250/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung von barrierefreiem Zugang zu Arztpraxen

 

 

Noch immer ist ein Großteil von Arztpraxen für ältere und behinderte Menschen

aufgrund zahlreicher baulicher Barrieren unzugänglich. Gerade für diese

Personengruppe ist der Abbau architektonischer Hindernisse bei Arztpraxen von

großer Bedeutung. Bauliche Barrieren widersprechen auch dem Prinzip der freien

Arztwahl und ist ein Grund dafür, daß behinderte Menschen vermehrt

Spitalsambulanzen aufsuchen. Diese Menschen werden durch die kürzlich

beschlossenen Selbstbehalte bei Ambulanzbesuchen bestraft.

Im übrigen muß vor allem im Lichte der Verfassungsbestimmung Art. 7 Abs. 1 das

Recht auf barrierefreie Zugänglichkeit all er Arztpraxen eingefordert werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Frau Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert,

eine Novellierung des Ärztegesetzes vorzubereiten, welche die barrierefreie

Zugänglichkeit der Arztpraxen gemäß ÖNORM B 1600 in § 56 beeinhaltet.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß

vorgeschlagen