366/AE XXI.GP
Eingelangt am: 31-01-2001
der Abgeordneten Brosz, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Lehramtszeugnis für Behinderte
Dem Bericht der Volksanwaltschaft ist auf Seite 17 ein Bericht über
Lehramtszeugnisse für Behinderte zu entnehmen.
VA 49 - UK/98 "Eine körperlich behinderte (schwerhörige) Studentin wurde erst nach
der Aufnahme in die Pädagogische Akademie davon informiert, dass sie wegen ihrer
körperlichen Behinderung kein Lehramtszeugnis erhalten werden könne, sondern
bloß ein "Zertifikat". Da die Einschreiterin nicht schon bei der Aufnahme in die
Pädagogische Akademie vom eingeschränkten Studienabschluss sowie von der
Unmöglichkeit einer regulären Beschäftigung informiert wurde, wurde der
Beschwerde seitens der Volksanwaltschaft Berechtigung zuerkannt.
Im Zuge der Prüfungsverfahrens wurde der VA bekannt, dass das
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten den Erwerb eines
der Behinderung entsprechenden Lehramtszeugnisses für behinderte Studierende
an Pädagogischen Akademien grundsätzlich für überlegenswert hält und auch
bemüht ist, dieses Problem zu lösen. Besprechungen mit Vertretern des
Bundesministeriums für Finanzen und des Bundeskanzleramtes seien im Gange.
Der Gesetzgeber ist gefordert, durch Novellierung der Dienstrechtsgesetze, des
Schulorganisationsgesetzes und der Studienvorschriften einerseits behinderten
Menschen den Zugang zu Lehramtsstellen zu ermöglichen und andererseits
behinderten Absolventen von Pädagogischen Akademien in weiterer Folge
Beschäftigungschancen zu eröffnen."
Bundesministerin Gehrer beantwortete eine entsprechende Anfrage der Grünen wie
folgt:
Da die in der Anfrage angesprochenen Gesetzesänderungen nicht nur das Beamten
- Dienstrechtsgesetz, das Landeslehrer - Dienstrechtsgesetz, das
Schulorganisationsgesetz und das Akademiestudiengesetz betreffen, sondern die
gesamte komplexe Materie auch in die Oberlegungen zu einem neuen
Lehrerbesoldungsschema mit einbezogen werden muss, ist derzeit noch nicht exakt
feststellbar, bis zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Regierungsvorlagen erstellt
werden können.
Um sicher zu stellen, dass die notwendigen Gesetzesänderungen umgehend
vorbereitet werden stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu
schaffen, die körper - und sinnesbehinderten Studierenden die Möglichkeit geben die
Pädagogischen Akademien mit einem vollwertigen Lehramtszeugnis abzuschließen
und in weiterer Folge den Beruf als PädagogIn ausüben zu können.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.