315/AE XXI.GP
Eingelangt am:30.10.2000
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gradwohl, Huber
und GenossInnen
betreffend die Organisationsreform der Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung in
Österreich (z. B. Privatisierung, Ausgliederung)
Der Bund betreibt zur Erfüllung der Aufgaben in Vollziehung des Lebensmittelgesetzes 1975
die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und - Forschung in Wien, und je eine
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Linz, Graz, Innsbruck und Salzburg. Trotz der
Zunahme der Aufgaben der Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung - insbesondere der
europarechtlichen Vorgaben (z. B. obligatorische Rinderkennzeichung) - wird an eine
Ausgliederung bzw. Privatisierung gedacht („Eine Ausgliederung/Privatisierung, ist nicht
auszuschließen. Siehe 847/AB vom 20.07.2000).
Auch Vizekanzlerin Dr. Riess Passer nannte die Bundesanstalten in der Gruppe der
auszugliedernden Unternehmungen.
Nach Medienberichten wird auch eine Schließung aller Bundesanstalten in den
Bundesländern nicht ausgeschlossen: Lebensmitteluntersuchungen sollen dann für ganz
Österreich nur mehr in einem Zentrallabor in Wien möglich sein!
In Anbetracht der europaweit enormen Zunahme von Lebensmittelskandalen in den letzten
Jahren (z. B. BSE, Dioxin in Futtermitteln) wäre dies ein absolut falsches Signal an die
Öffentlichkeit. Damit müsste auch die Unabhängigkeit der Prüfer, die Unabhängigkeit der
dortigen Forschung in Frage gestellt werden, auch der Umfang der Lebensmittelkontrollen
(Proben und Revisionsplan) wären gefährdet.
Überdies würde eine derartige Maßnahme den Vorgaben der EU - Kommission im ,,Weißbuch
zur Lebensmittelsicherheit“ hinsichtlich der amtlichen Überwachung („stable to table“)
widersprechen.
Der Rechnungshof hat in seinem Bericht über die Lebensmitteluntersuchungsanstalten 1998
eine Ausgliederung bzw. Privatisierung nicht empfohlen, sondern dies sogar abgelehnt, da die
Untersuchungstätigkeit in allen EU
Mitgliedsstaaten im Interesse des Verbraucher - und
Gesundheitsschutzes zur Wahrung der Unabhängigkeit und Objektivität der
Lebensmittelkontrolle staatlich organisiert ist. („Die staatlichen Untersuchungen erfolgen im
Regelfall nach Maßgabe der auf die jeweilige Probe abgestimmten Untersuchungsart und der
Beurteilung des Anstaltsanalytikers. Private Untersuchungseinrichtungen hingegen würden
nur im Rahmen der vorgegebenen Aufträge und nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung
tätig“.) weiters:
„Eine Ausgliederung oder Privatisierung der Lebensmitteluntersuchungsanstalten des
Bundes im Hinblick auf die in den EU Mitgliedsstaaten ausschließlich staatlich
organisierte Lebensmitteluntersuchung und wegen der längerfristig zu erwarteten
nachteiligen Effekte nicht zu betreiben“.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert die Lebensmittelkontrollen
sicherzustellen und - u. a. entsprechend dem Rechnungshofbericht über die
Lebensmitteluntersuchungsanstalten aus 1998 - von einer nicht sachgemäßen
Organisationsreform für diese Bundesanstalten (z. B. Privatisierung) abzusehen.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss