298/AE XXI.GP

Eingelangt am: 12.10.2000

 

A n t r a g

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka

und Genossen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Abgabe von Zuwendungen geändert wird

 

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Bundesgesetz,

mit dem die Abgabe von Zuwendungen geändert wird

 

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

 

Die Einkommenssteuergesetz - Novelle 1975, BGBl. Nr. 391, wird wie folgt geändert:

 

1.      Art. II betreffend die Abgabe von Zuwendungen, in der Fassung des Bundesgesetzes

         BGBl. Nr. 739/1988, wird wie folgt geändert:

 

         Der Ausdruck „15 v.H.“ wird durch den Ausdruck „50 v.H.“ ersetzt.

 

2.      Der bisherige Inhalt des Art. III erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2

         wird angefügt:

 

         „(2) Art. II in der Fassung BGBl. I Nr. ..../.... tritt mit 1. Dezember 2000 in Kraft.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss

Begründung

 

 

 

 

Die Regierung plant ohne jede Absprache mit den Vertretern der Betroffenen eine

Belastungslawine, wie sie sie in der Zweiten Republik noch nie gegeben hat Diese massive

Erhöhung von Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträgen und neuen "Zwangslasten“ der Bürger,

wie Studiengebühren und Ambulanzgebühren, treffen fast ausschließlich untere und mittlere

Einkommensschichten, von sozialer Ausgewogenheit keine Spur.

 

Gleichzeitig tut die blau - schwarze Bundesregierung so als ob sie auch bei sich selbst sparen

würde, dafür setzt sie aber in Wahrheit keinerlei Massnahmen.

 

Beispielsweise beträgt der Steuersatz auf Zuwendungen, die die politischen Parteien von

freiwilligen Interessensvertretungen erhalten, lediglich 15 %. Aus solchen Beiträgen

finanzieren sich lediglich ÖVP und FPÖ, die auf diese Weise massive Unterstützung von

wirtschaftsnahen Verbänden, beispielsweise der Industriellenvereinigung, erhalten. So sieht

dann auch ihre Politik aus: Ausschließlich im Interesse der Bestverdiener und bestimmter

Klientelen in der Wirtschaft.

 

Dabei bezahlt diese Beiträge indirekt der Steuerzahler: Beiträge an solche Interessens -

vertretungen sind nämlich im Rahmen der Einkommenssteuer absetzbar (§ 4 Abs. 9 EStG).

Damit ersparen sich die Unternehmer, die an solche Wirtschaftsverbände zahlen,

entsprechend viel Steuer, obwohl damit indirekt lediglich die Parteifinanzen von ÖVP und

FPÖ saniert werden, und zwar zu Lasten aller übrigen Steuerzahler.

 

Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag soll daher die Abgabe auf solche Zuwendungen auf

50 % erhöht werden, damit wenigstens ein Teil dessen in den Steuertopf zurückfliesst, was

sich die Unternehmer auf diesem Weg ersparen.