378/A XXI.GP
Eingelangt am: 01.02.2001
der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen
betreffend weiterhin kostenloser Zugang zur JUDOK und zum RIS
Am 6. Dezember 2000, sprach Bundesminister Dr. Böhmdorfer von einem
weiteren Schritt zu mehr Transparenz von gerichtlichen Entscheidungen: Im
Rahmen des bereits bestehenden Rechtsinformationssystems (RIS) stellt die Justiz
erstmals ihre Judikaturdokumentation (JUDOK) kostenfrei für jedermann im
Internet zur Verfügung.
Dieses bisher lediglich im Rahmen des behördeninternen Intranet verfügbare
Angebot umfasst sämtliche höchstgerichtliche Entscheidungen in Zivil - und
Strafsachen sowie richtungsweisende Entscheidungen der Oberlandesgerichte und
Landesgerichte, denen über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt
(APA 6.12.2000). Verfassungs - und Verwaltungsgerichtshofentscheidungen finden
sich jetzt bereits seit langem im RIS. Von einem kostenpflichtigen Zugang - so
Staatsanwalt Dr. Walter Schneider wurde abgesehen.
Bundesminister Böhmdorfer wird in diesem Zusammenhang damit zitiert,
dass die Informationspflicht der Justiz Vorrang vor der Chance auf
Einnahmen hat (ca. ATS 10 Mio.).
Bundesminister Böhmdorfer unterstrich dies noch mit den Worten, dass dieser
Ausbau des Informationsangebotes der Justiz dafür gedacht ist, allen Österreichern
wertvolle Anhaltspunkte in Bezug auf die aktuelle Rechtssprechung zu liefern.
Insgesamt werden in der JUDOK rund 60.000 Entscheidungen im Volltext sowie
120.000 Rechtssätze des Obersten Gerichtshofes angeboten. Allerdings dürfte zu
diesem Zeitpunkt Bundesminister Böhmdorfer die Festlegung von Bundeskanzler
Schüssel auf eine Gebührenpflicht nicht bekannt gewesen sein.
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossen hatten nämlich am
4. Oktober 2000 unter Nummer 1297/J an Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Reformmaßnahmen des
Ressorts im Jahr 2001“ gerichtet.
In der Antwort vom 5.12.2000 kündigte der Bundeskanzler (21 GP Nr. 1305/AB),
unter der Frage „Einnahmenwirksame Maßnahmen“ eine "Gebührenpflicht für
Abfragen bzw. für das Herunterladen von Texten aus dem RIS“ an. Das kann nur
bedeuten, dass das Lesen und Abfragen von Gesetzestexten und Entscheidungen
im RIS kostenpflichtig wird.
Das Rechtsinformationssystem des Republik Österreich (RIS) wird nicht nur von
den beruflich tätigen Rechtsanwendern verwendet, sondern stellt auch eine
unerlässliche Hilfe für die Behördenstellen der einzelnen Gebietskörperschaften
dar. Darüber hinaus benötigen die Universitäten sowie die sonstigen
wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen dies für wissenschaftliche
Zwecke oder zu Ausbildungszwecke. Besonders betroffen wären von dieser
Gebührenpflicht Studierende in ganz
Österreich.
Bei der Entwicklung des RIS hat man absolut darauf Bedacht genommen, dass
jedermann kostenlosen Zugriff auf diese gespeicherten Rechtsinformationen
bekommt. Mit der nun geplanten Gebührenpflicht wird nicht nur der Zugang zu
diesen Informationen erschwert, sondern letztendlich auch der Zugang zu den
neuen Kommunikationstechnologien.
Nun soll die Inanspruchnahme des RIS inkl. der JUDOK in Zukunft mit einer
Kostenpflicht verbunden werden. Der freie Informationszugang wird damit zu
einer Kostenfrage - und damit zu einer Frage des Rechtszuganges.
Aus all den angeführten Gründen stellen daher die unterzeichneten Abgeordneten
folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Herr Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, weiterhin einen kostenlosen
Zugang zur JUDOK innerhalb des Rechtsinformationssystem der Republik
Österreich über Internet etc. sicherzustellen.
Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss