244/A(E) XXI.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter, Dr. Kostelka, Gradwohl, Grabner, Mag. Maier; Wimmer,

Ing. Gartlehner, Lackner, DDr. Niederwieser, Brix, Marianne Hagenhofer, Dr. Fischer

und Genossen

betreffend „Sicherung des Waldes als Erholungsgebiet“

 

Der Wald in Österreich ist nicht nur ein Rohstofflieferant, der eine höchstmögliche Rendite

abwerfen soll, sondern hat eine überragende Bedeutung für die Gesundheit und Erholung der

österreichischen Bevölkerung. Das Wandern und der Zugang zum Wald ist auch aus

touristischer Perspektive von außerordentlicher Wichtigkeit. Die große Errungenschaft des

Forstgesetzes 1975 unter dem freizeitpolitischen Leitmotiv „Der Wald muss für alle

zugänglich sein“ ist allerdings zunehmend gefährdet.

 

Mit wachsender Häufigkeit müssen Entwicklungen registriert werden, welche

zur berechtigten Sorge Anlass geben, dass das gesetzlich festgeschriebene „freie Wegerecht“

zurückgedrängt wird. Im Besonderen wird dabei befürchtet, dass die Zielsetzungen und

Inhalte des Forstgesetzes vor allem auch durch Landesjagdgesetze und restriktive

Maßnahmen von Waldbesitzern ausgehöhlt und ins Gegenteil verkehrt werden.

Eine von der Arbeiterkammer veröffentlichte Studie zum Thema „Wegefreiheit im

Wald“ bringt zu Tage, dass bundesweit schon mehrere hundert Gebiete für

erholungssuchende Wanderer, Mountainbiker und Schitourengeher abgesperrt sind und die

Zahl Jahr für Jahr um mehr als 10 Prozent zunimmt.

 

Diesbezügliche landesgesetzliche Regelungen und Tendenzen von privaten Waldbesitzern‘

den Zugang zur freien Natur sich selbst vorzubehalten, sind unzumutbar und den Interessen

der erholungssuchenden Bevölkerung entgegengesetzt.

 

Das Landwirtschaftsministerium veröffentlichte im letzten Jahr in einem Bericht unter dem

Titel „Stand der Walderschließung in Österreich und Schwerpunkte für die Zukunft“ folgende

Zahlen:

Der österreichische Ertragswald wird von mehr als 98.000 Kilometern Waldstraßen

erschlossen. Zusätzlich führen weitere 40.000 Kilometer öffentliche Straßen durch den

Ertragswald. Insgesamt ergibt dies ein LKW - befahrbares Straßennetz von zirka 140.000

Kilometer. Mehr als 50 Mio. Schilling werden in diesem Zusammenhang jährlich für Erhalt

und Errichtung von Forstwegen vom Steuerzahler finanziert, die freie Begehbarkeit und die

Benutzung der von LKW befahrbaren Forstwegen mit dem Fahrrad wird aber von

Waldeigentümern eingeschränkt bzw. verhindert.

 

Diese Problematik wird durch eine Studie des Österreichischen Alpenvereines vom Oktober

1998 dargestellt, wonach die Zahl der Wildschutz und Jagdsperrgebiete in Österreich

zwischen 1994 und 1997 um 17 Prozent von 505 auf 611 zugenommen hat und nunmehr eine

Gesamtfläche von mehr als 300 Quadratkilometer umfasst. Dabei wird als besonders

dramatisch die Entwicklung in der Steiermark mit 267 Wildschutz - und Jagdsperrgebieten

angeführt.

 

Eine aktuelle Umfrage hat ergeben, dass ein hoher Anteil der befragten Bevölkerung

Wegeverbote aus berechtigten naturschutzrechtlichen Gründen akzeptiert. Eine Sperre aus

rein jagdlichen oder vor allem sonstigen privaten Gründen findet aber keine Akzeptanz in der

österreichischen Bevölkerung.

 

In diesem Sinne hat auch die Generalversammlung der Österreichischen Naturfreunde am

15. Mai 1999 einstimmig einen Beschluss gefasst, in dem es heißt:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht in geeigneter Weise Vorschläge zu treffen, dass die

Bestimmungen des Forstgesetzes über die Benützung des Waldes für Erholungszwecke durch

restriktive Bestimmungen in Landesjagdgesetzen nicht ihrer Wirkung beraubt werden.“

In der gleichen Resolution wird ersucht, dass Fremdenverkehrsverbände und alpine Vereine

bei landesrechtlichen Verfahren nach den Landesjagdgesetzen eine Parteistellung erhalten

sollten und dass Sperrgebiete in den betroffenen Gemeinden öffentlich kundgemacht werden

sollten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten vertreten die Interessen der österreichischen Bevölkerung

gegen das eigennützige Denken einer Reihe von Waldeigentümern und stellen daher

nachstehenden

Entschließungsantrag:

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

1. Aufgrund der freizeitpolitischen Bedeutung der Sicherung des Waldes als

    Erholungsgebiet wird der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

    Wasserwirtschaft aufgefordert, Tendenzen zu unterbinden, wonach die im Forstgesetz

    gesetzlich abgesicherte freie Begehbarkeit des Waldes für die erholungssuchenden

    Menschen in unserem Land immer stärker eingeschränkt wird.

 

2. Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

    wird weiters ersucht, noch in diesem Jahr dem Nationalrat eine umfassende Studie

    über den Anstieg der Wildschutz - und Jagdsperrgebiete in Österreich sowie die

    Entwicklung des Forstwegenetzes aufgeschlüsselt nach Bundesländern vorzulegen.

 

3. Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

    wird schließlich ersucht, dem Nationalrat noch in diesem Jahr einen Bericht

    vorzulegen, in welchem Maßnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung der

    freizeitpolitischen Nutzung des österreichischen Waldes vorgeschlagen werden sollen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land - und Forstwirtschaft

vorgeschlagen, wobei der Vorsitzende dieses Ausschusses wegen der besonderen Bedeutung

dieser Angelegenheit für die überwiegende österreichische Bevölkerung um eine umgehende

Aufnahme der Beratungen ersucht wird.