259/AE XXI.GP

 

                                   ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde

betreffend Energieeffizienzverbesserung bei Bundesgebäuden

 

 

 

 

Der Energieverbrauch von Bundesgebäuden und die damit verbundenen

klimarelevanten CO2 - Emissionen verursachen einen nicht unerheblichen Beitrag zur

Belastung des Klimas. Das C02 - Einsparungspotential bei öffentlichen Gebäuden

wurde von der Arbeitsgruppe des Kyoto - Forums zur Erstellung einer nationalen

Klimastrategie auf etwa 250.000 t C02 beziffert. Nun hätte der Bund im Zuge der

Übertragung der Bundesgebäude an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) die

Möglichkeit, einen gesetzlichen Auftrag zur Energieeffizienzverbesserung im

Bundesgebäudebestand zu verankern. Eine derartige Vorgangsweise wurde bereits

von den Bund - Länder - Arbeitsgruppen unter der Koordination des

Bundesministeriums für Landwirtschaft und Umwelt in den vergangenen Monaten

ausgearbeitet. Trotzdem wurde das Anliegen des Klimaschutzes bis jetzt nicht

adäquat auf bundesgesetzlicher Ebene berücksichtigt. Daher ist es notwendig,

soweit es wirtschaftlich sinnvoll erscheint, verstärkt energetisch Sanierungen im

Gebäudebestand zu veranlassen. Damit ist nicht nur ein Klimabeitrag und ein

Komfortgewinn für die Nutzer zu erzielen, sondern ebenfalls eine Wertsteigerung.

Deshalb erscheint ein klarer gesetzlicher Auftrag zur schrittweisen und gezielten

Energieeffizienzsteigerung des gesamten Gebäudebestandes durch systematische

energetische Sanierungen jener Objekte mit schlechtesten Energiewerten sehr

sinnvoll. Zumindest müsste dem Bund die Möglichkeit eingeräumt werden, in Zukunft

der Bundesimmobiliengesellschaft die Umsetzung der Klimaschutzziele im

Bundesgebäudebereich zu verordnen. Aufgrund der Langzeitrentabilität ist die Sorge

vor einer Erhöhung der Mietkosten unberechtigt, denn die laufenden Betriebskosten

würden sich erheblich verringern. Bei einer flexiblen und zielorientierten Abstimmung

zwischen Refinanzierungszeitraum und erzielten Einsparungen könnte es zu keine

Mehrbelastung des Bundes kommen und diverse Contracting - Projekte würden

dieses Vorhaben erleichtern.

 

Im Zuge der Ausgliederung der Bundesimmobilien wäre es ein großes Versäumnis,

wenn dem Bund nicht die Möglichkeit wahrnähme, die Bundesimmobiliengesellschaft

mit der Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen zu beauftragen. Gerade die

Glaubwürdigkeit der Republik Österreich im Hinblick auf den Klimaschutz gegenüber

anderen Ländern wäre erheblich beeinträchtigt. Dies hätte darüber hinaus

gegenüber den Ländern eine bedeutende Signalfunktion.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird beauftragt, die Bundesimmobiliengesellschaft im Bereich

des Bundesgebäudebestandes zu Energieeffizienzverbesserung im durch die

Arbeitsgruppe des Kyoto - Forums vorgeschlagenen Ausmaß zu verpflichten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuss vorgeschlagen.