353/AE XXI.GP

Eingelangt am:14.12.2000

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

betreffend begleitende Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf die bovinen und transmissiblen

spongiformen Enzephalopathien (BSE -  bzw. TSE - Vorsorgeprogramm)

 

Mit dem Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Rates über

Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE)

wird die Verfütterung von tierischem Protein vorübergehend bis 30. Juni 2001 verboten. Die

unterfertigten Abgeordneten befürworten diesen ersten Schritt, halten aber die zeitliche

Befristung des Verbotes für problematisch und weisen auf die Notwendigkeit von

weitergehenden, ursachenbekämpfenden und vorsorgenden Maßnahmen hin.

 

Die Ursachen über die Entstehung und Übertragung von BSE sind nicht geklärt. Obwohl

weitgehende Übereinstimmung darüber besteht, dass die Entstehung und Ausbreitung der

Rinderseuche BSE auf die industriellen Formen der Landwirtschaft zurückzuführen sind, ist

die Massentierhaltung nach wie vor in der EU und teilweise auch in Österreich gängige

Praxis. Diese Entwicklung wurde in Österreich unterstützt durch die Aufhebung der

Tierbestandsobergrenzen und die Anhebung der Schwellenwerte für

Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Massentierhaltungsanlagen. Auch die

Agrarförderungen kommen hauptsächlich großen Betrieben zugute. Es ist nicht zu

rechtfertigen, dass rd. 40% der österreichischen Betriebe eine Durchschnittsförderung von

rd. 22.000 öS und insgesamt nur einen Anteil von rund 9% an den Direktzahlungen haben,

während 1% der Betriebe mehr als 500.000 öS je Betrieb jährlich an Subventionen und

damit einen ungefähr gleich hohen Anteil an den Förderungen wie die 40% der kleinsten

Betriebe lukriert.

 

Im Zusammenhang mit der Rinderseuche BSE wurde allerdings immer wieder auf die relativ

kleinen Betriebsstrukturen der österreichischen Landwirtschaft hingewiesen, deren

naturnahe Bewirtschaftung zudem immer als Argument für zusätzliche Förderungen

vorgeschoben wird. Im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit der Argumentation der

österreichischen Agrarpolitik ist es geradezu ein Muss, dass Österreich nun sämtliche

Spielräume für eine ökologische und soziale Staffelung der Agrarförderungen nützt. Dazu

gibt es bereits jetzt EU - konforme Spielräume (EU - Verordnung 1259/1999).

 

Neben den falschen agrarpolitischen Rahmenbedingungen gibt es auch immer noch keine

EU - weit verpflichtende, offene Deklaration von Futtermittel - Ausgangserzeugnissen. Ebenso

fehlt eine verpflichtende, klare, durchschau- und kontrollierbare Kennzeichnung von

Lebensmitteln und damit ein konsequentes Qualitätssicherungssystem, das von der

Produktion über den Transport und die Schlachtung bis zum Handel reicht.

 

Mit dem Verbot der Verfütterung von Tiermehl sind wir noch mehr als bisher mit Eiweiß -

Futtermittelimporten aus den USA, die zu einem hohen Anteil gentechnisch kontaminiert

sind, konfrontiert. Bisher wurden in Österreich kaum Untersuchungen auf gentechnisch

veränderte Bestandteile in Futtermitteln durchgeführt (1999 wurden lediglich 27

Futtermittelproben auf gentechnisch veränderte Soja durchgeführt, wovon 20 Proben positiv

waren). Auch in diesem Bereich besteht daher großer Handlungsbedarf. Eine Möglichkeit,

die GVO - Sojaimporte hintanzuhalten, ist eine Anhebung des Anbaues von

Eiweißfuttermitteln und Leguminosen (wie Soja, Futtererbsen, Ackerbohnen, Lupinen), um

damit den Import von GVO - Futtermitteln aus Übersee überflüssig zu machen. Die Soja -

kultur ist ökologisch gesehen insoferne interessant, als sie (wie alle Leguminosen) keine

Stickstoffdüngung benötigt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, über die Umsetzung der Entscheidung des EU - Rates

vom 4.12.2000 über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen

Enzephalopathien (TSE) hinaus folgende vorsorgende Maßnahmen zu setzen:

- unbefristetes Verbot der Verfütterung von Tiermehl, bis die Ursachen für die Entstehung

   und Übertragung der TSE eindeutig geklärt und beseitigt sind

- Vergabe von Agrar- und Investitionsförderungen nur mehr für artgerechte

   Tierhaltungssysteme, die eine nutztierethologisch vertretbare Bestandsgröße nicht

    überschreiten

 

- Ausschöpfung des in der Agenda 2000 vorgesehenen nationalen Gestaltungsspielraumes

   und Umlenkung von 20% der Marktordnungsprämien auf umweltorientierte Maßnahmen

 

- Einführung einer verpflichtenden, klaren, transparenten Produktkennzeichnung von allen

   tienschen Produkten (einschließlich von verarbeiteten Produkten) nach einem

   ganzheitlichen Konzept, das die wesentlichen Einflussbereiche wie

   Bodenbewirtschaftung, Tierhaltung, Zucht, Tierfütterung und Transport bewertet;

   insbesondere Positionierung von Produkten des biologischen Landbaues auf dem

   Lebensmittelmarkt durch die Agrarmarkt Austria (AMA) als höchste Qualität

 

- Einführung einer obligatorischen und offenen Kennzeichnung von Futtermitteln

 

- Vermeidung der Inverkehrbringung von gentechnisch veränderten Rohstoffen in

   Futtermitteln und Bereitstellung ausreichender Kapazitäten für Futtermittel -

   Untersuchungen auf GVO

 

- Forcierung des Anbaues von Eiweißfuttermitteln und Leguminosen (wie Soja,

  Futtererbsen, Ackerbohnen, Lupinen), um damit den Import von GVO - Futtermitteln aus

  Übersee überflüssig zu machen und zu unterbinden

 

- Einrichtung und ausreichende Dotierung eines Forschungsschwerpunktes über

  Entstehung und Übertragung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE).

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land - und Forstwirtschaft

vorgeschlagen.