364/AE XXI.GP
Eingelangt am: 18. 01. 2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen
betreffend weiterhin kostenloser Zugang zum RIS
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossen haben am 4. Oktober 2000
unter Nummer 1297/J an Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend ,,Reformmaßnahmen des Ressorts im Jahr 2001“
gerichtet.
In der Antwort vom 5.12.2000 kündigte der Bundeskanzler (21 GP Nr. 1305/AB), unter der
Frage „Einnahmenwirksame Maßnahmen“ eine ,,Gebührenpflicht für Abfragen bzw. für das
Herunterladen von Texten aus dem RIS“ an. Das kann nur bedeuten, dass das Lesen und
Abfragen von Entscheidungen im RIS kostenpflichtig wird.
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) wird nicht nur von den beruflich tätigen
Rechtsanwendern verwendet, sondern stellt auch eine unerlässliche Hilfe für die
Behördenstellen der einzelnen Gebietskörperschaften dar. Darüber hinaus benötigen die
Universitäten sowie die sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen dies für
wissenschaftliche Zwecke oder zu Ausbildungszwecke. Besonders betroffen wären von dieser
Gebührenpflicht Studierende in ganz Österreich.
Bei der Entwicklung des RIS hat man absolut darauf Bedacht genommen, dass jedermann
kostenlosen Zugriff auf diese gespeicherten Rechtsinformationen bekommt. Mit der nun
geplanten Gebührenpflicht wird nicht nur der Zugang zu diesen Informationen erschwert,
sondern letztendlich auch der Zugang zu den neuen Kommunikationstechnologien.
Einen Tag später, am 6.Dezember 2000, sprach Bundesminister Dr. Böhmdorfer von einem
weiteren Schritt zu mehr Transparenz von gerichtlichen Entscheidungen: Im Rahmen des
bereits bestehenden Rechtsinformationssystems (www.ris.bka.gv.at) stellt die Justiz erstmals
ihre Judikaturdokumentation (JUDOK) kostenfrei für jedermann im Internet zur Verfügung.
Dieses bisher lediglich im Rahmen des behördeninternen Intranet verfügbare Angebot
umfasst sämtliche höchstgerichtliche Entscheidungen in Zivil - und Strafsachen sowie
richtungsweisende Entscheidungen der Oberlandesgerichte und Landesgerichte, denen über
den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (APA 6.12.2000). Verfassungs - und
Verwaltungsgerichtshofentscheidungen finden sich jetzt bereits seit langem im RIS. Von
einem kostenpflichtigen Zugang - so
Staatsanwalt Dr. Walter Schneider - wurde abgesehen.
Informationspflicht der Justiz Vorrang vor der Chance auf Einnahmen hat (ca. ATS 10
Mio.).
Bundesminister Böhmdorfer unterstrich dies noch mit den Worten, dass dieser Ausbau des
Informationsangebotes der Justiz dafür gedacht ist, allen Österreichern wertvolle
Anhaltspunkte in Bezug auf die aktuelle Rechtssprechung zu liefern. Insgesamt werden in der
JUDOK rund 60.000 Entscheidungen im Volltext sowie 120.000 Rechtssätze des Obersten
Gerichtshofes angeboten. Allerdings dürfte Bundesminister Böhmdorfer die Festlegung von
Bundeskanzler Schüssel nicht bekannt gewesen sein.
Nun soll die Inanspruchnahme des RIS inkl. der JUDOK in Zukunft mit einer Kostenpflicht
verbunden werden. Der freie Informationszugang wird damit zu einer Kostenfrage - und
damit zu einer Frage des Rechtszuganges.
Aus all den angeführten Gründen stellen daher die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Dere Nationalrat wolle beschließen:
Der Herr Bundeskanzler wird aufgefordert, weiterhin einen kostenlosen Zugang zum
Rechtsinformationssystem des Bundes über Internet sicherzustellen.
Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss