365/A/E XXI.GP
Eingelangt am:31.01.2001
der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Eder
und GenossInnen
betreffend die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes
Die 51,4%ige Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer und die 80%ige Erhöhung
der PKW - Mautvignette belasten gemeinsam mit hohen Treibstoffpreisen massiv die
Autofahrer. Nicht zuletzt deshalb ist der Preisindex für den privaten PKW - Verkehr
Dezember 2000 auf den Wert von 110,2 (Basis 1996 = 100) gestiegen und liegt damit seit
Monaten über jener 7% - Anpassungsklausel, bei der das Kilometergeld zu erhöhen ist.
Beim amtlichen Kilometergeld handelt es sich um einen pauschalierten Kostenersatz. Deckt
dieser nicht die tatsächlichen Kosten ab, müssten die Kraftfahrer alle Belege sammeln und die
Dienstfahrten genau aufzeichnen. Dies würde gleichzeitig zu einer enormen Mehrbelastung
der Finanzämter bei der Kontrolle führen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, das amtliche Kilometergeld rückwirkend mit 1. Jänner
2001 zu erhöhen:
Bei Personenkraftwagen von S 4,90 auf S 5,30.
Bei Motorrädern mit mehr als 250 ccm von S 2,76 auf S 3,05.
Bei Motorrädern mit weniger als 250 ccm von S 1,56 auf S 1.70.
Für Beifahrer von S 0,59 auf S 0,65.
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss