303/A XXI.GP
18 - 10 - 2000
der Abgeordneten Dkfm.Dr. Günter Stummvoll, Mag. Gilbert Trattner
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung
politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung politischer
Bildungsarbeit und Publizistik 1984 geändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und
Publizistik 1984 idF BGBl. I Nr.26/2000 wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt III wird in § 12 folgender Abs. 2 eingefügt:
„(2) § 2 Abs. 4 gilt in den Jahren 2001 und 2002 mit der Maßgabe, daß der
Prozentsatz der für internationale politische Bildungsarbeit zusätzlich
gebührenden Förderungsmittel nicht 40 v.H. sondern 34 v.H. beträgt.“
2. In § 12 erhalten die bisherigen Abs. 2 bis 4 die Bezeichnung 3 bis 5;
folgender Abs. 6 wird angefügt:
„(6) § 12 Abs. 2 in der Fassung BGBl. I Nr. xxx/2000 tritt mit 1.1.2001 in
Kraft.“
Begründung:
Durch die Reduzierung des Prozentsatzes der Förderungsmittel für die
politischen Akademien von 40 % auf 34 % soll für die Dauer der Jahre 2001
und 2002 eine Reduktion der Aufwendungen in diesem Bereich um ca.
S 5 Mio. erreicht werden.
In formeller Hinsicht wolle dieser Antrag dem Budgetausschuß zugewiesen
werden.