281/AE XXI.GP
Eingelangt am: 12.10.2000
Entschließungsantrag
Der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Heidrun Silhavy, Annemarie Reitsamer,
Mag. Brunhilde Plank, Dr. Elisabeth Pittermann; Rudolf Nürnberger
und GenossInnen
betreffend Hebung der sozialen Sicherheit des Sozialsystems im Bereich der Sozialhilfe
Die Arbeitskreise „Hebung der Treffsicherheit des Sozialsystems“ befassten sich mit Fragen aus
dem Bereich der Krankenversicherung und Unfallversicherung (Arbeitskreis 1), aus dem Bereich
von Arbeitslosenversicherung und Arbeitsmarktpolitik (Arbeitskreis 2), von Pflegesicherung und
Sozialhilfe (Arbeitskreis 3), sowie der Familientransfers und Familienförderung (Arbeitskreis 4).
In den Arbeitsgruppen war ein offenes Diskussionsklima typisch, das wohl nicht zuletzt dadurch
ermöglicht wurde, dass keinerlei Konsenszwang herrschte, weil von den Experten nicht die
Erarbeitung eines abschließenden Maßnahmenvorschlags erwartet wurde. Die Suche nach einem
Kompromiss war hingegen nicht Thema dieser Arbeitskreise.
Ziel der Tätigkeit der Experten war es, die im Bericht vom 4. Juli 2000 genannten Vorschläge zu
beurteilen, wo es sinnvoll erschien, vertiefte Überlegungen anzustellen, und insgesamt -
zusätzlich zu den in der ersten Phase des Vorgangs „Erhöhung der Treffsicherheit des
Sozialsystems“ genannten Informationen - Sachinformationen zu sammeln, die bei politischen
Entscheidungen zur Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialsystems berücksichtigt werden
sollen.
Wie Prof. Mazal richtig vermutet hat, ist das Ergebnis viel kantiger geworden als Experten als
kleinsten gemeinsamen Nenner je hätten finden können.
Prof. Mazal irrt jedoch fundamental wenn er schreibt: „Ich gehe jedenfalls davon aus, dass die
politischen Entscheidungsträger nicht nur den in den letzten Wochen so sehr in den Vordergrund
der Treffsicherheitsdiskussion getretenen monetären Aspekt bedenken.......; Darüber hinaus
sollten auch die vielen nicht unmittelbar monetären Überlegungen in die politische Auswertung
des Vorgangs „Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialsystems“ überlegt werden, mit denen
mittel - und langfristige Verbesserungen der Treffsicherheit des Sozialsystems erreicht werden
könnten.“
Im Ministerratsbeschluss vom 19. September 2000, „zur Verbesserung der sozialen
Treffsicherheit“, finden sind reine Sozialabbaumaßnahmen und keine Maßnahmen zur
Verbesserung der sozialen Sicherheit. Das Ausmaß der Einsparungen (7,68,- Mia. ATS/Jahr)
übertraf die Zielvorgaben der ExpertInnen um das 3 - Fache.
Unter dem Vorwand der sozialen Treffsicherheit wird ein massiver Sozialabbau der FPÖVP
Koalition umgesetzt.
Um Maßnahmen zu erreichen, mit denen das Sozialsystem mittel - und langfristig verbessert
wird, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachfolgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende Dezember 2000 eine
Gesetzesvorlage vorzulegen, mit der durch ein bundeseinheitliches Sozialhilferecht die
Vernetzung und Koordinierung der bestehenden Sozialleistungen von Bund, Ländern und
Gemeinden unter folgenden Grundsätzen sichergestellt ist:
1. Die Gewährleistung von bundesweit vergleichbaren Mindeststandards
2. Ein separates „Wohngeld“ gestaffelt nach Familiengröße
3. Die Harmonisierung der Geldleistungen für alle Personen, solange sie sich erlaubterweise in
Österreich aufhalten, bzw. äquivalente Ansprüche für Flüchtlinge im Rahmen der
Bundesbetreuung.
4. Kein Kostenersatzes für ehemalige HilfeempfängerInnen, außer in Erschleichungsfällen, wie
zum Beispiel durch Verschweigen vorhandenen Einkommens bzw. Vermögens.
5. Kein Kostenersatzes von Eltern für ihren erwachsenen Kindern gewährte Sozialhilfe bzw. von
Kindern für ihren Eltern gewährte Sozialhilfe.
6. Schaffung eines bundesweit gleichen, adäquaten Verfahrensrechts, wie schon in OÖ oder NÖ.
7. Einrichtung flächendeckender dezentraler Beratungs - und Clearingstellen („regionale
Sozialzentren“) wo der Zugang zum Recht bei einer Stelle nach dem „One Desk - System“
möglich ist.
8. Dass der Bund seine Steuerungskompetenz deutlicher als bisher wahrnimmt und über die
Einbindung der Bundessozialämter den Zugang, die Qualität und Rechtssicherheit bei
Maßnahmen der Länder im Bereich der Sozial - und Behindertenhilfe verbessert.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales