281/AE XXI.GP

Eingelangt am: 12.10.2000

 

                                                               Entschließungsantrag

 

 

Der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Heidrun Silhavy, Annemarie Reitsamer,

Mag. Brunhilde Plank, Dr. Elisabeth Pittermann; Rudolf Nürnberger

 

und GenossInnen

 

betreffend Hebung der sozialen Sicherheit des Sozialsystems im Bereich der Sozialhilfe

 

 

Die Arbeitskreise „Hebung der Treffsicherheit des Sozialsystems“ befassten sich mit Fragen aus

dem Bereich der Krankenversicherung und Unfallversicherung (Arbeitskreis 1), aus dem Bereich

von Arbeitslosenversicherung und Arbeitsmarktpolitik (Arbeitskreis 2), von Pflegesicherung und

Sozialhilfe (Arbeitskreis 3), sowie der Familientransfers und Familienförderung (Arbeitskreis 4).

 

In den Arbeitsgruppen war ein offenes Diskussionsklima typisch, das wohl nicht zuletzt dadurch

ermöglicht wurde, dass keinerlei Konsenszwang herrschte, weil von den Experten nicht die

Erarbeitung eines abschließenden Maßnahmenvorschlags erwartet wurde. Die Suche nach einem

Kompromiss war hingegen nicht Thema dieser Arbeitskreise.

 

Ziel der Tätigkeit der Experten war es, die im Bericht vom 4. Juli 2000 genannten Vorschläge zu

beurteilen, wo es sinnvoll erschien, vertiefte Überlegungen anzustellen, und insgesamt -

zusätzlich zu den in der ersten Phase des Vorgangs „Erhöhung der Treffsicherheit des

Sozialsystems“ genannten Informationen - Sachinformationen zu sammeln, die bei politischen

Entscheidungen zur Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialsystems berücksichtigt werden

sollen.

 

Wie Prof. Mazal richtig vermutet hat, ist das Ergebnis viel kantiger geworden als Experten als

kleinsten gemeinsamen Nenner je hätten finden können.

 

Prof. Mazal irrt jedoch fundamental wenn er schreibt: „Ich gehe jedenfalls davon aus, dass die

politischen Entscheidungsträger nicht nur den in den letzten Wochen so sehr in den Vordergrund

der Treffsicherheitsdiskussion getretenen monetären Aspekt bedenken.......; Darüber hinaus

sollten auch die vielen nicht unmittelbar monetären Überlegungen in die politische Auswertung

des Vorgangs „Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialsystems“ überlegt werden, mit denen

mittel - und langfristige Verbesserungen der Treffsicherheit des Sozialsystems erreicht werden

könnten.“

 

Im Ministerratsbeschluss vom 19. September 2000, „zur Verbesserung der sozialen

Treffsicherheit“, finden sind reine Sozialabbaumaßnahmen und keine Maßnahmen zur

Verbesserung der sozialen Sicherheit. Das Ausmaß der Einsparungen (7,68,- Mia. ATS/Jahr)

übertraf die Zielvorgaben der ExpertInnen um das 3 - Fache.

 

Unter dem Vorwand der sozialen Treffsicherheit wird ein massiver Sozialabbau der FPÖVP

Koalition umgesetzt.


 

Um Maßnahmen zu erreichen, mit denen das Sozialsystem mittel - und langfristig verbessert

wird, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachfolgenden

 

 

                                                               Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

                                                                    Entschließung

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende Dezember 2000 eine

Gesetzesvorlage vorzulegen, mit der durch ein bundeseinheitliches Sozialhilferecht die

Vernetzung und Koordinierung der bestehenden Sozialleistungen von Bund, Ländern und

Gemeinden unter folgenden Grundsätzen sichergestellt ist:

 

1. Die Gewährleistung von bundesweit vergleichbaren Mindeststandards

2. Ein separates „Wohngeld“ gestaffelt nach Familiengröße

3. Die Harmonisierung der Geldleistungen für alle Personen, solange sie sich erlaubterweise in

    Österreich aufhalten, bzw. äquivalente Ansprüche für Flüchtlinge im Rahmen der

    Bundesbetreuung.

4. Kein Kostenersatzes für ehemalige HilfeempfängerInnen, außer in Erschleichungsfällen, wie

    zum Beispiel durch Verschweigen vorhandenen Einkommens bzw. Vermögens.

5. Kein Kostenersatzes von Eltern für ihren erwachsenen Kindern gewährte Sozialhilfe bzw. von

    Kindern für ihren Eltern gewährte Sozialhilfe.

6. Schaffung eines bundesweit gleichen, adäquaten Verfahrensrechts, wie schon in OÖ oder NÖ.

7. Einrichtung flächendeckender dezentraler Beratungs - und Clearingstellen („regionale

    Sozialzentren“) wo der Zugang zum Recht bei einer Stelle nach dem „One Desk - System“

    möglich ist.

8. Dass der Bund seine Steuerungskompetenz deutlicher als bisher wahrnimmt und über die

    Einbindung der Bundessozialämter den Zugang, die Qualität und Rechtssicherheit bei

    Maßnahmen der Länder im Bereich der Sozial - und Behindertenhilfe verbessert.“

   

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales