245/AE XXI.GP

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Schieder und Genossen

betreffend Wahrung der Menschenrechte in der Türkei

 

 

Seit der Verhaftung von Abdullah Öcalan und der über ihn verhängten

Todesstrafe richtet sich das Interesse der Weltöffentlichkeit vermehrt auf die

Menschenrechtssituation in der Türkei.

Die Achtung der Menschenrechte in der Türkei ist äußerst mangelhaft. Vor allem

in den Gefängnissen kommt es immer wieder zu schwersten

Menschenrechtsverletzungen. Traurige Berühmtheit hat das Uluncular - Gefängnis

erlangt, in dem im September letzten Jahres bei einem Massaker 10 Gefangene

getötet und über 40 schwer verletzt worden sind. Auch sonst kommt es immer

wieder zu Todesfällen, bei denen der Verdacht der Folter oder der extralegalen

Exekution sehr nahe liegt.

Nach Informationen von Menschenrechtsorganisationen werden zur Zeit in der

Türkei mehrere Gefängnisse für Isolationshaft gebaut beziehungsweise adaptiert.

Die negativen psychischen Folgen von Isolationshaft sind hinlänglich bekannt;

dazu kommt noch, daß in Fällen der Isolationshaft Menschenrechtsverletzungen

noch eher möglich und zu erwarten sind, da es keine Zeugen gibt.

 

Der Menschenrechtsausschuß des Parlaments in Ankara sammelt seit einiger Zeit

Berichte über Menschenrechtsverletzungen. Dabei zeigte sich, daß die Folter weit

verbreitet ist. In einigen Städten in kurdisch bewohnten Gebieten ergaben

Befragungen, daß praktisch alle Häftlinge gefoltert wurden. Die

Menschenrechtserziehung der Polizei ist absolut mangelhaft; folternde Polizisten

haben in den seltensten Fällen mit Konsequenzen zu rechnen. Diese Verhältnisse

sind absolut unhaltbar.

 

Die Türkei, die unter anderem Mitgliedsstaat des Europarates und offizieller EU -

Beitrittskandidat ist, muß dafür sorgen, daß die Menschenrechte besser gewahrt

werden. Halbherzige Ankündigen und punktuelle Verbesserungen sind zu wenig.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Äußeres, werden

aufgefordert,

1. in bilateralen Gesprächen mit der Türkei eindringlich auf eine deutliche

     Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Türkei zu drängen,

2. in den EU - Beitrittsgesprächen mit der Türkei sowie im Rahmen des

     Europarates eindringlich auf die Menschenrechtssituation in der Türkei

     aufmerksam zu machen und eine deutliche Verbesserung zu monieren,

3. auf eine verbesserte Menschenrechtserziehung der türkischen Polizei zu

     drängen und gegebenenfalls einschlägige Programme zu unterstützen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Aussenpolitischen Ausschuß

beantragt.