265/AE XXI.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Heidrun Silhavy, Annemarie Reitsamer
und GenossInnen
betreffend Heizkostenzuschuss für Personen mit einem Haushaltseinkommen unter
12.000,- Schilling
Obwohl die OPEC eine höhere Förderquote beschlossen hat, ist der Rohölpreis gestiegen. Die
Heizölpreise bleiben ebenfalls auf Rekordniveau, jetzt wird auch noch Erdgas empfindlich
teurer werden.
Die betroffenen Menschen können mit den notwendigen Käufen nicht mehr warten, denn die
Temperaturen fallen, die Heizölpreise könnten hingegen sogar noch leicht ansteigen.
Die höheren Energiepreise belasten die österreichischen Haushalte enorm. Seit der Ölpreis -
Explosion im September des Vorjahres belaufen sich etwa die Treibstoff - Mehrkosten auf
rund 14 Milliarden Schilling. Und für Heizöl und Erdgas müssen in der kommenden
Heizsaison rund acht Milliarden Schilling mehr ausgegeben werden.
Am schlimmsten trifft es MieterInnen und BesitzerInnen von Eigenheimen mit niedrigem
Einkommen, die auf Heizöl angewiesen sind. Verglichen mit dem Vorjahr ist der Preis je
Liter um rund 3,50 Schilling gestiegen. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von rund
4.000 Litern, für die Beheizung eines durchschnittlichen Eigenheimes, in einer Heizsaison
belaufen sich die Mehrkosten somit auf rund 14.000,- Schilling.
Der Finanzminister profitiert von diesen massiven Belastungen der Haushalte in Form
höherer Mehrwertsteuereinnahmen mit rund 2 Milliarden Schilling.
Ein Teil dieses Geldes soll so rasch wie möglich an NotstandshilfebezieherInnen,
KarenzgeldbezieherInnen, PensionistInnen, Kranke, Menschen mit Behinderungen,
ArbeitslosengeldbezieherInnen, BezieherInnen von Opferrenten rückgeführt werden.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten
folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 18. Oktober 2000 eine
Regierungsvorlage zuzuleiten, damit BezieherInnen von Leistungen aus dem
Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Karenzgeldgesetz, dem Sonderunterstützungsgesetz,
dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz‘ dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz,
dem Bauern - Sozialversicherungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem
Heeresversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem Kriegsopferversorgungsgesetz
1957, die ein Haushaltseinkommen von unter 12.000,- Schilling netto im Monat haben, so
rasch wie möglich von der Sozialversicherung, dem Arbeitsmarktservice bzw. dem Bund ein
Heizkostenzuschuss, durch eine Einmalzahlung von 1.500,- Schilling ausgezahlt werden kann
um die Ölpreis bedingten Mehrkosten für die Monate Oktober 2000, November 2000,
Dezember 2000 abzudecken.
Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert in der Regierungsvorlage eine
Verordnungskompetenz für den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen unter
folgender Voraussetzung vorzusehen: wenn bis zum 15. Dezember 2000 die Verkaufspreise
für Heizöl und Erdgas nicht gesunken sind, ist durch Verordnung für den Rest der
Heizperiode (Jänner 2001, Feber 2001, März 2001 und April 2001) ein zusätzlicher Betrag
von 500,- Schilling pro Monat, für die definierte Personengruppe auszubezahlen.
In den Sozialhilfegesetzen der Bundesländer sind gleichwertige Regelungen auf
landesgesetzlicher Ebene zu schaffen und die erhöhten Mittel auszubezahlen. Die finanzielle
Bedeckung der zusätzlichen Kosten für die Bundesländer werden durch Überweisungen aus
dem Bundesbudget gedeckt.
Die finanzielle Bedeckung ist durch die gestiegenen Einnahmen durch die Mehrwertsteuer
von Treibstoffpreisen sichergestellt.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales