244/A(E) XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Kräuter, Dr. Kostelka, Gradwohl, Grabner, Mag. Maier; Wimmer,
Ing. Gartlehner, Lackner, DDr. Niederwieser, Brix, Marianne Hagenhofer, Dr. Fischer
und Genossen
betreffend „Sicherung des Waldes als Erholungsgebiet“
Der Wald in Österreich ist nicht nur ein Rohstofflieferant, der eine höchstmögliche Rendite
abwerfen soll, sondern hat eine überragende Bedeutung für die Gesundheit und Erholung der
österreichischen Bevölkerung. Das Wandern und der Zugang zum Wald ist auch aus
touristischer Perspektive von außerordentlicher Wichtigkeit. Die große Errungenschaft des
Forstgesetzes 1975 unter dem freizeitpolitischen Leitmotiv „Der Wald muss für alle
zugänglich sein“ ist allerdings zunehmend gefährdet.
Mit wachsender Häufigkeit müssen Entwicklungen registriert werden, welche
zur berechtigten Sorge Anlass geben, dass das gesetzlich festgeschriebene „freie Wegerecht“
zurückgedrängt wird. Im Besonderen wird dabei befürchtet, dass die Zielsetzungen und
Inhalte des Forstgesetzes vor allem auch durch Landesjagdgesetze und restriktive
Maßnahmen von Waldbesitzern ausgehöhlt und ins Gegenteil verkehrt werden.
Eine von der Arbeiterkammer veröffentlichte Studie zum Thema „Wegefreiheit im
Wald“ bringt zu Tage, dass bundesweit schon mehrere hundert Gebiete für
erholungssuchende Wanderer, Mountainbiker und Schitourengeher abgesperrt sind und die
Zahl Jahr für Jahr um mehr als 10 Prozent zunimmt.
Diesbezügliche landesgesetzliche Regelungen und Tendenzen von privaten Waldbesitzern‘
den Zugang zur freien Natur sich selbst vorzubehalten, sind unzumutbar und den Interessen
der erholungssuchenden Bevölkerung entgegengesetzt.
Das Landwirtschaftsministerium veröffentlichte im letzten Jahr in einem Bericht unter dem
Titel „Stand der Walderschließung in Österreich und Schwerpunkte für die Zukunft“ folgende
Zahlen:
Der österreichische Ertragswald wird von mehr als 98.000 Kilometern Waldstraßen
erschlossen. Zusätzlich führen weitere 40.000 Kilometer öffentliche Straßen durch den
Ertragswald. Insgesamt ergibt dies ein LKW - befahrbares Straßennetz von zirka 140.000
Kilometer. Mehr als 50 Mio. Schilling werden in diesem Zusammenhang jährlich für Erhalt
und Errichtung von Forstwegen vom Steuerzahler finanziert, die freie Begehbarkeit und die
Benutzung der von LKW befahrbaren Forstwegen mit dem Fahrrad wird aber von
Waldeigentümern eingeschränkt bzw. verhindert.
Diese Problematik wird durch eine Studie des Österreichischen Alpenvereines vom Oktober
1998 dargestellt, wonach die Zahl der Wildschutz und Jagdsperrgebiete in Österreich
zwischen 1994 und 1997 um 17 Prozent von 505 auf 611 zugenommen hat und nunmehr eine
Gesamtfläche von mehr als 300 Quadratkilometer umfasst. Dabei wird als besonders
dramatisch die Entwicklung in der Steiermark mit 267 Wildschutz - und Jagdsperrgebieten
angeführt.
Eine aktuelle Umfrage hat ergeben, dass ein hoher Anteil der befragten Bevölkerung
Wegeverbote aus berechtigten naturschutzrechtlichen Gründen akzeptiert. Eine Sperre aus
rein jagdlichen oder vor allem sonstigen privaten Gründen findet aber keine Akzeptanz in der
österreichischen Bevölkerung.
In diesem Sinne hat auch die Generalversammlung der Österreichischen Naturfreunde am
15. Mai 1999 einstimmig einen Beschluss gefasst, in dem es heißt:
„Die Bundesregierung wird ersucht in geeigneter Weise Vorschläge zu treffen, dass die
Bestimmungen des Forstgesetzes über die Benützung des Waldes für Erholungszwecke durch
restriktive Bestimmungen in Landesjagdgesetzen nicht ihrer Wirkung beraubt werden.“
In der gleichen Resolution wird ersucht, dass Fremdenverkehrsverbände und alpine Vereine
bei landesrechtlichen Verfahren nach den Landesjagdgesetzen eine Parteistellung erhalten
sollten und dass Sperrgebiete in den betroffenen Gemeinden öffentlich kundgemacht werden
sollten.
Die unterfertigten Abgeordneten vertreten die Interessen der österreichischen Bevölkerung
gegen das eigennützige Denken einer Reihe von Waldeigentümern und stellen daher
nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Ausschuss wolle beschließen:
1. Aufgrund der freizeitpolitischen Bedeutung der Sicherung des Waldes als
Erholungsgebiet wird der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft aufgefordert, Tendenzen zu unterbinden, wonach die im Forstgesetz
gesetzlich abgesicherte freie Begehbarkeit des Waldes für die erholungssuchenden
Menschen in unserem Land immer stärker eingeschränkt wird.
2. Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
wird weiters ersucht, noch in diesem Jahr dem Nationalrat eine umfassende Studie
über den Anstieg der Wildschutz - und Jagdsperrgebiete in Österreich sowie die
Entwicklung des Forstwegenetzes aufgeschlüsselt nach Bundesländern vorzulegen.
3. Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
wird schließlich ersucht, dem Nationalrat noch in diesem Jahr einen Bericht
vorzulegen, in welchem Maßnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung der
freizeitpolitischen Nutzung des österreichischen Waldes vorgeschlagen werden sollen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land - und Forstwirtschaft
vorgeschlagen, wobei der Vorsitzende dieses Ausschusses wegen der besonderen Bedeutung
dieser Angelegenheit für die überwiegende österreichische Bevölkerung um eine umgehende
Aufnahme der Beratungen ersucht wird.