365/A/E XXI.GP

Eingelangt am:31.01.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Eder

und GenossInnen

betreffend die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes

 

Die 51,4%ige Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer und die 80%ige Erhöhung

der PKW - Mautvignette belasten gemeinsam mit hohen Treibstoffpreisen massiv die

Autofahrer. Nicht zuletzt deshalb ist der Preisindex für den privaten PKW - Verkehr

Dezember 2000 auf den Wert von 110,2 (Basis 1996 = 100) gestiegen und liegt damit seit

Monaten über jener 7% - Anpassungsklausel, bei der das Kilometergeld zu erhöhen ist.

 

Beim amtlichen Kilometergeld handelt es sich um einen pauschalierten Kostenersatz. Deckt

dieser nicht die tatsächlichen Kosten ab, müssten die Kraftfahrer alle Belege sammeln und die

Dienstfahrten genau aufzeichnen. Dies würde gleichzeitig zu einer enormen Mehrbelastung

der Finanzämter bei der Kontrolle führen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, das amtliche Kilometergeld rückwirkend mit 1. Jänner

2001 zu erhöhen:

 

Bei Personenkraftwagen von S 4,90 auf S 5,30.

Bei Motorrädern mit mehr als 250 ccm von S 2,76 auf S 3,05.

Bei Motorrädern mit weniger als 250 ccm von S 1,56 auf S 1.70.

Für Beifahrer von S 0,59 auf S 0,65.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss