25/AE XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Künstlersozialversicherung
Ende 1997 haben die KünstlerInnen eine Ausnahme aus der Neuen Selbständigenversicherung
erreicht, im Juli 1999 wurde diese Ausnahmeregelung um ein weiteres Jahr, bis zum 31.
Dezember 2000 bzw. 1. Jänner 2001, verlängert. Der Grund für diese Ausnahmeregelung war
die von der Österreichischen Bundesregierung beabsichtigte Einführung einer
Künstlersozialversicherung, die sich am deutschen Beitragsmodell orientieren sollte bzw. die
der Finanzierung der Versicherungsbeiträge bei unselbständigen Erwerbstätigen entspricht. 50
Prozent der Beiträge wären demnach von den versicherten Künstlern aufzubringen, 25 Prozent
von den ihre Werke verwertenden Unternehmen und 25 Prozent aus Bundesmitteln.
Die Dringlichkeit einer Künstlersozialversicherung - oder eine einer
Künstlersozialversicherung adäquaten Regelung - wurde durch den Staatssekretär für Kunst,
Dr. Peter Wittmann, und auch den Kultursprecher der SPÖ, Dr. Josef Cap, wiederholt und bis
zuletzt betont, von Josef Cap etwa am 18.6.1999 in der Wiener Zeitung.
Eine in jeder Sparte andere Versicherungssituation macht diese Dringlichkeit deutlich. Zum
Teil sind KünstlerInnen, wie etwa die bildenden KünstlerInnen, in der Pensionsversicherung
pflichtversichert und erhalten Zuschüsse zu dieser Pflichtversicherung aus einem staatlich
eingerichteten Fonds (Künstlerhilfefonds), zum Teil haben sie, wie etwa die
SchriftstellerInnen, keinerlei Möglichkeit, sich im Rahmen der staatlichen
Pflichtversicherungen zu leistbaren Bedingungen zu versichern. Für SchriftstellerInnen
besteht lediglich die Möglichkeit, sich freiwillig zu horrenden Beträgen, die dem Einkommen
der Mehrzahl der SchriftstellerInnen diametral entgegenstehen, kranken - und
pensionszuversichern.
Die finanzielle Ausstattung der bestehenden Fonds hält mit der Entwicklung nicht mehr
Schritt. So ist etwa der Künstlerhilfefonds seit Jahren nur mehr dadurch in der Lage seinen
Verpflichtungen nachzukommen, indem er die Zuschüsse für die einzelnen KünstlerInnen
kürzt. Alle anderen Fonds, die in Ergänzung zur nicht vorhandenen oder ungenügenden
Versicherungsmöglichkeit geschaffen wurden, waren entweder schon von jeher unterdotiert
(Musik, freies Theater) oder mußten in den letzten Jahren (Sozialfonds für SchriftstellerInnen
und literarische ÜbersetzerInnen) erhebliche Einbußen hinnehmen und waren daher entweder
nie oder seit dieser Zeit nicht mehr in der Lage, dem in ihren Sparten vorhandenen sozialen
Zuschußbedarf zu entsprechen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Österreichische Bundesregierung bzw. das Staatssekretariat für Kunst, Sport und EU im
Bundeskanzleramt bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden aufgefordert
1. Die vorhandenen Fonds umgehend auf ihre tatsächliche Bedarfshöhe aufzustocken.
2. Die Gespräche und Verhandlungen über eine Künstlersozialversicherung ohne
Unterbrechung fortzuführen und ein Künstlersozialversicherungsgesetz raschest möglich
zu verwirklichen, wobei insbesondere die gesetzliche Definition des Künstlerbegriffes so
zu fassen ist, daß daraus keinerlei Einschränkung des Zuganges zur künstlerischen
Tätigkeit und der Ausübung der künstlerischen Tätigkeit abgeleitet werden kann.
3. Dem Parlament (dem Kulturausschuß des Parlaments) einen Zeit - und Finanzierungsplan
über die Verwirklichung eines Künstlersozialversicherungsgesetzes vorzulegen bzw. im
Falle gesetzlicher Definitionsprobleme des Künstlerbegriffes über die Möglichkeiten einer
gesetzlichen Versicherungsverankerung einerseits und einer dauerhaften Finanzierung über
Sozialfonds andererseits zu berichten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Kultur vorgeschlagen.