242/A XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl
und GenossInnen
betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Einsatz von Antibiotika, Leistungsförderern und
Hormonen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz
Die zunehmende Resistenz gefährlicher Bakterien gegen Antibiotika droht den medizinischen
Fortschritt nach jüngsten Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) um Jahrzehnte
zurückzuwerfen.
Dafür ist einerseits der übermäßige Einsatz von Tierarzneimitteln gegen
Infektionskrankheiten aller Art verantwortlich, anderseits wird dieses Problem verstärkt durch
den Einsatz von Antibiotika in der Tierzucht, der Futtermittelproduktion und bei
Futtermittelzusätzen.
Dieser unkontrollierte Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren kann gefährliche
Antibiotikaresistenzen bewirken. Lebensrettende Arzneimittel können nach dem Verzehr
tierischer Produkte beim Menschen ohne Wirkung bleiben, weil sich die Bakterienstämme an
ähnliche oder gleiche Arzneimittelwirkstoffe, die bei den Nutztieren zum Einsatz kommen,
gewöhnt haben. Fälle mit tödlichen Ausgang, wo lebensrettende Arzneimittel bei Menschen
aus diesem Grund versagt haben, sind wissenschaftlich dokumentiert.
Nach Schätzung der Arzneimittelbranche werden illegal bedeutende Mengen von Antibiotika
und Tierarzneimittel - knapp die Hälfte des heimischen Verbrauchs - an den Apotheken und
Tierärzten, vorbeigehandelt.
Gerade im Grenzgebiet Oberösterreich Bayern konnten im Juni 2000 rund eine halbe Tonne
dieser illegalen Präparate beschlagnahmt werden. So wurde Anfang Juni durch die
Sicherheitsbehörden und im Zusammenhang mit den Zollbehörden ein Tierarzt aus Bayern
angetroffen, der über 300 Kilogramm Tiermedikamente, verpackt in 24 Kartons in seinem
PKW transportierte. Nach Schätzungen der Zollwache dürfte dieser 70 bis 80 Bauern beliefert
haben, wobei die Geschäfte auf deutscher
wie auf österreichischer Seite durchgeführt wurden.
Besonders kritisiert wird von Tierärzten und Sicherheitsbehörden die geltende Rechtslage, da
der Besitz illegal eingeführter und vertriebener gesundheitsschädlicher Arzneimittel nicht
strafbar ist und das Strafausmaß nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz in Wirklichkeit nicht
greift. Der Verkauf und die illegale Verwendung derartiger Präparate durch einzelne
Tierärzte, Arzneimittelberater und Bauern stellt eine enormen Wettbewerbsbenachteil der
Bauern dar, die auf den Einsatz derartiger illegaler Präparate verzichten.
In Österreich ist der Vollzug der einschlägigen Bestimmungen dadurch gekennzeichnet, dass
für die Kontrolle zwei Ministerien zuständig sind und diese Kontrollen nicht koordiniert
durchgeführt werden. So ist der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft für die Futtermittelkontrolle zuständig, während die Bundesministerin für
Soziale Sicherheit und Generationen für die Kontrolle der tierischen Lebensmittel zuständig
ist.
Die gesetzlich vorgesehen Kontrollen haben abgenommen. So haben die Betriebskontrollen
im Rahmen der Futtermittelkontrolle von 1.297 (1997) auf 1.141 im Jahr 1999 und die
Probenziehungen von 2.584 auf 1.836 abgenommen (457/AB XXI. GP). Besondere Kritik
kommt auch von den Veterinärmedizinern, die ihrerseits eine ausreichende Kontrolle
tierischer Lebensmittel nicht gewährleistet sehen. Sie sprechen von einer zunehmenden
Behinderung der objektiven Kontrolle von Tierärzten, Hygieneproblemen, Selbstmedikation
und von einer drastischen Zunahme des illegalen Einsatzes geschmuggelter, gefährlicher
Medikamenten. Diese Kritik wird leider von den Landwirtschaftskammern in Verkennung
der wirklichen Situation - als unhaltbare Schmutzkübelkampagne bezeichnet.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließungsantrag:
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen und der Bundesminister für
Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert dem
Nationalrat:
1. Ein gemeinsames Maßnahmenpaket zum Verbot von Antibiotika, Leistungsförderern und
Hormonen als Futtermittelzusatz auf nationaler Ebene vorzulegen, um damit der
Erklärung der WHO betreffend der zunehmenden Resistenz gefährlicher Bakterien gegen
Antibiotika einerseits zu entsprechen und andereits der Entschließung des Rates vom
8. Juni 1999 zur Antibiotikaresistenz zum Schutz vor Gesundheitsschäden gerecht zu
werden.
2. Ein gemeinsames Maßnahmenpaket zur Entschließung des Rates vom 8. Juni 1999 zur
Antibiotikaresistenz „eine Strategie gegen die mikrobiologische Bedrohung" vorzulegen.
3. Gemeinsam mit der Interessensvertretung der Bauern (Landwirtschaftskammern) eine
Informationskampagne zu starten, die das Ziel hat, die Produzenten und den Handel davon
zu überzeugen, dass die Marktchancen österreichischer Produkte mit „garantierter
Antibiotikafreiheit“ verbessert werden können.
4. Eine gesetzliche Regelung für die zukünftige, verstärkte, umfassendere und effizientere
gemeinsame Kontrolle und Überwachung des Besitzers, der Lagerung und des Einsatzes
von Antibiotika, Leistungsförderern und Hormonen (sogenannte Tierarzneimittel)
vorzulegen um den immer wieder aufgedeckten illegalen Handel (insbesondere durch
nichtösterreichische Tierärzte) sowie die Beimischung und Verabreichung
gesundheitsschädlicher Präparate zu verhindern.
5. Einen Gesetzesvorschlag über den, der Gefahr der Gesundheitsschädigung angemessenen,
Strafrahmen für den Besitz illegal eingeführter und in Verkehr gebrachter Präparate
vorzulegen.
6. Ein koordiniertes Forschungsprogramm zur Entwicklung und zum stärkeren Einsatz von,
auf pflanzlicher Basis hergestellten Futtermittelzusatzstoffen vorzulegen.
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss