253/A XXI.GP
der Abgeordneten Dipl. - Ing. Thomas Prinzhorn, Karl - Heinz Kopf und Kollegen
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz,
mit dem die Eigentumsverhältnisse der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
geregelt werden, aufgehoben wird.
Der Nationalrat wolle beschließen:
die Eigentumsverhältnisse der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
geregelt werden, aufgehoben wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Das Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse der
österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, BGBl.
Nr.143/1998, wird aufgehoben.
§ 2. Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden
Tag in Kraft.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die
Bundesregierung betraut.
Die Garantie eines europäischen, aus dem Wettbewerb gebildeten
Strompreisniveaus verbunden mit den langfristig eintretenden Vorteilen eines
wasserkraftdominierten Elektrizitätssystems stellt eine der zentralen Zielsetzungen
der österreichischen Energiepolitik dar. Diese Zielsetzung ist nur durch die
Schaffung von wettbewerbsstarken Strukturen in der österreichischen
Elektrizitätswirtschaft (österreichische Stromlösung) zu erreichen.
Durch die Aufhebung des verfassungsgesetzlich festgeschriebenen Mindestanteils
des Bundes an der Verbundgesellschaft und den Sondergesellschaften sowie der
öffentlichen Hände an den Landesgesellschaften sollen
Umstrukturierungsmaßnahmen sowie die Stärkung des Eigenkapitals durch
Kapitalerhöhungen im Bereich der Elektrizitätswirtschaft ermöglicht werden.
Der vorliegende Antrag stellt sich damit als wesentliche Voraussetzung zur
Erreichung der energiepolitischen Zielsetzung einer „Österreichlösung“ im Bereich
der Elektrizitätswirtschaft dar.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss verlangt.