303/A XXI.GP

18 - 10 - 2000

ANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dkfm.Dr. Günter Stummvoll, Mag. Gilbert Trattner

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung

politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung politischer

Bildungsarbeit und Publizistik 1984 geändert wird.

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und

Publizistik 1984 idF BGBl. I Nr.26/2000 wird wie folgt geändert:

 

1.   In Abschnitt III wird in § 12 folgender Abs. 2 eingefügt:

      „(2) § 2 Abs. 4 gilt in den Jahren 2001 und 2002 mit der Maßgabe, daß der

      Prozentsatz der für internationale politische Bildungsarbeit zusätzlich

      gebührenden Förderungsmittel nicht 40 v.H. sondern 34 v.H. beträgt.“

 

2.   In § 12 erhalten die bisherigen Abs. 2 bis 4 die Bezeichnung 3 bis 5;

      folgender Abs. 6 wird angefügt:

      „(6) § 12 Abs. 2 in der Fassung BGBl. I Nr. xxx/2000 tritt mit 1.1.2001 in

      Kraft.“

 

Begründung:

 

Durch die Reduzierung des Prozentsatzes der Förderungsmittel für die

politischen Akademien von 40 % auf 34 % soll für die Dauer der Jahre 2001

und 2002 eine Reduktion der Aufwendungen in diesem Bereich um ca.

S 5 Mio. erreicht werden.

 

In formeller Hinsicht wolle dieser Antrag dem Budgetausschuß zugewiesen

werden.