250/AE XXI.GP
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Schaffung von barrierefreiem Zugang zu Arztpraxen
Noch immer ist ein Großteil von Arztpraxen für ältere und behinderte Menschen
aufgrund zahlreicher baulicher Barrieren unzugänglich. Gerade für diese
Personengruppe ist der Abbau architektonischer Hindernisse bei Arztpraxen von
großer Bedeutung. Bauliche Barrieren widersprechen auch dem Prinzip der freien
Arztwahl und ist ein Grund dafür, daß behinderte Menschen vermehrt
Spitalsambulanzen aufsuchen. Diese Menschen werden durch die kürzlich
beschlossenen Selbstbehalte bei Ambulanzbesuchen bestraft.
Im übrigen muß vor allem im Lichte der Verfassungsbestimmung Art. 7 Abs. 1 das
Recht auf barrierefreie Zugänglichkeit all er Arztpraxen eingefordert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Frau Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert,
eine Novellierung des Ärztegesetzes vorzubereiten, welche die barrierefreie
Zugänglichkeit der Arztpraxen gemäß ÖNORM B 1600 in § 56 beeinhaltet.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß
vorgeschlagen