377/A/E XXI.GP

Eingelangt am:02.01.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

betreffend vollständige Umsetzung der UNO - Frauenrechtskonvention CEDAW in Österreich

 

Das CEDAW - Komitee der UNO hat auf Grund des von Österreich im Juni 2000 erstatteten

Berichtes über die Umsetzung der Frauenrechtskonvention CEDAW in Österreich eine Reihe

von Empfehlungen an die österreichische Bundesregierung gerichtet. Die

Frauenrechtskonvention CEDAW ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dem Österreich 1981

beigetreten und die es - teilweise in Verfassungsrang - ratifiziert hat. Da die vom CEDAW -

Komitee an Österreich gerichteten Empfehlungen auf die vollständige und ausreichende

Umsetzung der CEDAW in Österreich zielen, ist Österreich völkerrechtlich verpflichtet, diese

umzusetzen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis Ende 2001 dem Nationalrat schriftlich Bericht zu

erstatten, welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um die Empfehlungen des CEDAW - Komitees

umzusetzen.

Im Einzelnen ist darüber zu berichten,

-  welche Maßnahmen ergriffen wurden, um der vom CEDAW - Komitee geäusserten

    Befürchtung, dass die Beseitigung von Frauendiskriminierung durch die Abschaffung des

    Frauenministeriums geringere Priorität haben wird, entgegenzuwirken,

-  welche Schritte gesetzt wurden, um die Gleichstellungsverträglichkeit des

    Bundeshaushalts (insbesondere der Budgets 2001 sowie 2002) zu überprüfen und zu

    bewerten,

-  inwiefern staatliche Politiken und Programme, die Auswirkungen auf Frauen haben,

    überprüft und bewertet wurden bzw. in Zukunft werden,

-  wie der Dialog und die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen verstärkt

   wurden,

-  welche Maßnahmen gesetzt wurden, um Migrantinnen den Erwerb einer Arbeitserlaubnis

    zu erleichtern,

-  welche Maßnahmen gesetzt wurden, um die erforderlichen Voraussetzungen für die

   Integration von Migrantinnen in das wirtschaftliche und soziale Leben der

   österreichischen Gesellschaft zu schaffen,

-  inwiefern dafür Sorge getragen wurde, dass die Menschenrechte gegenüber allen Frauen

   und Mädchen, die Opfer von Frauenhandel wurden, eingehalten werden,

-  welche Maßnahmen die Regierung gesetzt hat, um die Zusammenarbeit mit anderen

    Ländern zum Zwecke der Verhinderung von Frauenhandel zu intensivieren,

-  welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Menschenrechtsverletzungen durch

   Staatsbedienstete gegenüber Asylbewerberinnen zu unterbinden,

-  welche Maßnahmen ergriffen wurden, um geschlechtsspezifische Gründe (insbesondere

   geschlechtsbezogene Gewalt und Versorgung sowie Genitalverstümmelung) als

   Asylgründe anzuerkennen,

-  ob fortlaufende Schulungsveranstaltungen für Polizei - und Justizbeamte betreffend

   Sensibilisierung für Gewaltproblematik - insbesondere gegen Frauen in

   Migrantengemeinschaften und gegen ältere Frauen - durchgeführt werden,

-  ob solche Sensibilisierungsprogramme auch auf Fachkräfte im Gesundheitsbereich

   ausgedehnt wurden,

-  ob Therapieprogramme für männliche Gewalttäter eingerichtet wurden,

-  welche Maßnahmen ergriffen wurden, um das Ausbildungsniveau der in Österreich

    lebenden Frauen anzuheben,

-  was unternommen wurde, um den nach wie vor bestehenden Rollenklischees in der Schul -

    und Berufsausbildung für Mädchen und Buben entgegenzuwirken,

-  welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Frauen zu ermutigen, wissenschaftliche

   Forschungen zu betreiben,

-  welche Maßnahmen ergriffen wurden, um mehr akademische Positionen auf allen Ebenen

    mit Frauen zu besetzen,

-  welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Gender Studies und feministische Forschung in

   die Studienpläne und Forschungsprogramme der Universitäten aufzunehmen,

-  welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit Frauen nicht weiterhin auf dem Arbeitsmarkt

   hauptsächlich auf schlecht bezahlte Arbeitsplätze eingeengt sind,

-  welche Maßnahmen ergriffen wurden, um den Lohnabstand zwischen Männern und

   Frauen zu verringern,

-  ob die Regierung den Ländern Haushaltsmittel zum Auf - und Ausbau von

   Kinderbetreuungseinrichtungen zukommen hat lassen,

-  welche Maßnahmen ergriffen wurden, um für die Gleichbehandlungsanwaltschaft bzw.

   die Gleichbehandlungskommission erweiterte Kompetenzen zu schaffen,

-  welche Maßnahmen ergriffen wurden, um der sozialen Diskriminierung alleinstehender

   Frauen entgegenzuwirken,

-  ob in die Gesundheitsversorgung eine Geschlechterperspektive eingeführt wurde,

   beispielsweise durch Förderung entsprechender Forschungsarbeiten,

-  welche Maßnahmen ergriffen wurden, um für politische Parteien Anreize für eine

   verstärkte Vertretung von Frauen in wichtigen Parteifunktionen zu schaffen,

-  welche Maßnahmen ergriffen wurden, um auf die verstärkte politische Teilhabe von

   Frauen gerichtete Quoten, Zahlenvorgaben und messbare Zielwerte zu verwenden,

-  ob nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten über die Auswirkungen von Politiken und

   Programmen beauftragt wurden und bereits existieren,

-  welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Erziehung und Wissensvermittlung über die

   Menschenrechte von Frauen in die Unterrichtspläne der Schulen aufzunehmen,

-  welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die CEDAW - Empfehlungen in Österreich

   möglichst weit zu verbreiten.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an/den Gleichbehandlungsausschuss

vorgeschlagen .