323/A (E) XXI.GP

Eingelangt am:

22.11.2000

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend keine Privatisierung bzw. Ausgliederung der Bundesanstalten für

bakteriologisch - serologische Untersuchungen

 

 

Die geplante Ausgliederung der Bundesanstalten für bakteriologisch - serologische

Untersuchungen sind von außerordentlicher Tragweite. Insbesondere werden durch

diese Maßnahmen die Kriterien einer standardisierten Qualitätssicherung ebenso wie

die der notwendigen Unabhängigkeit von potentiellen Auftraggebern nicht

kalkulierbaren Gefahren ausgesetzt.

Vielfach sind gerade aus diesem Grund der Objektivität und Unabhängigkeit

derartige Einrichtungen in EU - Mitgliedstaaten staatlich organisiert.

Private Untersuchungseinrichtungen hingegen sind in der Freiheit der Auswahl

hinsichtlich Methoden, Art und Anzahl der Untersuchungen eingeschränkt, zumal sie

grundsätzlich die fachlichen Überlegungen den ökonomischen Prinzipien

(Gewinnmaximierung) unterzuordnen haben.

Allfällige Ausgliederungs - oder Privatisierungsschritte wären weiters mit der Gefahr

von Qualitätseinbußen verbunden, weil dann möglicherweise notwendige, aber

teure Untersuchungen unterlassen und damit wichtige gesundheitspolitische Aspekte

unberücksichtigt bleiben würden. Es ist zudem zu berücksichtigen, daß Probleme

einer allfälligen Befangenheit dadurch entstehen können, daß letztlich derartig

ausgegliederte Anstalten bei kritischen Gutachten und Befunden durchaus

Auswirkungen auf die Auftrag - und damit Geldgeber zu erwarten hätten, die sich

dann allenfalls weniger kritischer Einrichtungen bedienen könnten.

Diesbezüglich hält der Rechnungshof fest, daß sich die gegenwärtig einzig

genannten möglichen Vorteile auf eine kurzfristige Entlastung des Budgets

hinsichtlich des Personal - und Sachaufwands beschränken.

Auf Grund der überwiegend nachteiligen Auswirkungen in wirtschaftlicher und

qualitativer Hinsicht erachtet der RH eine Privatisierung / Ausgliederung der

staatlichen Untersuchungsanstalten im Hinblick auf eine sinnvolle und zweckmäßige,

mit den Zielsetzungen der Gemeinschaft im Einklang stehende Fortentwicklung des

Systems für nicht empfehlenswert.

 

Es ist unschwer nachzuweisen, daß die genannten Einrichtungen durchaus auch für

den Staat gewinnbringend zu organisieren sind.

Vereinzelte, wenn auch grobe Missstände können durch Wahrnehmung der

staatlichen Aufsicht minimiert werden und Synergien mit den Universitäten an vielen

Standorten sind für beide Seiten von großem Vorteil.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, keine Schritte in Richtung Ausgliederung

bzw. Privatisierung der Bundesanstalten für bakteriologisch - serologische

Untersuchungen zu setzen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß

vorgeschlagen.