242/A XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl

und GenossInnen

betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Einsatz von Antibiotika, Leistungsförderern und

Hormonen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz

 

Die zunehmende Resistenz gefährlicher Bakterien gegen Antibiotika droht den medizinischen

Fortschritt nach jüngsten Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) um Jahrzehnte

zurückzuwerfen.

 

Dafür ist einerseits der übermäßige Einsatz von Tierarzneimitteln gegen

Infektionskrankheiten aller Art verantwortlich, anderseits wird dieses Problem verstärkt durch

den Einsatz von Antibiotika in der Tierzucht, der Futtermittelproduktion und bei

Futtermittelzusätzen.

 

Dieser unkontrollierte Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren kann gefährliche

Antibiotikaresistenzen bewirken. Lebensrettende Arzneimittel können nach dem Verzehr

tierischer Produkte beim Menschen ohne Wirkung bleiben, weil sich die Bakterienstämme an

ähnliche oder gleiche Arzneimittelwirkstoffe, die bei den Nutztieren zum Einsatz kommen,

gewöhnt haben. Fälle mit tödlichen Ausgang, wo lebensrettende Arzneimittel bei Menschen

aus diesem Grund versagt haben, sind wissenschaftlich dokumentiert.

 

Nach Schätzung der Arzneimittelbranche werden illegal bedeutende Mengen von Antibiotika

und Tierarzneimittel - knapp die Hälfte des heimischen Verbrauchs - an den Apotheken und

Tierärzten, vorbeigehandelt.

 

Gerade im Grenzgebiet Oberösterreich Bayern konnten im Juni 2000 rund eine halbe Tonne

dieser illegalen Präparate beschlagnahmt werden. So wurde Anfang Juni durch die

Sicherheitsbehörden und im Zusammenhang mit den Zollbehörden ein Tierarzt aus Bayern

angetroffen, der über 300 Kilogramm Tiermedikamente, verpackt in 24 Kartons in seinem

PKW transportierte. Nach Schätzungen der Zollwache dürfte dieser 70 bis 80 Bauern beliefert

haben, wobei die Geschäfte auf deutscher wie auf österreichischer Seite durchgeführt wurden.

Besonders kritisiert wird von Tierärzten und Sicherheitsbehörden die geltende Rechtslage, da

der Besitz illegal eingeführter und vertriebener gesundheitsschädlicher Arzneimittel nicht

strafbar ist und das Strafausmaß nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz in Wirklichkeit nicht

greift. Der Verkauf und die illegale Verwendung derartiger Präparate durch einzelne

Tierärzte, Arzneimittelberater und Bauern stellt eine enormen Wettbewerbsbenachteil der

Bauern dar, die auf den Einsatz derartiger illegaler Präparate verzichten.

 

In Österreich ist der Vollzug der einschlägigen Bestimmungen dadurch gekennzeichnet, dass

für die Kontrolle zwei Ministerien zuständig sind und diese Kontrollen nicht koordiniert

durchgeführt werden. So ist der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft für die Futtermittelkontrolle zuständig, während die Bundesministerin für

Soziale Sicherheit und Generationen für die Kontrolle der tierischen Lebensmittel zuständig

ist.

 

Die gesetzlich vorgesehen Kontrollen haben abgenommen. So haben die Betriebskontrollen

im Rahmen der Futtermittelkontrolle von 1.297 (1997) auf 1.141 im Jahr 1999 und die

Probenziehungen von 2.584 auf 1.836 abgenommen (457/AB XXI. GP). Besondere Kritik

kommt auch von den Veterinärmedizinern, die ihrerseits eine ausreichende Kontrolle

tierischer Lebensmittel nicht gewährleistet sehen. Sie sprechen von einer zunehmenden

Behinderung der objektiven Kontrolle von Tierärzten, Hygieneproblemen, Selbstmedikation

und von einer drastischen Zunahme des illegalen Einsatzes geschmuggelter, gefährlicher

Medikamenten. Diese Kritik wird leider von den Landwirtschaftskammern in Verkennung

der wirklichen Situation - als unhaltbare Schmutzkübelkampagne bezeichnet.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Entschließungsantrag:

 

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen und der Bundesminister für

Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert dem

Nationalrat:

1. Ein gemeinsames Maßnahmenpaket zum Verbot von Antibiotika, Leistungsförderern und

     Hormonen als Futtermittelzusatz auf nationaler Ebene vorzulegen, um damit der

     Erklärung der WHO betreffend der zunehmenden Resistenz gefährlicher Bakterien gegen

     Antibiotika einerseits zu entsprechen und andereits der Entschließung des Rates vom

     8. Juni 1999 zur Antibiotikaresistenz zum Schutz vor Gesundheitsschäden gerecht zu

     werden.

 

2. Ein gemeinsames Maßnahmenpaket zur Entschließung des Rates vom 8. Juni 1999 zur

    Antibiotikaresistenz „eine Strategie gegen die mikrobiologische Bedrohung" vorzulegen.

 

3. Gemeinsam mit der Interessensvertretung der Bauern (Landwirtschaftskammern) eine

    Informationskampagne zu starten, die das Ziel hat, die Produzenten und den Handel davon

    zu überzeugen, dass die Marktchancen österreichischer Produkte mit „garantierter

    Antibiotikafreiheit“ verbessert werden können.

 

4. Eine gesetzliche Regelung für die zukünftige, verstärkte, umfassendere und effizientere

    gemeinsame Kontrolle und Überwachung des Besitzers, der Lagerung und des Einsatzes

    von Antibiotika, Leistungsförderern und Hormonen (sogenannte Tierarzneimittel)

    vorzulegen um den immer wieder aufgedeckten illegalen Handel (insbesondere durch

    nichtösterreichische Tierärzte) sowie die Beimischung und Verabreichung

    gesundheitsschädlicher Präparate zu verhindern.

 

5. Einen Gesetzesvorschlag über den, der Gefahr der Gesundheitsschädigung angemessenen,

    Strafrahmen für den Besitz illegal eingeführter und in Verkehr gebrachter Präparate

    vorzulegen.

 

6. Ein koordiniertes Forschungsprogramm zur Entwicklung und zum stärkeren Einsatz von,

    auf pflanzlicher Basis hergestellten Futtermittelzusatzstoffen vorzulegen.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss