364/AE XXI.GP

Eingelangt am: 18. 01. 2001

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen

 

betreffend weiterhin kostenloser Zugang zum RIS

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossen haben am 4. Oktober 2000

unter Nummer 1297/J an Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend ,,Reformmaßnahmen des Ressorts im Jahr 2001“

gerichtet.

 

In der Antwort vom 5.12.2000 kündigte der Bundeskanzler (21 GP Nr. 1305/AB), unter der

Frage „Einnahmenwirksame Maßnahmen“ eine ,,Gebührenpflicht für Abfragen bzw. für das

Herunterladen von Texten aus dem RIS“ an. Das kann nur bedeuten, dass das Lesen und

Abfragen von Entscheidungen im RIS kostenpflichtig wird.

 

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) wird nicht nur von den beruflich tätigen

Rechtsanwendern verwendet, sondern stellt auch eine unerlässliche Hilfe für die

Behördenstellen der einzelnen Gebietskörperschaften dar. Darüber hinaus benötigen die

Universitäten sowie die sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen dies für

wissenschaftliche Zwecke oder zu Ausbildungszwecke. Besonders betroffen wären von dieser

Gebührenpflicht Studierende in ganz Österreich.

 

Bei der Entwicklung des RIS hat man absolut darauf Bedacht genommen, dass jedermann

kostenlosen Zugriff auf diese gespeicherten Rechtsinformationen bekommt. Mit der nun

geplanten Gebührenpflicht wird nicht nur der Zugang zu diesen Informationen erschwert,

sondern letztendlich auch der Zugang zu den neuen Kommunikationstechnologien.

 

Einen Tag später, am 6.Dezember 2000, sprach Bundesminister Dr. Böhmdorfer von einem

weiteren Schritt zu mehr Transparenz von gerichtlichen Entscheidungen: Im Rahmen des

bereits bestehenden Rechtsinformationssystems (www.ris.bka.gv.at) stellt die Justiz erstmals

ihre Judikaturdokumentation (JUDOK) kostenfrei für jedermann im Internet zur Verfügung.

Dieses bisher lediglich im Rahmen des behördeninternen Intranet verfügbare Angebot

umfasst sämtliche höchstgerichtliche Entscheidungen in Zivil - und Strafsachen sowie

richtungsweisende Entscheidungen der Oberlandesgerichte und Landesgerichte, denen über

den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (APA 6.12.2000). Verfassungs - und

Verwaltungsgerichtshofentscheidungen finden sich jetzt bereits seit langem im RIS. Von

einem kostenpflichtigen Zugang -  so Staatsanwalt Dr. Walter Schneider - wurde abgesehen.

Bundesminister Böhmdorfer wird in diesem Zusammenhang damit zitiert, dass die

Informationspflicht der Justiz Vorrang vor der Chance auf Einnahmen hat (ca. ATS 10

Mio.).

 

Bundesminister Böhmdorfer unterstrich dies noch mit den Worten, dass dieser Ausbau des

Informationsangebotes der Justiz dafür gedacht ist, allen Österreichern wertvolle

Anhaltspunkte in Bezug auf die aktuelle Rechtssprechung zu liefern. Insgesamt werden in der

JUDOK rund 60.000 Entscheidungen im Volltext sowie 120.000 Rechtssätze des Obersten

Gerichtshofes angeboten. Allerdings dürfte Bundesminister Böhmdorfer die Festlegung von

Bundeskanzler Schüssel nicht bekannt gewesen sein.

Nun soll die Inanspruchnahme des RIS inkl. der JUDOK in Zukunft mit einer Kostenpflicht

verbunden werden. Der freie Informationszugang wird damit zu einer Kostenfrage -  und

damit zu einer Frage des Rechtszuganges.

 

Aus all den angeführten Gründen stellen daher die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Dere Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Herr Bundeskanzler wird aufgefordert, weiterhin einen kostenlosen Zugang zum

Rechtsinformationssystem des Bundes über Internet sicherzustellen.

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss