272/AE XXI.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier, Beate Schasching, Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Jarolim,
Dr. Kräuter, Mag. Gisela Wurm
und GenossInnen
betreffend die Vorlage eines umfassenden Drogenberichtes über das Jahr 1999 an das Parla -
ment
Mit Amtsantritt der neuen Bundesregierung begann in der Drogenpolitik eine Trendwende zurück zu
Strategien, die bereits in der Vergangenheit erfolglos waren. Zuletzt war die Öffentlichkeit mit absur -
den politischen Forderungen der Freiheitlichen bei den ,,Schladminger Gesundheitsgesprächen‘ und
der „Antidrogenklausur der FPÖ Landesorganisationen“ konfrontiert und eine Drogenhysterie erzeugt
(z. B. Drogentests für Lehrerinnen und KindergärtnerInnen).
Die bisherige erfolgreiche Entwicklung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Prävention, The -
rapie und Repression wurde stark eingeschränkt. innerhalb nur eines halben Jahres wurden die zur
Verfügung stehenden Mittel für Suchtprävention, Beratung und Behandlung von Suchtkranken massiv
gekürzt, das Modell „Therapie statt Strafe“ reduziert und Maßnahmen eingeleitet, die zu einer ver -
stärkten Kriminalisierung von Drogengefährdeten und Drogenabhängigen führen.
Völlig unverständlich wird eine solches „Sparens um jeden Preis“, wenn man sich die nationale und
auch internationale Entwicklung im Drogenbereich ansieht. Sämtliche österreichischen Bundesländer
haben in ihren Drogenkonzepten eine differenzierte Strategie im Umgang mit dem Drogenproblem
entwickelt und auch die europäische Drogenstrategie, die am Gipfel von Helsinki von allen Mitglieds -
staaten der Europäischen Union beschlossen wurde sieht vor, dass die Bereiche Prävention und The -
rapie in den Mitgliedsstaaten massiv ausgebaut werden sollen. Unter Drogenexperten herrscht breite
Übereinstimmung, dass das Drogenproblem nicht dadurch verringert werden kann, in dem Drogenge -
fährdete und Drogenabhängige kriminalisiert und zu Haftstrafen verurteilt werden, sondern psychoso -
zialer und medizinischer Hilfe und Behandlung bedürfen.
Nur die österreichische Bundesregierung beschreitet nun den Weg zurück und bereitet Maßnahmen
vor, bzw. setzt sie bereits um, die keine Unterscheidung mehr zwischen Suchtgefährdeten und Sucht -
kranken auf der einen Seite und Drogenhändlern, die nur den Profit suchen, auf der anderen Seite
vorsehen.
Die Ankündigung einer Novellierung des Suchtmittelgesetzes - in Zusammenwirken mit der Bundes
ministerin für Soziales und Generationen - mit der es auch zu einer Senkung der „Grenzmenge" (zur
„großen Menge") bei Heroin kommen sollen, hat bei Experten Unverständnis und Ablehnung hervor -
gerufen.
Im Jahr 1999 wurden in Österreich 7.000 Anzeigen probeweise von der Staatsanwaltschaft zurückge -
legt, weil jemand Drogen nur bis zur Grenzmenge bei sich hatte. Dort wo es notwendig war, wurden
die Betroffenen zu Beratung und Behandlung weiterverwiesen. Die nunmehr geplante Absenkung der
Grenzmengen wird diese Zahl signifikant sinken lassen - steigen hingegen werden die Strafverfahren
samt den dazugehörigen Gerichts - und Haftkosten.
Der in Österreich entwickelte Weg im Umgang mit dem Drogenproblem „Therapie statt Strafe" war
und ist in Europa beispielgebend. Für die anstehenden Reformen innerhalb der EU in dieser Thematik
könnte Österreich mit seinen Erfahrungen ein innovative Kraft sein. Die „neue Drogenpolitik" signa -
lisiert jedoch einen Rückschritt zu Strategien der 60iger und 70iger Jahre und führt wieder zu einer
verstärkten Kriminalisierung von Suchtkranken.
Allerdings gibt es noch immer keinen derartigen umfassenden österreichischen Drogenbericht, der
dem Parlament jährlich vorgelegt wird. Bekannt ist nur der ÖBIG - Bericht und der Jahresbericht der
Zentralstelle für die Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität (BMI). Sinnvoll und notwendig ist aber
ein umfassender Drogenbericht, dessen Daten und Analysen Grundlage einer parlamentarischen Dis -
kussion sein müssten, da das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen zum Groß -
teil über die entsprechenden Daten nach dem Suchtmittelgesetz verfügen müsste.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert gemeinsam mit
dem Bundesminister für Justiz und dem Bundesminister für Inneres einen umfassenden Drogenbericht
über das Jahr
1999 (Drogenbericht 1999) dem Parlament ehebaldigst vorzulegen.
2. Dieser „Drogenbericht 1999“ hat
a) die Meldungen und Mitteilungen nach § 24 SMG insbesondere
aa) die Ergebnisse (Verurteilungen, Einstellungen und Freisprüche) der wegen strafbarer Handlungen
nach diesem Bundesgesetz eingeleiteten Strafverfahren sowie die über den Aufschub des Strafvoll -
zugs und über beschlagnahmte oder eingezogene Vorräte an Suchtmitteln getroffenen Entscheidungen
und Verfügungen
ab) eine Analyse der rechtskräftigen Straferkenntnisse nach § 44 SMG (unter anderem aufgeschlüsselt
nach Staatsangehörigkeit, Bundesländer, Geschlecht und Alter) sowie über die beschlagnahmte Vor -
räte an Suchtmitteln und Vorläuferstoffen getroffenen Verfügungen
ac) alle von den zuständigen Behörden wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach den
§ § 27 bis 32 SMG an die Staatsanwaltschaften erstatteten Anzeigen (unter anderem aufgeschlüsselt
nach Staatsangehörigkeit, Bundesländer, Geschlecht und Alter)
ad) die gemäß § 18 Abs. 3 SMG vom Bundesministerium für Inneres mitgeteilten Wahrnehmungen
ae) eine Analyse aller Zurücklegungen oder vorläufige Zurücklegungen der wegen des Verdachtes
einer strafbaren Handlung nach den §§ 27 bis 32 SMG erstatteten Anzeigen (unter anderem aufge -
schlüsselt nach Staatsangehörigkeit, Bundesländer, Geschlecht und Alter)
af) die Anzahl der Personen die Suchtgift missbrauchen und von den Bezirksverwaltungsbehörden
gemeldet wurden (unter anderem aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, Bundesländer, Geschlecht
und Alter)
b) aktuelle epidemiologische Daten zur Situation der Suchtkrankheiten in Österreich
c) den Umfang der Abgabe von Suchtmitteln durch Apotheken (§ 7 SMG)
d) eine Darstellung und Analyse aller gesundheitsbezogener Maßnahmen (§§ 11 ff SMG)
e) einen Tätigkeits - und Finanzbericht über die gemäß § 15 SMG anerkannten Einrichtungen und
Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch (§§ 15
ffSMG)
f) einen Tätigkeitsbericht über die besondere Verwaltungsdienststelle des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit und Generationen (§ 23 SMG)
g) einen Bericht über das wissenschaftliche Drogenpräventionsprojekt ,,Check IT‘
h) Bedarf und Einsatz öffentlicher Mittel des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Sozialversi -
cherungen für Suchtprävention, Beratung und Behandlung von Suchtkranken im Jahr 1999
i) Darstellung der Informationsmaßnahmen auf dem Gebiet der Suchtprävention einschließlich der
Informationen über die Beratungs - und Betreuungseinrichtungen
j) Massnahmen der Europäischen Union zur Drogenproblematik und deren Umsetzung in Österreich.
k) Darstellung der internationalen Entwicklung im Drogenbereich zu beinhalten.
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss