330/A XXI.GP
Eingelangt am: 28. 11. 2000
der Abgeordneten Petrovic, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend BSE - Sofortmaßnahmen
Die jüngsten BSE - Fälle in Frankreich und Deutschland haben gezeigt, daß sich das Problem
der Seuche nicht an den Grenzen aufhalten lässt, sondern innerhalb aller EU - Mitgliedstaaten
konsequent bekämpft werden muß. Obwohl die EU - Kommission schon seit längerer Zeit
darauf hinweist und davor warnt, dass die BSE - Vorschriften EU - weit nicht eingehalten
werden, wird von Regierungen mancher Mitgliedstaaten noch immer die "BSE - Freiheit“
versichert. Diese Beschwichtigungspolitik bat nun schlimme Folgen. Die KonsumentInnen
sind zu recht empört und verunsichert.
Das BSE - Rind in Schleswig - Holstein war kein krankes, gefallenes Tier. Es war scheinbar
gesund und wurde nur aufgrund eines freiwilligen, privaten Tests gerade noch identifiziert,
bevor es verarbeitet wurde. Dieser Fall zeigt, wie notwendig es ist, flächendeckend alle Tiere -
zumindest jene, die über 30 Monate alt sind - zu testen.
Noch vor wenigen Wochen hat sich Österreich vehement gegen den Vorschlag der EU -
Kommission gesträubt, BSE - Risikomaterial wie Gehirn und Nervengewebe zu verwerfen.
Nach wie vor werden in Österreich verendete und mit schweren Nervengiften eingeschläferte
Haustiere zu Tiermehl verarbeitet und weiterhin an Schweine, Hühner, Puten, Fische und
Pferde verfüttert.
Es ist jetzt keine Zeit mehr zu verlieren. Der Agrarministerrat, der sich am vergangenen
Montag nur mühsam zur Einführung der BSE - Tests in allen Mitgliedstaaten durchringen
konnte, muß nun endlich den Forderungen des EU - Parlaments und der Öffentlichkeit
nachkommen.
Eine zwingende Produktdeklaration für tierische Lebensmittel nach der Art der Haltung,
Fütterung und Schlachtung fehlt nach wie vor. Für die KonsumentInnen ist ein Wildwuchs an
Marken entstanden, sodaß nicht mehr nachvollziehbar ist, welche Haltungs - und
Sicherheitsvorschriften für Markenfleisch bei den verschiedenen Etikettierungen verlangt
werden. Bei verarbeiteten Produkten, Fleischzubereitungen etc. versagen sämtliche
Sicherheitsnormen. Die rasche, etappenweise Abschaffung nicht artgerechter Formen der
Tierhaltung und Fütterung, also eine ursächliche Auseinandersetzung mit BSE und anderen
Tierseuchen wird auf Druck der Agroindustrie
konsequent verweigert.
Die Agrarförderungen prämieren immer noch die Quantität der Erzeugung. Der Dialog über
den Einsatz der Agrarförderungen zur Durchsetzung einer flächendeckend ökologischen,
tiergerechten und konsumentInnensicheren Landwirtschaft wird nach wie vor verweigert.
Rindersubstanzen werden nicht nur über den Fleischkonsum aufgenommen, sondern finden
sich in zahllosen Arzneimitteln, Impfstoffen sowie anderen Lebensmitteln (Gelatine,
Süßigkeiten), Verzehrprodukten und Konsumartikeln.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ANTRAG:
Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. -
soweit für die einzelnen Maßnahmen zuständig - der Bundesminister für Soziale Sicherheit
und Generationen werden aufgefordert, folgenden BSE - Aktionsplan umzusetzen:
1. generelles Verbot der Verfütterung von Tiermehl bis zur vollständigen Umsetzung der von
der EU - Kommission und vom EU - Parlament vorgeschlagenen BSE - Vorsorgemaßnahmen
in allen EU - Mitgliedstaaten
2. sofortige flächendeckende BSE - Tests für alle mehr als 30 Monate alten Schlachtrinder
noch vor dem von der EU gesetzten Termin 1. Juli 2001 und Vorlage eines Berichtes über
die Ergebnisse dieser Untersuchungen an den Nationalrat bis zum Juni 2001
3. Einsatz für eine obligatorische offene Deklaration für Futtermittel auf EU - Ebene, die den
prozentualen Gehalt der Bestandteile, den Ursprung der Inhaltsstoffe sowie klare
Anweisungen für den Einsatz der Erzeugnisse beinhaltet sowie die Futtermittelhersteller
verpflichtet, auf Anforderung den Nachweis für die genaue Zusammensetzung des
Mischfuttermittels vorzulegen
4. Schaffung von dauerhaften Grundlagen im Bereich der Futtermittelqualität und der
Tierhaltung (insbesondere durch natürliche Fütterung und Ersatz von Tiermehl durch
pflanzliche Eiweißfüttermittel)
5. verstärkte Förderung der BSE - Forschung und Berücksichtigung internationaler
Forschungsergebnisse hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen
6. konsequente Vorbeugemaßnahmen und Alternativen zur industriellen Tierproduktion und
Einführung einer flächendeckend ökologischen Landwirtschaft.