377/A/E XXI.GP
Eingelangt am:02.01.2001
der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend vollständige Umsetzung der UNO - Frauenrechtskonvention CEDAW in Österreich
Das CEDAW - Komitee der UNO hat auf Grund des von Österreich im Juni 2000 erstatteten
Berichtes über die Umsetzung der Frauenrechtskonvention CEDAW in Österreich eine Reihe
von Empfehlungen an die österreichische Bundesregierung gerichtet. Die
Frauenrechtskonvention CEDAW ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dem Österreich 1981
beigetreten und die es - teilweise in Verfassungsrang - ratifiziert hat. Da die vom CEDAW -
Komitee an Österreich gerichteten Empfehlungen auf die vollständige und ausreichende
Umsetzung der CEDAW in Österreich zielen, ist Österreich völkerrechtlich verpflichtet, diese
umzusetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis Ende 2001 dem Nationalrat schriftlich Bericht zu
erstatten, welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um die Empfehlungen des CEDAW - Komitees
umzusetzen.
Im Einzelnen ist darüber zu berichten,
- welche Maßnahmen ergriffen wurden, um der vom CEDAW - Komitee geäusserten
Befürchtung, dass die Beseitigung von Frauendiskriminierung durch die Abschaffung des
Frauenministeriums geringere Priorität haben wird, entgegenzuwirken,
- welche Schritte gesetzt wurden, um die Gleichstellungsverträglichkeit des
Bundeshaushalts (insbesondere der Budgets 2001 sowie 2002) zu überprüfen und zu
bewerten,
- inwiefern staatliche Politiken und Programme, die Auswirkungen auf Frauen haben,
überprüft und bewertet wurden bzw. in Zukunft werden,
- wie der Dialog und die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen verstärkt
wurden,
- welche Maßnahmen gesetzt wurden, um Migrantinnen den Erwerb einer Arbeitserlaubnis
zu erleichtern,
- welche Maßnahmen gesetzt wurden, um die erforderlichen Voraussetzungen für die
Integration von Migrantinnen in das wirtschaftliche und soziale Leben der
österreichischen Gesellschaft zu schaffen,
- inwiefern dafür Sorge getragen wurde, dass die Menschenrechte gegenüber allen Frauen
und Mädchen, die Opfer von
Frauenhandel wurden, eingehalten werden,
- welche Maßnahmen die Regierung gesetzt hat, um die Zusammenarbeit mit anderen
Ländern zum Zwecke der Verhinderung von Frauenhandel zu intensivieren,
- welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Menschenrechtsverletzungen durch
Staatsbedienstete gegenüber Asylbewerberinnen zu unterbinden,
- welche Maßnahmen ergriffen wurden, um geschlechtsspezifische Gründe (insbesondere
geschlechtsbezogene Gewalt und Versorgung sowie Genitalverstümmelung) als
Asylgründe anzuerkennen,
- ob fortlaufende Schulungsveranstaltungen für Polizei - und Justizbeamte betreffend
Sensibilisierung für Gewaltproblematik - insbesondere gegen Frauen in
Migrantengemeinschaften und gegen ältere Frauen - durchgeführt werden,
- ob solche Sensibilisierungsprogramme auch auf Fachkräfte im Gesundheitsbereich
ausgedehnt wurden,
- ob Therapieprogramme für männliche Gewalttäter eingerichtet wurden,
- welche Maßnahmen ergriffen wurden, um das Ausbildungsniveau der in Österreich
lebenden Frauen anzuheben,
- was unternommen wurde, um den nach wie vor bestehenden Rollenklischees in der Schul -
und Berufsausbildung für Mädchen und Buben entgegenzuwirken,
- welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Frauen zu ermutigen, wissenschaftliche
Forschungen zu betreiben,
- welche Maßnahmen ergriffen wurden, um mehr akademische Positionen auf allen Ebenen
mit Frauen zu besetzen,
- welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Gender Studies und feministische Forschung in
die Studienpläne und Forschungsprogramme der Universitäten aufzunehmen,
- welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit Frauen nicht weiterhin auf dem Arbeitsmarkt
hauptsächlich auf schlecht bezahlte Arbeitsplätze eingeengt sind,
- welche Maßnahmen ergriffen wurden, um den Lohnabstand zwischen Männern und
Frauen zu verringern,
- ob die Regierung den Ländern Haushaltsmittel zum Auf - und Ausbau von
Kinderbetreuungseinrichtungen zukommen hat lassen,
- welche Maßnahmen ergriffen wurden, um für die Gleichbehandlungsanwaltschaft bzw.
die Gleichbehandlungskommission erweiterte Kompetenzen zu schaffen,
- welche Maßnahmen ergriffen wurden, um der sozialen Diskriminierung alleinstehender
Frauen entgegenzuwirken,
- ob in die Gesundheitsversorgung eine Geschlechterperspektive eingeführt wurde,
beispielsweise durch Förderung entsprechender Forschungsarbeiten,
- welche Maßnahmen ergriffen wurden, um für politische Parteien Anreize für eine
verstärkte Vertretung von Frauen in wichtigen Parteifunktionen zu schaffen,
- welche Maßnahmen ergriffen wurden, um auf die verstärkte politische Teilhabe von
Frauen gerichtete Quoten, Zahlenvorgaben und messbare Zielwerte zu verwenden,
- ob nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten über die Auswirkungen von Politiken und
Programmen beauftragt wurden und bereits existieren,
- welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Erziehung und Wissensvermittlung über die
Menschenrechte von Frauen in die Unterrichtspläne der Schulen aufzunehmen,
- welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die CEDAW - Empfehlungen in Österreich
möglichst weit zu verbreiten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an/den Gleichbehandlungsausschuss
vorgeschlagen .