28/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dipl. - Ing. Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen ‚und Freunde

 

betreffend Programm für die ländliche Entwicklung

 

Die derzeitige EU - Agrarpolitik ist sowohl für Bäuerinnen und Bauern als auch für die

KonsumentInnen und die Umweltsituation unbefriedigend. Die AGENDA 2000 - Beschlüsse

bringen nicht die nötigen Reformschritte. Die Herausforderungen der nächsten Jahre (WTO-

Verhandlungsrunde, EU - Osterweiterung) werden den Handlungsbedarf in der Agrarpolitik

weiter verschärfen und erfordern daher eine konsequente Ausrichtung der nationalen

Agrarpolitik an sozialen Erfordernissen und ökologischen Notwendigkeiten.

 

Die Landwirtschaftspolitik der Bundesregierung war seit dem EU - Beitritt gekennzeichnet

durch Implementierung von Umwelt - Programmen mit teils ökologisch unscharfer

Zielgenauigkeit. Anfang September 1999 wurde das österreichische Programm für die

Entwicklung des ländlichen Raums (Version 1.9.99) durch den Landwirtschaftsminister in

Brüssel eingereicht. Die Begutachtungs - und Verhandlungsdauer wird im Regelfall 6 Monate

betragen. Innerhalb dieses Zeitraumes werden noch spezielle Anpassungen und

Modifikationen erforderlich bzw. möglich sein.

 

Im Rahmen des Projektzeitraumes 2000 - 2006 geht es gemäß österreichischem

Finanzierungsvorschlag um die Größenordnung von 105 Mrd. öS bzw. 15 Mrd. öS jährlich.

Die nationale Finanzierung des eingereichten Programmes ist derzeit nicht gesichert, da der

EU - Kofinanzierungsanteil gemäß Entscheidung der Europäischen Kommission vom 8.

September 1999 nur 423 Mio. EUR bzw. 5,8 Mrd. öS beträgt. Das würde derzeit eine

Erhöhung des österreichischen Finanzierungsbedarfs um 1,5 Mrd. öS (Bund und Länder)

bedeuten.

 

Das Programm erweist sich im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen als wenig zielgenau,

was an folgenden Beispielen verdeutlicht werden soll:

 

* Einführung einer neuen Maßnahme „Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf

   Grünlandflächen“. Bei dieser Maßnahme ist der Einsatz von 50 kg mineralischer Rein -

   Stickstoffmenge und zusammen mit dem Wirtschaftsdünger bis zu 180 kg Rein - N / Hektar

   und Jahr erlaubt. Für diese Maßnahme sind bis zu 1500,- öS vorgesehen. Der ökologische

   Nutzen dieser Maßnahme ist nicht zu argumentieren, insbesondere da Artikel 23 (2) der

   EG - VO 1257/1999 wie folgt lautet: "Die Verpflichtungen bezüglich der

   Agrarumweltmaßnahmen gehen über die Anwendung der guten landwirtschaftlichen

   Praxis im üblichen Sinne hinaus.“

 

* In fast allen Grünlandförderungsvarianten wird relativ intensiveren Betrieben (> 0,5

   RGVE) eine höhere Förderung je Hektar zugeteilt, als den extensiveren (< 0,5 RGVE).

Dies widerspricht offensichtlich den Intentionen der EG - VO 1257/1999 wo es in Kapitel

VI, Artikel 22 heißt: „Ziel der Beihilfen ist es, (...) - eine umweltfreundliche Extensivierung

der Landwirtschaft und eine Weidewirtschaft geringer Intensität zu fördern“

 

* Auch die Regelungen für die Grünlandwirtschaft im Biolandbau sind qualitativ nicht

   zukunftsweisend. Einer geringfügigen Erhöhung der Grünlandförderung um öS 450,- je

   Hektar für Betriebe mit mehr als 0,5 RGVE steht andererseits eine Prämienkürzung für

   extensivere Bio - Grünlandbetriebe um öS 800,- je Hektar gegenüber!

 

* Anhebung der Düngergabewerte bei der Maßnahme „Reduktion ertragssteigernder

   Betriebsmittel auf Ackerflächen um 10 kg Rein - N/Hektar bei Weizen, Roggen und Hafer

   und bei Gerste um 30 kg Rein - N/Hektar gegenüber den alten ÖPUL - Programmen!

 

Diese Beispiele zeigen, daß das in Brüssel eingereichte Programm im Hinblick auf die

ökologische Zielgenauigkeit unbefriedigend ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die österreichische Bundesregierung und insbesondere der Landwirtschaftsminister werden

ersucht, das in Brüssel eingereichte „Programm für die ländliche Entwicklung“

 

- der Öffentlichkeit zugänglich und bekannt zu machen sowie insbesondere auch eine

  ausreichende Information des Parlaments über den jeweiligen Verhandlungsstand

  sicherzustellen

 

- durch eine unabhängige ExpertInnen - Gruppe zu evaluieren, um die Zielgenauigkeit

  hinsichtlich ökologischer und sozialer Aspekte zu prüfen und Lösungen für dargestellte

  Programm - Mängel aufzuzeigen.

 

Ferner wird der Landwirtschaftsminister ersucht,

 

- die Erweiterung des ÖPUL - Beirates zu einem Beirat für den ländlichen Raum unter

  Einschluß von ExpertInnen des Regionalmanagments zu veranlassen

 

- bei den Allgemeinen Förderungsvoraussetzungen des Agrarumweltprogrammes (ÖPUL)

  den Verzicht auf den Einsatz der Gentechnik bei Futtermitteln und Saatgut festzuschreiben

 

- eine ausreichende Dotierung des biologischen Landbaus im Finanzierungsansatz der

  Agrarumweltmaßnahmen sicherzustellen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land -  und Forstwirtschaft

vorgeschlagen.