267/A XXI.GP
ANTRAG
der Abgeordneten Mag. Maier, Beate Schasching, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Gisela
Wurm
und Genossen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe
und Vorläuferstoffe (Suchtmittelgesetz - SMG) geändert wird
Der Nationalrat wolle beschliessen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und
Vorläuferstoffe (Suchtmittelgesetz - SMG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe (Suchmittelgesetz
- SMG) wird wie folgt geändert:
Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt:
,,24a (1) Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen hat in
Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Justiz und dem Bundesminister für Inneres
jährlich einen umfassenden Drogenbericht zu erstellen und dem Nationalrat vorzulegen.
(2) Dieser Drogenbericht hat insbesondere
a) aktuelle epidemiologische Daten zur Situation der Suchtkrankheiten in Österreich
b) den Umfang der Abgabe von Suchtmitteln durch Apotheken (§ 7 SMG)
c) eine Darstellung und Analyse aller
gesundheitsbezogener Maßnahmen (§§ 11 ff SMG)
d) einen Tätigkeits - und Finanzbericht über die gern. § 15 SMG anerkannten Einrichtungen und
Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Sichtgiftmissbrauch (§ §
15 ff SMG)
e) einen Tätigkeitsbericht über die besondere Verwaltungsdienststelle des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit und Generationen (§ 23 SMG)
f) die nach §24 SMG zu erstattenden Meldungen und Mitteilungen
g) Darstellung der Informationsmaßnahmen auf dem Gebiet der Suchtprävention einschließlich
der Informationen über die Beratungs - und Betreuungseinrichtungen
h) Bedarf und Einsatz öffentlicher Mittel des Bundes, der Länder, Gemeinen und
Sozialversicherungen für Suchtprävention, Beratung und Behandlung von Suchtkranken im
Jahr 1999
i) Massnahmen der Europäischen Union zur Drogenproblematik und deren Umsetzung in
Österreich
j) Darstellung der internationalen Entwicklung im Drogenbereich
zu beinhalten.“
Zusweisungsvorschlag: Justizausschuss
Über diesen Antrag wird die Anberaumung einer Ersten Lesung innerhalb von 3 Monaten
verlangt.