27/AE XXI.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dipl. - Ing. Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Berücksichtigung der sozialen Ausgewogenheit bei Agrarförderungen
Der Grüne Bericht 1998 zeigt einen bedenklichen Trend in der sozialen und wirtschaftlichen
Entwicklung der österreichischen Landwirtschaft. Die Anzahl der Betriebe nahm in den
letzten vier Jahren um 11.400 Betriebe oder 4 % gegenüber 1995 ab (S. 61). Laut WIFO
(März 1999) verringerte sich die Anzahl der im Agrarsektor hauptberuflich Beschäftigten im
selben Zeitraum von 165.700 auf 149.600, das sind rund 10 %. Die agrarischen
Förderungen, die in ihrer Höhe immerhin 67,5 % der Einkünfte aus Land - und
Forstwirtschaft ausmachen, sind sehr ungleich verteilt. Berechnungen gemäß Grünem
Bericht 1998 (Tabelle 7.2. 12b) ergeben, daß 65 % der Förderungsbezieher (=114 662
Betriebe) nur 27 % der Gesamtförderungen und 4,6 % der Förderungsbezieher (=
8158 Betriebe) nahezu ein Viertel, nämlich 22 % der gesamten ausbezahlten
Förderungsmittel erhalten.
Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft je bäuerlicher Familienarbeitskraft (darin sind
die öffentlichen Fördermittel und selbständige Nebentätigkeiten bereits eingeschlossen) nahm
im Zeitraum 1995 bis 1998 im Bundesdurchschnitt um 13 %, das sind öS 21 166,- je
Familienarbeitskraft ab! 50% der landwirtschaftlichen Erwerbstätigen erzielten 1998
Einkünfte von weniger als öS 130.000,- aus ihrer land - und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
(Grüner Bericht 1998, S. 113). Wir müssen davon ausgehen, daß 20 - 30% der bäuerlichen
Familien an oder unter unterhalb des Existenzminimums lebt und daß die Armut im
ländlichen Raum zunimmt.
Die österreichische Landwirtschaft, die im EU - Vergleich durch eine kleinbetriebliche
Struktur mit einem hohen Anteil an Berggebieten gekennzeichnet ist, hat durch die in der
Agenda 2000 beschlossene Intensivierung der Produktion und Weltmarktorientierung viel zu
verlieren. Bedauerlicherweise wurden in der Agenda 2000 keine Förderobergrenzen
festgelegt, wodurch Klein - und Mittelbetriebe enorm benachteiligt sind. Die EU -
Verordnung 1259/1999 zur Festlegung von Gemeinschaftsregeln für Direktzahlungen im
Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik läßt aber den Mitgliedstaaten hinsichtlich geeigneter
Umweltmaßnahmen und hinsichtlich der sozialen Lage einen Gestaltungsspielraum:
Art. 3: „Die Mitgliedstaaten sollten in bezug auf die landwirtschaftlichen Flächen und die
landwirtschaftliche Erzeugung, für die Direktzahlungen geleistet werden, geeignete
Umweltmaßnahmen ergreifen, um den Umweltaspekt im Rahmen der gemeinsamen
Marktorganisation mehr Gewicht zu verleihen. Die Mitgliedstaaten sollten über die
Nichteinhaltung von Umweltschutzerfordernissen entscheiden. Sie sollten ermächtigt
werden, Fördermittel zu kürzen oder sogar zu streichen, wenn diese Erfordernisse nicht
eingehalten
werden. Die Mitgliedstaaten sollten derartige Maßnahmen ungeachtet der
Möglichkeit ergreifen, daß Beihilfen für freiwillige Umweltschutzverpflichtungen in der
Landwirtschaft gewährt werden."
Art. 4: "Zur Stabilisierung der Beschäftigungslage in der Landwirtschaft und zur
Berücksichtigung des Gesamtwohlstands eines Betriebes und der gemeinschaftlichen
Unterstützung für die Betriebe sowie zur Sicherung einer angemessenen Lebenshaltung der
landwirtschaftlichen Bevölkerung einschließlich aller in der Landwirtschaft tätigen
Personen sollten die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, Direktzahlungen an
Betriebsinhaber zu kürzen, wenn die Anzahl der Arbeitskräfte des Betriebs unterhalb einer
noch festzusetzenden Grenze liegt und/oder der Gesamtwohlstand eines Betriebs und/oder
die Gesamtbeiträge der Zahlungen eine von den Mitgliedstaaten festzusetzende Grenze
überschreiten. Solche Kürzungen sollten jedoch 20% des Gesamtbetrags der Zahlungen
nicht überschreiten, insbesondere um die Produktivität der Landwirtschaft nicht zu
gefährden.“
Art. 5: „Die Mitgliedstaaten sollen auf der Grundlage objektiver Kriterien Modalitäten
festlegen, nach denen Zahlungen gekürzt werden können. Die Mitgliedstaaten sollen
ermächtigt werden, die durch Kürzungen verfügbar gewordenen Mittel für bestimmte
zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Förderung der ländlichen Entwicklung gemäß der
Verordnung 1257/1999 des Rates vom Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des
ländlichen Raumes .... zu verwenden.“
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die österreichische Bundesregierung und insbesondere der Landwirtschaftsminister werden
aufgefordert, den in der Agenda 2000 vorgesehenen nationalen Gestaltungsspielraum zur
Verbesserung der sozialen und ökologischen Lage der österreichischen Landwirtschaft voll
auszuschöpfen. Dazu zählen insbesondere
die Einführung von Förderobergrenzen und Umlenkung von GAP - Prämien hin zu
umweltorientierten Maßnahmen und zur Förderung der ländlichen Entwicklung
die Einführung eines betrieblichen Förder - Sockelbetrages, wodurch die ökologische
Mehrarbeit von Biobetrieben mit einer kleinflächigen, ökologischen und damit besonders
nachhaltigen Wirtschaftsweise abgegolten werden soll
ein Sockelbetrag, der allen Betrieben in benachteiligten Gebieten zugute kommen soll
Herstellung eines Arbeitskraft - Bezugs bei den agrarischen Förderungen, wodurch der
Arbeitsplatz Bauernhof aufgewertet und ein Beitrag zum sozialen Ausgleich geschaffen
werden soll.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land - und Forstwirtschaft
vorgeschlagen.