359/AE XXI.GP
Eingelangt am:18.01.2001
Der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Anni Huber und Genossen
Betreffend Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel
Nach jüngsten Berichten werden alleine in Österreich rund 300 Tonnen an Eiweißpräparaten
als Kraftnahrung an heimische Hobbysportler pro Jahr verkauft. Ein rascherer Muskelaufbau
wird dabei meist durch „reines, hochwertiges Eiweiß“ versprochen. Völlig unklar für den
Konsumenten bleiben allerdings die Quellen aus welchen diese Powerpulver erzeugt werden.
Wie nun öffentlich bekannt wurde sind viele der legal als ,,Nahrungsergänzungsmittel“
verkauften Eiweißpräparate zu einem großen Teil aus Schlachtabfällen (tierische Proteine)
hergestellt. Ähnlich wie bei der Gewinnung des durch den BSE - Skandal in Verruf
geratenem Tiermehl wird das tierische Eiweiß bei solcher Kraftnahrung unter anderem aus
Knochen, Sehnen und Blut von geschlachteten Rindern gewonnen.
Laut Prof. Hans Holdhaus, Direktor des Instituts für medizinische und sportwissenschaftliche
Beratung in Niederösterreich ist die BSE - Gefahr durch solche Präparate keinesfalls
auszuschließen. Einzige Sicherheit für den Verbraucher solcher Produkte sind daher
eindeutige Herkunftsbezeichnungen der Eiweißquellen. Eine neue gesetzliche Regelung zur
Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln ist ein Gebot der Stunde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert durch eine
Verordnung konkrete Kennzeichnungsbestimmungen für ,,Nahrungsergänzungsmittel“ zu
erlassen, die unter anderem auch eine Herkunftskennzeichnung der Eiweissquellen
beinhalten.