265/AE XXI.GP

 

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Heidrun Silhavy, Annemarie Reitsamer

und GenossInnen

betreffend Heizkostenzuschuss für Personen mit einem Haushaltseinkommen unter

12.000,- Schilling

 

 

Obwohl die OPEC eine höhere Förderquote beschlossen hat, ist der Rohölpreis gestiegen. Die

Heizölpreise bleiben ebenfalls auf Rekordniveau, jetzt wird auch noch Erdgas empfindlich

teurer werden.

 

Die betroffenen Menschen können mit den notwendigen Käufen nicht mehr warten, denn die

Temperaturen fallen, die Heizölpreise könnten hingegen sogar noch leicht ansteigen.

Die höheren Energiepreise belasten die österreichischen Haushalte enorm. Seit der Ölpreis -

Explosion im September des Vorjahres belaufen sich etwa die Treibstoff - Mehrkosten auf

rund 14 Milliarden Schilling. Und für Heizöl und Erdgas müssen in der kommenden

Heizsaison rund acht Milliarden Schilling mehr ausgegeben werden.

 

Am schlimmsten trifft es MieterInnen und BesitzerInnen von Eigenheimen mit niedrigem

Einkommen, die auf Heizöl angewiesen sind. Verglichen mit dem Vorjahr ist der Preis je

Liter um rund 3,50 Schilling gestiegen. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von rund

4.000 Litern, für die Beheizung eines durchschnittlichen Eigenheimes, in einer Heizsaison

belaufen sich die Mehrkosten somit auf rund 14.000,- Schilling.

 

Der Finanzminister profitiert von diesen massiven Belastungen der Haushalte in Form

höherer Mehrwertsteuereinnahmen mit rund 2 Milliarden Schilling.

 

Ein Teil dieses Geldes soll so rasch wie möglich an NotstandshilfebezieherInnen,

KarenzgeldbezieherInnen, PensionistInnen, Kranke, Menschen mit Behinderungen,

ArbeitslosengeldbezieherInnen, BezieherInnen von Opferrenten rückgeführt werden.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Entschließung

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 18. Oktober 2000 eine

Regierungsvorlage zuzuleiten, damit BezieherInnen von Leistungen aus dem

Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Karenzgeldgesetz, dem Sonderunterstützungsgesetz,

dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz‘ dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz,

dem Bauern - Sozialversicherungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem

Heeresversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem Kriegsopferversorgungsgesetz

1957, die ein Haushaltseinkommen von unter 12.000,- Schilling netto im Monat haben, so

rasch wie möglich von der Sozialversicherung, dem Arbeitsmarktservice bzw. dem Bund ein

Heizkostenzuschuss, durch eine Einmalzahlung von 1.500,- Schilling ausgezahlt werden kann

um die Ölpreis bedingten Mehrkosten für die Monate Oktober 2000, November 2000,

Dezember 2000 abzudecken.

 

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert in der Regierungsvorlage eine

Verordnungskompetenz für den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen unter

folgender Voraussetzung vorzusehen: wenn bis zum 15. Dezember 2000 die Verkaufspreise

für Heizöl und Erdgas nicht gesunken sind, ist durch Verordnung für den Rest der

Heizperiode (Jänner 2001, Feber 2001, März 2001 und April 2001) ein zusätzlicher Betrag

von 500,- Schilling pro Monat, für die definierte Personengruppe auszubezahlen.

 

In den Sozialhilfegesetzen der Bundesländer sind gleichwertige Regelungen auf

landesgesetzlicher Ebene zu schaffen und die erhöhten Mittel auszubezahlen. Die finanzielle

Bedeckung der zusätzlichen Kosten für die Bundesländer werden durch Überweisungen aus

dem Bundesbudget gedeckt.

 

Die finanzielle Bedeckung ist durch die gestiegenen Einnahmen durch die Mehrwertsteuer

von Treibstoffpreisen sichergestellt.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales