353/AE XXI.GP
Eingelangt am:14.12.2000
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Pirklhuber, Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend begleitende Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf die bovinen und transmissiblen
spongiformen Enzephalopathien (BSE - bzw. TSE - Vorsorgeprogramm)
Mit dem Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Rates über
Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE)
wird die Verfütterung von tierischem Protein vorübergehend bis 30. Juni 2001 verboten. Die
unterfertigten Abgeordneten befürworten diesen ersten Schritt, halten aber die zeitliche
Befristung des Verbotes für problematisch und weisen auf die Notwendigkeit von
weitergehenden, ursachenbekämpfenden und vorsorgenden Maßnahmen hin.
Die Ursachen über die Entstehung und Übertragung von BSE sind nicht geklärt. Obwohl
weitgehende Übereinstimmung darüber besteht, dass die Entstehung und Ausbreitung der
Rinderseuche BSE auf die industriellen Formen der Landwirtschaft zurückzuführen sind, ist
die Massentierhaltung nach wie vor in der EU und teilweise auch in Österreich gängige
Praxis. Diese Entwicklung wurde in Österreich unterstützt durch die Aufhebung der
Tierbestandsobergrenzen und die Anhebung der Schwellenwerte für
Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Massentierhaltungsanlagen. Auch die
Agrarförderungen kommen hauptsächlich großen Betrieben zugute. Es ist nicht zu
rechtfertigen, dass rd. 40% der österreichischen Betriebe eine Durchschnittsförderung von
rd. 22.000 öS und insgesamt nur einen Anteil von rund 9% an den Direktzahlungen haben,
während 1% der Betriebe mehr als 500.000 öS je Betrieb jährlich an Subventionen und
damit einen ungefähr gleich hohen Anteil an den Förderungen wie die 40% der kleinsten
Betriebe lukriert.
Im Zusammenhang mit der Rinderseuche BSE wurde allerdings immer wieder auf die relativ
kleinen Betriebsstrukturen der österreichischen Landwirtschaft hingewiesen, deren
naturnahe Bewirtschaftung zudem immer als Argument für zusätzliche Förderungen
vorgeschoben wird. Im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit der Argumentation der
österreichischen Agrarpolitik ist es geradezu ein Muss, dass Österreich nun sämtliche
Spielräume für eine ökologische und soziale Staffelung der Agrarförderungen nützt. Dazu
gibt es bereits jetzt EU - konforme Spielräume (EU - Verordnung 1259/1999).
Neben den falschen agrarpolitischen Rahmenbedingungen gibt es auch immer noch keine
EU - weit verpflichtende, offene Deklaration von Futtermittel - Ausgangserzeugnissen. Ebenso
fehlt eine verpflichtende, klare, durchschau- und kontrollierbare Kennzeichnung von
Lebensmitteln und damit ein konsequentes Qualitätssicherungssystem, das von der
Produktion über den Transport und die Schlachtung bis zum Handel reicht.
Mit dem Verbot der Verfütterung von Tiermehl sind wir noch mehr als bisher mit Eiweiß -
Futtermittelimporten aus den USA, die zu einem hohen Anteil gentechnisch kontaminiert
sind, konfrontiert. Bisher wurden in Österreich kaum Untersuchungen auf gentechnisch
veränderte Bestandteile in Futtermitteln durchgeführt (1999 wurden lediglich 27
Futtermittelproben auf gentechnisch veränderte Soja durchgeführt, wovon 20 Proben positiv
waren). Auch in diesem Bereich besteht daher großer Handlungsbedarf. Eine Möglichkeit,
die GVO - Sojaimporte hintanzuhalten, ist eine
Anhebung des Anbaues von
Eiweißfuttermitteln und Leguminosen (wie Soja, Futtererbsen, Ackerbohnen, Lupinen), um
damit den Import von GVO - Futtermitteln aus Übersee überflüssig zu machen. Die Soja -
kultur ist ökologisch gesehen insoferne interessant, als sie (wie alle Leguminosen) keine
Stickstoffdüngung benötigt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, über die Umsetzung der Entscheidung des EU - Rates
vom 4.12.2000 über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen
Enzephalopathien (TSE) hinaus folgende vorsorgende Maßnahmen zu setzen:
- unbefristetes Verbot der Verfütterung von Tiermehl, bis die Ursachen für die Entstehung
und Übertragung der TSE eindeutig geklärt und beseitigt sind
- Vergabe von Agrar- und Investitionsförderungen nur mehr für artgerechte
Tierhaltungssysteme, die eine nutztierethologisch vertretbare Bestandsgröße nicht
überschreiten
- Ausschöpfung des in der Agenda 2000 vorgesehenen nationalen Gestaltungsspielraumes
und Umlenkung von 20% der Marktordnungsprämien auf umweltorientierte Maßnahmen
- Einführung einer verpflichtenden, klaren, transparenten Produktkennzeichnung von allen
tienschen Produkten (einschließlich von verarbeiteten Produkten) nach einem
ganzheitlichen Konzept, das die wesentlichen Einflussbereiche wie
Bodenbewirtschaftung, Tierhaltung, Zucht, Tierfütterung und Transport bewertet;
insbesondere Positionierung von Produkten des biologischen Landbaues auf dem
Lebensmittelmarkt durch die Agrarmarkt Austria (AMA) als höchste Qualität
- Einführung einer obligatorischen und offenen Kennzeichnung von Futtermitteln
- Vermeidung der Inverkehrbringung von gentechnisch veränderten Rohstoffen in
Futtermitteln und Bereitstellung ausreichender Kapazitäten für Futtermittel -
Untersuchungen auf GVO
- Forcierung des Anbaues von Eiweißfuttermitteln und Leguminosen (wie Soja,
Futtererbsen, Ackerbohnen, Lupinen), um damit den Import von GVO - Futtermitteln aus
Übersee überflüssig zu machen und zu unterbinden
- Einrichtung und ausreichende Dotierung eines Forschungsschwerpunktes über
Entstehung und Übertragung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE).
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land - und Forstwirtschaft
vorgeschlagen.