28/AE XXI.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dipl. - Ing. Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen ‚und Freunde
betreffend Programm für die ländliche Entwicklung
Die derzeitige EU - Agrarpolitik ist sowohl für Bäuerinnen und Bauern als auch für die
KonsumentInnen und die Umweltsituation unbefriedigend. Die AGENDA 2000 - Beschlüsse
bringen nicht die nötigen Reformschritte. Die Herausforderungen der nächsten Jahre (WTO-
Verhandlungsrunde, EU - Osterweiterung) werden den Handlungsbedarf in der Agrarpolitik
weiter verschärfen und erfordern daher eine konsequente Ausrichtung der nationalen
Agrarpolitik an sozialen Erfordernissen und ökologischen Notwendigkeiten.
Die Landwirtschaftspolitik der Bundesregierung war seit dem EU - Beitritt gekennzeichnet
durch Implementierung von Umwelt - Programmen mit teils ökologisch unscharfer
Zielgenauigkeit. Anfang September 1999 wurde das österreichische Programm für die
Entwicklung des ländlichen Raums (Version 1.9.99) durch den Landwirtschaftsminister in
Brüssel eingereicht. Die Begutachtungs - und Verhandlungsdauer wird im Regelfall 6 Monate
betragen. Innerhalb dieses Zeitraumes werden noch spezielle Anpassungen und
Modifikationen erforderlich bzw. möglich sein.
Im Rahmen des Projektzeitraumes 2000 - 2006 geht es gemäß österreichischem
Finanzierungsvorschlag um die Größenordnung von 105 Mrd. öS bzw. 15 Mrd. öS jährlich.
Die nationale Finanzierung des eingereichten Programmes ist derzeit nicht gesichert, da der
EU - Kofinanzierungsanteil gemäß Entscheidung der Europäischen Kommission vom 8.
September 1999 nur 423 Mio. EUR bzw. 5,8 Mrd. öS beträgt. Das würde derzeit eine
Erhöhung des österreichischen Finanzierungsbedarfs um 1,5 Mrd. öS (Bund und Länder)
bedeuten.
Das Programm erweist sich im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen als wenig zielgenau,
was an folgenden Beispielen verdeutlicht werden soll:
* Einführung einer neuen Maßnahme „Reduktion ertragssteigernder Betriebsmittel auf
Grünlandflächen“. Bei dieser Maßnahme ist der Einsatz von 50 kg mineralischer Rein -
Stickstoffmenge und zusammen mit dem Wirtschaftsdünger bis zu 180 kg Rein - N / Hektar
und Jahr erlaubt. Für diese Maßnahme sind bis zu 1500,- öS vorgesehen. Der ökologische
Nutzen dieser Maßnahme ist nicht zu argumentieren, insbesondere da Artikel 23 (2) der
EG - VO 1257/1999 wie folgt lautet: "Die Verpflichtungen bezüglich der
Agrarumweltmaßnahmen gehen über die Anwendung der guten landwirtschaftlichen
Praxis im üblichen Sinne hinaus.“
* In fast allen Grünlandförderungsvarianten wird relativ intensiveren Betrieben (> 0,5
RGVE) eine höhere Förderung je Hektar zugeteilt, als den extensiveren
(< 0,5 RGVE).
Dies widerspricht offensichtlich den Intentionen der EG - VO 1257/1999 wo es in Kapitel
VI, Artikel 22 heißt: „Ziel der Beihilfen ist es, (...) - eine umweltfreundliche Extensivierung
der Landwirtschaft und eine Weidewirtschaft geringer Intensität zu fördern“
* Auch die Regelungen für die Grünlandwirtschaft im Biolandbau sind qualitativ nicht
zukunftsweisend. Einer geringfügigen Erhöhung der Grünlandförderung um öS 450,- je
Hektar für Betriebe mit mehr als 0,5 RGVE steht andererseits eine Prämienkürzung für
extensivere Bio - Grünlandbetriebe um öS 800,- je Hektar gegenüber!
* Anhebung der Düngergabewerte bei der Maßnahme „Reduktion ertragssteigernder
Betriebsmittel auf Ackerflächen um 10 kg Rein - N/Hektar bei Weizen, Roggen und Hafer
und bei Gerste um 30 kg Rein - N/Hektar gegenüber den alten ÖPUL - Programmen!
Diese Beispiele zeigen, daß das in Brüssel eingereichte Programm im Hinblick auf die
ökologische Zielgenauigkeit unbefriedigend ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die österreichische Bundesregierung und insbesondere der Landwirtschaftsminister werden
ersucht, das in Brüssel eingereichte „Programm für die ländliche Entwicklung“
- der Öffentlichkeit zugänglich und bekannt zu machen sowie insbesondere auch eine
ausreichende Information des Parlaments über den jeweiligen Verhandlungsstand
sicherzustellen
- durch eine unabhängige ExpertInnen - Gruppe zu evaluieren, um die Zielgenauigkeit
hinsichtlich ökologischer und sozialer Aspekte zu prüfen und Lösungen für dargestellte
Programm - Mängel aufzuzeigen.
Ferner wird der Landwirtschaftsminister ersucht,
- die Erweiterung des ÖPUL - Beirates zu einem Beirat für den ländlichen Raum unter
Einschluß von ExpertInnen des Regionalmanagments zu veranlassen
- bei den Allgemeinen Förderungsvoraussetzungen des Agrarumweltprogrammes (ÖPUL)
den Verzicht auf den Einsatz der Gentechnik bei Futtermitteln und Saatgut festzuschreiben
- eine ausreichende Dotierung des biologischen Landbaus im Finanzierungsansatz der
Agrarumweltmaßnahmen sicherzustellen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land - und Forstwirtschaft
vorgeschlagen.