245/AE XXI.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Schieder und Genossen
betreffend Wahrung der Menschenrechte in der Türkei
Seit der Verhaftung von Abdullah Öcalan und der über ihn verhängten
Todesstrafe richtet sich das Interesse der Weltöffentlichkeit vermehrt auf die
Menschenrechtssituation in der Türkei.
Die Achtung der Menschenrechte in der Türkei ist äußerst mangelhaft. Vor allem
in den Gefängnissen kommt es immer wieder zu schwersten
Menschenrechtsverletzungen. Traurige Berühmtheit hat das Uluncular - Gefängnis
erlangt, in dem im September letzten Jahres bei einem Massaker 10 Gefangene
getötet und über 40 schwer verletzt worden sind. Auch sonst kommt es immer
wieder zu Todesfällen, bei denen der Verdacht der Folter oder der extralegalen
Exekution sehr nahe liegt.
Nach Informationen von Menschenrechtsorganisationen werden zur Zeit in der
Türkei mehrere Gefängnisse für Isolationshaft gebaut beziehungsweise adaptiert.
Die negativen psychischen Folgen von Isolationshaft sind hinlänglich bekannt;
dazu kommt noch, daß in Fällen der Isolationshaft Menschenrechtsverletzungen
noch eher möglich und zu erwarten sind, da es keine Zeugen gibt.
Der Menschenrechtsausschuß des Parlaments in Ankara sammelt seit einiger Zeit
Berichte über Menschenrechtsverletzungen. Dabei zeigte sich, daß die Folter weit
verbreitet ist. In einigen Städten in kurdisch bewohnten Gebieten ergaben
Befragungen, daß praktisch alle Häftlinge gefoltert wurden. Die
Menschenrechtserziehung der Polizei ist absolut mangelhaft; folternde Polizisten
haben in den seltensten Fällen mit Konsequenzen zu rechnen. Diese Verhältnisse
sind absolut unhaltbar.
Die Türkei, die unter anderem Mitgliedsstaat des Europarates und offizieller EU -
Beitrittskandidat ist, muß dafür sorgen, daß die Menschenrechte besser gewahrt
werden. Halbherzige Ankündigen und
punktuelle Verbesserungen sind zu wenig.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Äußeres, werden
aufgefordert,
1. in bilateralen Gesprächen mit der Türkei eindringlich auf eine deutliche
Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Türkei zu drängen,
2. in den EU - Beitrittsgesprächen mit der Türkei sowie im Rahmen des
Europarates eindringlich auf die Menschenrechtssituation in der Türkei
aufmerksam zu machen und eine deutliche Verbesserung zu monieren,
3. auf eine verbesserte Menschenrechtserziehung der türkischen Polizei zu
drängen und gegebenenfalls einschlägige Programme zu unterstützen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Aussenpolitischen Ausschuß
beantragt.