267/A XXI.GP

 

ANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Maier, Beate Schasching, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Gisela

Wurm

und Genossen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe

und Vorläuferstoffe (Suchtmittelgesetz - SMG) geändert wird

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschliessen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und

Vorläuferstoffe (Suchtmittelgesetz - SMG) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe (Suchmittelgesetz

- SMG) wird wie folgt geändert:

 

Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt:

 

     ,,24a (1) Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen hat in

Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Justiz und dem Bundesminister für Inneres

jährlich einen umfassenden Drogenbericht zu erstellen und dem Nationalrat vorzulegen.

 

      (2) Dieser Drogenbericht hat insbesondere

 

a) aktuelle epidemiologische Daten zur Situation der Suchtkrankheiten in Österreich

 

b) den Umfang der Abgabe von Suchtmitteln durch Apotheken (§ 7 SMG)

 

c) eine Darstellung und Analyse aller gesundheitsbezogener Maßnahmen (§§ 11 ff SMG)

   d) einen Tätigkeits - und Finanzbericht über die gern. § 15 SMG anerkannten Einrichtungen und

        Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Sichtgiftmissbrauch (§ §

        15 ff SMG)

 

   e) einen Tätigkeitsbericht über die besondere Verwaltungsdienststelle des Bundesministeriums

       für soziale Sicherheit und Generationen (§ 23 SMG)

 

   f) die nach §24 SMG zu erstattenden Meldungen und Mitteilungen

 

   g) Darstellung der Informationsmaßnahmen auf dem Gebiet der Suchtprävention einschließlich

       der Informationen über die Beratungs - und Betreuungseinrichtungen

 

   h) Bedarf und Einsatz öffentlicher Mittel des Bundes, der Länder, Gemeinen und

       Sozialversicherungen für Suchtprävention, Beratung und Behandlung von Suchtkranken im

       Jahr 1999

 

   i) Massnahmen der Europäischen Union zur Drogenproblematik und deren Umsetzung in

       Österreich

 

   j) Darstellung der internationalen Entwicklung im Drogenbereich

 

 

zu beinhalten.“

 

 

 

 

 

 

 

Zusweisungsvorschlag: Justizausschuss

 

 

 

Über diesen Antrag wird die Anberaumung einer Ersten Lesung innerhalb von 3 Monaten

verlangt.