246/AE XXI.GP

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

 

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag Schlögl, Gaal, Heidrun

Silhavy

und GenossInnen

betreffend Wahrung von Patientenrechten durch Sicherstellung einer qualitativ

hochwertigen Flugrettung im gesamten österreichischen Bundesgebiet

 

 

Als wichtiges notfallmedizinisches und rettungstechnisches Instrument wird die Flugrettung

von allen ÖsterreicherInnen akzeptiert und angenommen. Die Flugrettung als lebensrettende

Einrichtung für die Basis der Notfallsversorgung ist unersetzbar notwendig.

 

Aus den Ankündigungen des Bundesminister für Inneres ist klar erkennbar, dass eine

Privatisierung der Flugrettung geplant ist.

 

Es ist bekannt, dass jeder flächendeckende, qualitativ hochwertige Rettungsdienst hohe

Vorhalte -  und Bereitschaftskosten verursacht und somit kostenintensiv und kaum

kostendeckend ist. Eine Privatisierung birgt daher die Gefahr, dass das anbieten einer

qualitativ hochwertigen Rettungsleistung auf Grund betriebswirtschaftlicher Interessen zur

Einführung von Selbstbehalten für Rettungseinsätze führt. Daher kann es passieren, dass

Menschen in dringenden Unglücksfällen auf Grund finanzieller Bedenken, die Flugrettung

nicht in Anspruch nehmen werden und dadurch die oft lebensrettende Erstversorgung zu spät

vorgenommen wird. In Fällen wo Menschen ohne ihre Zustimmung (z.B. auf Grund einer

Bewusstlosigkeit) geflogen werden, kann das zu schwer wiegenden finanziellen Belastungen

führen.

 

Im Bereich der Gesundheit, im Bereich der Rettung von Menschen darf nicht der Profit im

Vordergrund stehen sondern die Hilfe für die Menschen. Daher darf die Neuorganisation der

Flugrettung keinen Hilfe Suchenden, insbesondere sozial Schwache, benachteiligen.

 

Es ist daher sicherzustellen, dass der Flugrettungsdienst in der jetzigen Qualität

aufrechtbleibt, und dass eine Neuregelung verantwortungsvoll ohne zeitliche Lücke umgesetzt

wird.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, unverzüglich alle nötigen Schritte zu

setzen, damit die qualitativ hochwertige und flächendeckende Flugrettung erhalten bleibt,

ohne dass weitere Kosten für die PatientInnen entstehen.

Über das Ergebnis seiner Bemühungen ist dem Nationalrat bis 20. September 2000 zu

berichten.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten