315/AE XXI.GP

Eingelangt am:30.10.2000

 

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gradwohl, Huber

und GenossInnen

betreffend die Organisationsreform der Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung in

Österreich (z. B. Privatisierung, Ausgliederung)

 

Der Bund betreibt zur Erfüllung der Aufgaben in Vollziehung des Lebensmittelgesetzes 1975

die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und - Forschung in Wien, und je eine

Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Linz, Graz, Innsbruck und Salzburg. Trotz der

Zunahme der Aufgaben der Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung -  insbesondere der

europarechtlichen Vorgaben (z. B. obligatorische Rinderkennzeichung) - wird an eine

Ausgliederung bzw. Privatisierung gedacht („Eine Ausgliederung/Privatisierung, ist nicht

auszuschließen. Siehe 847/AB vom 20.07.2000).

Auch Vizekanzlerin Dr. Riess Passer nannte die Bundesanstalten in der Gruppe der

auszugliedernden Unternehmungen.

Nach Medienberichten wird auch eine Schließung aller Bundesanstalten in den

Bundesländern nicht ausgeschlossen: Lebensmitteluntersuchungen sollen dann für ganz

Österreich nur mehr in einem Zentrallabor in Wien möglich sein!

 

In Anbetracht der europaweit enormen Zunahme von Lebensmittelskandalen in den letzten

Jahren (z. B. BSE, Dioxin in Futtermitteln) wäre dies ein absolut falsches Signal an die

Öffentlichkeit. Damit müsste auch die Unabhängigkeit der Prüfer, die Unabhängigkeit der

dortigen Forschung in Frage gestellt werden, auch der Umfang der Lebensmittelkontrollen

(Proben und Revisionsplan) wären gefährdet.

Überdies würde eine derartige Maßnahme den Vorgaben der EU - Kommission im ,,Weißbuch

zur Lebensmittelsicherheit“ hinsichtlich der amtlichen Überwachung („stable to table“)

widersprechen.

 

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht über die Lebensmitteluntersuchungsanstalten 1998

eine Ausgliederung bzw. Privatisierung nicht empfohlen, sondern dies sogar abgelehnt, da die

Untersuchungstätigkeit in allen EU Mitgliedsstaaten im Interesse des Verbraucher - und

Gesundheitsschutzes zur Wahrung der Unabhängigkeit und Objektivität der

Lebensmittelkontrolle staatlich organisiert ist. („Die staatlichen Untersuchungen erfolgen im

Regelfall nach Maßgabe der auf die jeweilige Probe abgestimmten Untersuchungsart und der

Beurteilung des Anstaltsanalytikers. Private Untersuchungseinrichtungen hingegen würden

nur im Rahmen der vorgegebenen Aufträge und nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung

tätig“.) weiters:

„Eine Ausgliederung oder Privatisierung der Lebensmitteluntersuchungsanstalten des

Bundes im Hinblick auf die in den EU Mitgliedsstaaten ausschließlich staatlich

organisierte Lebensmitteluntersuchung und wegen der längerfristig zu erwarteten

nachteiligen Effekte nicht zu betreiben“.

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Entschließung

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert die Lebensmittelkontrollen

sicherzustellen und - u. a. entsprechend dem Rechnungshofbericht über die

Lebensmitteluntersuchungsanstalten aus 1998 - von einer nicht sachgemäßen

Organisationsreform für diese Bundesanstalten (z. B. Privatisierung) abzusehen.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss