionen Geflügeltiere, fast 7 Millionen
Schweine, über 3 Millionen Rinder und über 2 Millionen Schafe zwischen den EU -
Mitgliedsländern hin - und hergefahren.
Dazu kommt, dass sämtliche gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Tiere
missachtet werden, vor allem hinsichtlich der Versorgung der Tiere, der
Ruhepausen, der Ausstattung der Transportmittel (LKW, Schiffe) und der
tierärztlichen Kontrollen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die
1995 verabschiedete EU - Tiertransport - Richtlinie und die nachfolgenden
Ergänzungen (Ausstattung der Versorgungsstationen, der Kraftfahrzeuge, Kontrollen
in Drittländern) die Tiere nicht effektiv schützen, sondern bestenfalls einen
reibungslosen Handel mit lebenden Tieren garantieren.
Der Schutz von Tieren besitzt in der Europäischen Union noch keinen
entsprechenden Eigenwert. Die Regelungen, die im Titel das Wort „Tierschutz“
führen, sind in Wahrheit Regelungen zum Schutz der Gemeinsamen Agrarpolitik
oder wettbewerbsrechtlicher Harmonisierung. Den Tieren ist dem Amsterdamer
Protokoll folgend der Status empfindsamer
Lebewesen einzuräumen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die österreichische Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für
Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden ersucht, sich im
Rahmen der Mitgestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Europäischen Union für
folgende Maßnahmen einzusetzen:
1. für eine sofortige und endgültige Streichung der Exporterstattung für die Ausfuhr
von lebenden Schlachttieren in Drittstaaten
2. für eine deutliche Verringerung und schrittweise Abschaffung des Ferntransportes
von Tieren
3. für einen flächendeckenden Wiederaufbau von regionalen Schlachthöfen
4. für den Aufbau einer Infrastruktur für den Export von Fleisch anstatt von
Schlachttieren
4. für eine Verankerung des Status der Tiere in den EU - Verträgen als empfindsame
Lebewesen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land - und
Forstwirtschaft vorgeschlagen.