366/AE XXI.GP

Eingelangt am: 31-01-2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Brosz, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Lehramtszeugnis für Behinderte

 

 

Dem Bericht der Volksanwaltschaft ist auf Seite 17 ein Bericht über

Lehramtszeugnisse für Behinderte zu entnehmen.

 

VA 49 - UK/98 "Eine körperlich behinderte (schwerhörige) Studentin wurde erst nach

der Aufnahme in die Pädagogische Akademie davon informiert, dass sie wegen ihrer

körperlichen Behinderung kein Lehramtszeugnis erhalten werden könne, sondern

bloß ein "Zertifikat". Da die Einschreiterin nicht schon bei der Aufnahme in die

Pädagogische Akademie vom eingeschränkten Studienabschluss sowie von der

Unmöglichkeit einer regulären Beschäftigung informiert wurde, wurde der

Beschwerde seitens der Volksanwaltschaft Berechtigung zuerkannt.

 

Im Zuge der Prüfungsverfahrens wurde der VA bekannt, dass das

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten den Erwerb eines

der Behinderung entsprechenden Lehramtszeugnisses für behinderte Studierende

an Pädagogischen Akademien grundsätzlich für überlegenswert hält und auch

bemüht ist, dieses Problem zu lösen. Besprechungen mit Vertretern des

Bundesministeriums für Finanzen und des Bundeskanzleramtes seien im Gange.

Der Gesetzgeber ist gefordert, durch Novellierung der Dienstrechtsgesetze, des

Schulorganisationsgesetzes und der Studienvorschriften einerseits behinderten

Menschen den Zugang zu Lehramtsstellen zu ermöglichen und andererseits

behinderten Absolventen von Pädagogischen Akademien in weiterer Folge

Beschäftigungschancen zu eröffnen."

 

Bundesministerin Gehrer beantwortete eine entsprechende Anfrage der Grünen wie

folgt:

Da die in der Anfrage angesprochenen Gesetzesänderungen nicht nur das Beamten

- Dienstrechtsgesetz, das Landeslehrer - Dienstrechtsgesetz, das

Schulorganisationsgesetz und das Akademiestudiengesetz betreffen, sondern die

gesamte komplexe Materie auch in die Oberlegungen zu einem neuen

Lehrerbesoldungsschema mit einbezogen werden muss, ist derzeit noch nicht exakt

feststellbar, bis zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Regierungsvorlagen erstellt

werden können.

 

Um sicher zu stellen, dass die notwendigen Gesetzesänderungen umgehend

vorbereitet werden stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu

schaffen, die körper - und sinnesbehinderten Studierenden die Möglichkeit geben die

Pädagogischen Akademien mit einem vollwertigen Lehramtszeugnis abzuschließen

und in weiterer Folge den Beruf als PädagogIn ausüben zu können.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.