299/AE XXI.GP
Eingelangt am: 12.10.2000
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Haidlmayr, Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Abstandnahme von der geplanten Besteuerung der Unfallrenten
Die geplante Besteuerung der Unfallrenten ist aus folgenden Gründen abzulehnen:
- die Besteuerung der Unfallrenten ist rechtswidrig, da bereits bei der Bemessung
der Unfallrente ein pauschalierter Prozentsatz, nämlich 33,3 %, einbehalten wird.
Das einbehaltene Drittel wurde bis 1957 von der AUVA direkt an den Finanzminister
überwiesen. Daraus ist klar erkennbar, daß es sich dabei um eine pauschalierte
Besteuerung handelt. Ab 1957 wurde dieser Betrag in den Ausgleichsfonds der
Pensionsversicherungsträger einbezahlt.
- eine Besteuerung der Unfallrenten wäre ein klarer Fall von Doppelbesteuerung und
damit verfassungswidrig.
- die Besteuerung der Unfallrenten kann zu einer plötzlichen Minderung der
monatlich verfügbaren Geldmenge von bis zu einem Drittel führen, wodurch die
behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht mehr im notwendigen Ausmaß
abgedeckt sind und es zu sozialen Härten kommt.
- die Unfallrenten haben Schadenersatzcharakter und sind ebenso
einkommensunabhängig wie private Schadenersatzleistungen, eine Besteuerung
würde zu einer Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der
UnfallrentenbezieherInnen führen.
- das Vorhaben, nur die ASVG - Unfallerenten zu besteuern und die
Heeresversorgungsrenten nicht, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Finanzminister wird aufgefordert, von der geplanten Besteuerung der
Unfallrenten Abstand zu nehmen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.