359/AE XXI.GP

Eingelangt am:18.01.2001

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Anni Huber und Genossen

 

Betreffend Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel

 

Nach jüngsten Berichten werden alleine in Österreich rund 300 Tonnen an Eiweißpräparaten

als Kraftnahrung an heimische Hobbysportler pro Jahr verkauft. Ein rascherer Muskelaufbau

wird dabei meist durch „reines, hochwertiges Eiweiß“ versprochen. Völlig unklar für den

Konsumenten bleiben allerdings die Quellen aus welchen diese Powerpulver erzeugt werden.

Wie nun öffentlich bekannt wurde sind viele der legal als ,,Nahrungsergänzungsmittel“

verkauften Eiweißpräparate zu einem großen Teil aus Schlachtabfällen (tierische Proteine)

hergestellt. Ähnlich wie bei der Gewinnung des durch den BSE - Skandal in Verruf

geratenem Tiermehl wird das tierische Eiweiß bei solcher Kraftnahrung unter anderem aus

Knochen, Sehnen und Blut von geschlachteten Rindern gewonnen.

 

Laut Prof. Hans Holdhaus, Direktor des Instituts für medizinische und sportwissenschaftliche

Beratung in Niederösterreich ist die BSE - Gefahr durch solche Präparate keinesfalls

auszuschließen. Einzige Sicherheit für den Verbraucher solcher Produkte sind daher

eindeutige Herkunftsbezeichnungen der Eiweißquellen. Eine neue gesetzliche Regelung zur

Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln ist ein Gebot der Stunde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert durch eine

Verordnung konkrete Kennzeichnungsbestimmungen für ,,Nahrungsergänzungsmittel“ zu

erlassen, die unter anderem auch eine Herkunftskennzeichnung der Eiweissquellen

beinhalten.

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss