330/A XXI.GP

Eingelangt am: 28. 11. 2000

 

DRINGLICHER ANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend BSE - Sofortmaßnahmen

 

 

 

Die jüngsten BSE - Fälle in Frankreich und Deutschland haben gezeigt, daß sich das Problem

der Seuche nicht an den Grenzen aufhalten lässt, sondern innerhalb aller EU - Mitgliedstaaten

konsequent bekämpft werden muß. Obwohl die EU - Kommission schon seit längerer Zeit

darauf hinweist und davor warnt, dass die BSE - Vorschriften EU - weit nicht eingehalten

werden, wird von Regierungen mancher Mitgliedstaaten noch immer die "BSE - Freiheit“

versichert. Diese Beschwichtigungspolitik bat nun schlimme Folgen. Die KonsumentInnen

sind zu recht empört und verunsichert.

 

Das BSE - Rind in Schleswig - Holstein war kein krankes, gefallenes Tier. Es war scheinbar

gesund und wurde nur aufgrund eines freiwilligen, privaten Tests gerade noch identifiziert,

bevor es verarbeitet wurde. Dieser Fall zeigt, wie notwendig es ist, flächendeckend alle Tiere -

zumindest jene, die über 30 Monate alt sind - zu testen.

 

Noch vor wenigen Wochen hat sich Österreich vehement gegen den Vorschlag der EU -

Kommission gesträubt, BSE - Risikomaterial wie Gehirn und Nervengewebe zu verwerfen.

Nach wie vor werden in Österreich verendete und mit schweren Nervengiften eingeschläferte

Haustiere zu Tiermehl verarbeitet und weiterhin an Schweine, Hühner, Puten, Fische und

Pferde verfüttert.

 

Es ist jetzt keine Zeit mehr zu verlieren. Der Agrarministerrat, der sich am vergangenen

Montag nur mühsam zur Einführung der BSE - Tests in allen Mitgliedstaaten durchringen

konnte, muß nun endlich den Forderungen des EU - Parlaments und der Öffentlichkeit

nachkommen.

 

Eine zwingende Produktdeklaration für tierische Lebensmittel nach der Art der Haltung,

Fütterung und Schlachtung fehlt nach wie vor. Für die KonsumentInnen ist ein Wildwuchs an

Marken entstanden, sodaß nicht mehr nachvollziehbar ist, welche Haltungs - und

Sicherheitsvorschriften für Markenfleisch bei den verschiedenen Etikettierungen verlangt

werden. Bei verarbeiteten Produkten, Fleischzubereitungen etc. versagen sämtliche

Sicherheitsnormen. Die rasche, etappenweise Abschaffung nicht artgerechter Formen der

Tierhaltung und Fütterung, also eine ursächliche Auseinandersetzung mit BSE und anderen

Tierseuchen wird auf Druck der Agroindustrie konsequent verweigert.

Die Agrarförderungen prämieren immer noch die Quantität der Erzeugung. Der Dialog über

den Einsatz der Agrarförderungen zur Durchsetzung einer flächendeckend ökologischen,

tiergerechten und konsumentInnensicheren Landwirtschaft wird nach wie vor verweigert.

 

Rindersubstanzen werden nicht nur über den Fleischkonsum aufgenommen, sondern finden

sich in zahllosen Arzneimitteln, Impfstoffen sowie anderen Lebensmitteln (Gelatine,

Süßigkeiten), Verzehrprodukten und Konsumartikeln.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

 

ANTRAG:

 

 

Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. -

soweit für die einzelnen Maßnahmen zuständig - der Bundesminister für Soziale Sicherheit

und Generationen werden aufgefordert, folgenden BSE - Aktionsplan umzusetzen:

 

1.   generelles Verbot der Verfütterung von Tiermehl bis zur vollständigen Umsetzung der von

      der EU - Kommission und vom EU - Parlament vorgeschlagenen BSE - Vorsorgemaßnahmen

      in allen EU - Mitgliedstaaten

 

2.   sofortige flächendeckende BSE - Tests für alle mehr als 30 Monate alten Schlachtrinder

      noch vor dem von der EU gesetzten Termin 1. Juli 2001 und Vorlage eines Berichtes über

      die Ergebnisse dieser Untersuchungen an den Nationalrat bis zum Juni 2001

 

3.   Einsatz für eine obligatorische offene Deklaration für Futtermittel auf EU - Ebene, die den

      prozentualen Gehalt der Bestandteile, den Ursprung der Inhaltsstoffe sowie klare

      Anweisungen für den Einsatz der Erzeugnisse beinhaltet sowie die Futtermittelhersteller

      verpflichtet, auf Anforderung den Nachweis für die genaue Zusammensetzung des

      Mischfuttermittels vorzulegen

 

4.   Schaffung von dauerhaften Grundlagen im Bereich der Futtermittelqualität und der

      Tierhaltung (insbesondere durch natürliche Fütterung und Ersatz von Tiermehl durch

      pflanzliche Eiweißfüttermittel)

 

5.   verstärkte Förderung der BSE - Forschung und Berücksichtigung internationaler

      Forschungsergebnisse hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen

 

6.   konsequente Vorbeugemaßnahmen und Alternativen zur industriellen Tierproduktion und

      Einführung einer flächendeckend ökologischen Landwirtschaft.