259/AE XXI.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Energieeffizienzverbesserung bei Bundesgebäuden
Der Energieverbrauch von Bundesgebäuden und die damit verbundenen
klimarelevanten CO2 - Emissionen verursachen einen nicht unerheblichen Beitrag zur
Belastung des Klimas. Das C02 - Einsparungspotential bei öffentlichen Gebäuden
wurde von der Arbeitsgruppe des Kyoto - Forums zur Erstellung einer nationalen
Klimastrategie auf etwa 250.000 t C02 beziffert. Nun hätte der Bund im Zuge der
Übertragung der Bundesgebäude an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) die
Möglichkeit, einen gesetzlichen Auftrag zur Energieeffizienzverbesserung im
Bundesgebäudebestand zu verankern. Eine derartige Vorgangsweise wurde bereits
von den Bund - Länder - Arbeitsgruppen unter der Koordination des
Bundesministeriums für Landwirtschaft und Umwelt in den vergangenen Monaten
ausgearbeitet. Trotzdem wurde das Anliegen des Klimaschutzes bis jetzt nicht
adäquat auf bundesgesetzlicher Ebene berücksichtigt. Daher ist es notwendig,
soweit es wirtschaftlich sinnvoll erscheint, verstärkt energetisch Sanierungen im
Gebäudebestand zu veranlassen. Damit ist nicht nur ein Klimabeitrag und ein
Komfortgewinn für die Nutzer zu erzielen, sondern ebenfalls eine Wertsteigerung.
Deshalb erscheint ein klarer gesetzlicher Auftrag zur schrittweisen und gezielten
Energieeffizienzsteigerung des gesamten Gebäudebestandes durch systematische
energetische Sanierungen jener Objekte mit schlechtesten Energiewerten sehr
sinnvoll. Zumindest müsste dem Bund die Möglichkeit eingeräumt werden, in Zukunft
der Bundesimmobiliengesellschaft die Umsetzung der Klimaschutzziele im
Bundesgebäudebereich zu verordnen. Aufgrund der Langzeitrentabilität ist die Sorge
vor einer Erhöhung der Mietkosten unberechtigt, denn die laufenden Betriebskosten
würden sich erheblich verringern. Bei einer flexiblen und zielorientierten Abstimmung
zwischen Refinanzierungszeitraum und erzielten Einsparungen könnte es zu keine
Mehrbelastung des Bundes kommen und diverse Contracting - Projekte würden
dieses Vorhaben erleichtern.
Im Zuge der Ausgliederung der Bundesimmobilien wäre es ein großes Versäumnis,
wenn dem Bund nicht die Möglichkeit wahrnähme, die Bundesimmobiliengesellschaft
mit der Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen zu beauftragen. Gerade die
Glaubwürdigkeit der Republik Österreich im Hinblick auf den Klimaschutz gegenüber
anderen Ländern wäre erheblich beeinträchtigt. Dies hätte darüber hinaus
gegenüber den Ländern eine
bedeutende Signalfunktion.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird beauftragt, die Bundesimmobiliengesellschaft im Bereich
des Bundesgebäudebestandes zu Energieeffizienzverbesserung im durch die
Arbeitsgruppe des Kyoto - Forums vorgeschlagenen Ausmaß zu verpflichten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuss vorgeschlagen.