323/A (E) XXI.GP
Eingelangt am:
22.11.2000
des Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend keine Privatisierung bzw. Ausgliederung der Bundesanstalten für
bakteriologisch - serologische Untersuchungen
Die geplante Ausgliederung der Bundesanstalten für bakteriologisch - serologische
Untersuchungen sind von außerordentlicher Tragweite. Insbesondere werden durch
diese Maßnahmen die Kriterien einer standardisierten Qualitätssicherung ebenso wie
die der notwendigen Unabhängigkeit von potentiellen Auftraggebern nicht
kalkulierbaren Gefahren ausgesetzt.
Vielfach sind gerade aus diesem Grund der Objektivität und Unabhängigkeit
derartige Einrichtungen in EU - Mitgliedstaaten staatlich organisiert.
Private Untersuchungseinrichtungen hingegen sind in der Freiheit der Auswahl
hinsichtlich Methoden, Art und Anzahl der Untersuchungen eingeschränkt, zumal sie
grundsätzlich die fachlichen Überlegungen den ökonomischen Prinzipien
(Gewinnmaximierung) unterzuordnen haben.
Allfällige Ausgliederungs - oder Privatisierungsschritte wären weiters mit der Gefahr
von Qualitätseinbußen verbunden, weil dann möglicherweise notwendige, aber
teure Untersuchungen unterlassen und damit wichtige gesundheitspolitische Aspekte
unberücksichtigt bleiben würden. Es ist zudem zu berücksichtigen, daß Probleme
einer allfälligen Befangenheit dadurch entstehen können, daß letztlich derartig
ausgegliederte Anstalten bei kritischen Gutachten und Befunden durchaus
Auswirkungen auf die Auftrag - und damit Geldgeber zu erwarten hätten, die sich
dann allenfalls weniger kritischer Einrichtungen bedienen könnten.
Diesbezüglich hält der Rechnungshof fest, daß sich die gegenwärtig einzig
genannten möglichen Vorteile auf eine kurzfristige Entlastung des Budgets
hinsichtlich des Personal - und Sachaufwands beschränken.
Auf Grund der überwiegend nachteiligen Auswirkungen in wirtschaftlicher und
qualitativer Hinsicht erachtet der RH eine Privatisierung / Ausgliederung der
staatlichen Untersuchungsanstalten im Hinblick auf eine sinnvolle und zweckmäßige,
mit den Zielsetzungen der Gemeinschaft im Einklang stehende Fortentwicklung des
Systems für nicht empfehlenswert.
Es ist unschwer nachzuweisen, daß die genannten Einrichtungen durchaus auch für
den Staat gewinnbringend zu organisieren sind.
Vereinzelte, wenn auch grobe Missstände können durch Wahrnehmung der
staatlichen Aufsicht minimiert werden und Synergien mit den Universitäten an vielen
Standorten sind für beide Seiten von
großem Vorteil.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, keine Schritte in Richtung Ausgliederung
bzw. Privatisierung der Bundesanstalten für bakteriologisch - serologische
Untersuchungen zu setzen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß
vorgeschlagen.