29/AE XXI.GP

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dipl. Ing. Wolfang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aktionsprogramm für den Biologischen Landbau

 

 

In ganz Europa ist ein verstärkter Trend in Richtung Umstellung auf biologische

Wirtschaftsweise feststellbar. Länder wie Schweden, Frankreich, Dänemark, aber auch

Griechenland versuchen durch staatliche Programme ihre Zahl an Biobetrieben zu erhöhen.

 

Im Rahmen des Delphi Report Austria (2) (März 1998), der durch die österreichische

Akademie der Wissenschaften im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft und

Verkehr durchgeführt wurde, wird der Biologische Landbau in Österreich als

„Zukunftstechnologie“ beschrieben, in der Österreich die Themenführerschaft in Europa

übernehmen könnte.

 

Noch gehört Österreich in Europa zu den Spitzenreitern im biologischen Landbau. Der

Anteil der biologisch bewirtschafteten Flächen beträgt derzeit 10 % (ca. 350 000 ha) der

landwirtschaftlichen Nutzfläche Österreichs. Die Zahl der Biobetriebe beträgt 20 000

Betriebe (ca. 9% aller landw. Betriebe), wobei in den letzten 3 Jahren keine bedeutenden

Zuwächse mehr zu verzeichnen waren. Der Anteil der Fördermittel für den Biolandbau

betrug im Jahr 1998 11,8 % (893,9 Mio öS), der gesamtbetriebliche Betriebsmittelverzicht

7,7 % (579,1 Mio) aus dem ÖPUL - Topf (vgl. Grüner Bericht 1998, S 150).

 

Alle Zeichen deuten aber derzeit darauf hin, daß eine Ausstiegswelle aus der Maßnahme

biologische Wirtschaftsweise bevorsteht. Die Gründe dafür sind vielfältig. Eine Studie an

der Universität für Bodenkultur Wien (KIRNER, L. und SCHNEEBERGER, W.: Vergleich

der Struktur der Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise und Verzicht auf bestimmte

ertragssteigernde Betriebsmittel (Betrieb) im österreichischen Umweltprogramm. Die

Bodenkultur 2/99, 133 - 141) und Berichte von Bioberatern und Kontrollstellen - Leitern

zeigen, daß die Rentabilität des Biolandbaus in manchen Regionen nicht gewährleistet ist.

Die Betriebe sind unter den derzeitigen Rahmenbedingungen gegenüber konventionellen

Vergleichsbetrieben nicht ausreichend wettbewerbsfähig.

 

Die Studie zeigt, daß der voraussichtliche Ausstieg dieser Betriebe darauf zurückzuführen

ist, daß diese Betriebe derzeit keine höheren Preise für ihre Produkte erzielen, bzw. daß die

Flächenprämien im Biolandbau im Verhältnis zu anderen Extensivierungsmaßnahmen zu

gering sind.

 

Nichts wäre schlimmer für die Position der österreichischen Landwirtschaft innerhalb

Europas als ein Imageverlust durch einen Rückgang der Anzahl der Biobetriebe, wie sie von

manchen Experten in den nächsten zwei Jahren befürchtet wird. Wir brauchen daher

dringend Impulse und Signale in Richtung Biolandwirtschaft.

Um die Zukunftsstrategien möglichst breit anzulegen stellen die unterfertigten Abgeordneten

daher folgenden

 

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Landwirtschaftsminister wird aufgefordert

umgehend ein Aktionsprogramm für den biologischen Landbau zu erstellen, worin folgende

Aspekte ausreichend berücksichtigt sein sollen:

 

- Aufstockung des Gesamtbudgets für den biologischen Landbau auf mindestens 15 - 20 %

  der Mittel des Agrarumweltprogrammes (ca. 1,5 Mrd. öS). Deutliche Differenzierung in

  den Fördersätzen zwischen biologischer Wirtschaftsweise und anderen

  Extensivierungsmaßnahmen besonders im Grünland. Einführung eines

  Diversitätszuschlages für kleinbetriebliche Wirtschaftsweise von Biobetrieben in Form

  eines Öko - Sockelbeitrages

 

- Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Zukunft des Biolandbaus in

  Österreich“ unter Einbindung aller Interessenskreise

 

- Förderung der Forschung und Entwicklung der biologischen Landwirtschaft durch

  Ausbau der universitären Einrichtungen für den Biolandbau und Einbindung von

  privatrechtlichen Forschungseinrichtungen auf diesem Gebiet.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land und Forstwirtschaft

vorgeschlagen.