246/AE XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag Schlögl, Gaal, Heidrun
Silhavy
und GenossInnen
betreffend Wahrung von Patientenrechten durch Sicherstellung einer qualitativ
hochwertigen Flugrettung im gesamten österreichischen Bundesgebiet
Als wichtiges notfallmedizinisches und rettungstechnisches Instrument wird die Flugrettung
von allen ÖsterreicherInnen akzeptiert und angenommen. Die Flugrettung als lebensrettende
Einrichtung für die Basis der Notfallsversorgung ist unersetzbar notwendig.
Aus den Ankündigungen des Bundesminister für Inneres ist klar erkennbar, dass eine
Privatisierung der Flugrettung geplant ist.
Es ist bekannt, dass jeder flächendeckende, qualitativ hochwertige Rettungsdienst hohe
Vorhalte - und Bereitschaftskosten verursacht und somit kostenintensiv und kaum
kostendeckend ist. Eine Privatisierung birgt daher die Gefahr, dass das anbieten einer
qualitativ hochwertigen Rettungsleistung auf Grund betriebswirtschaftlicher Interessen zur
Einführung von Selbstbehalten für Rettungseinsätze führt. Daher kann es passieren, dass
Menschen in dringenden Unglücksfällen auf Grund finanzieller Bedenken, die Flugrettung
nicht in Anspruch nehmen werden und dadurch die oft lebensrettende Erstversorgung zu spät
vorgenommen wird. In Fällen wo Menschen ohne ihre Zustimmung (z.B. auf Grund einer
Bewusstlosigkeit) geflogen werden, kann das zu schwer wiegenden finanziellen Belastungen
führen.
Im Bereich der Gesundheit, im Bereich der Rettung von Menschen darf nicht der Profit im
Vordergrund stehen sondern die Hilfe für die Menschen. Daher darf die Neuorganisation der
Flugrettung keinen Hilfe Suchenden, insbesondere sozial Schwache, benachteiligen.
Es ist daher sicherzustellen, dass der Flugrettungsdienst in der jetzigen Qualität
aufrechtbleibt, und dass eine Neuregelung verantwortungsvoll ohne zeitliche Lücke umgesetzt
wird.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten
nachfolgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, unverzüglich alle nötigen Schritte zu
setzen, damit die qualitativ hochwertige und flächendeckende Flugrettung erhalten bleibt,
ohne dass weitere Kosten für die PatientInnen entstehen.
Über das Ergebnis seiner Bemühungen ist dem Nationalrat bis 20. September 2000 zu
berichten.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten