378/A XXI.GP

Eingelangt am: 01.02.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen

 

betreffend weiterhin kostenloser Zugang zur JUDOK und zum RIS

 

Am 6. Dezember 2000, sprach Bundesminister Dr. Böhmdorfer von einem

weiteren Schritt zu mehr Transparenz von gerichtlichen Entscheidungen: Im

Rahmen des bereits bestehenden Rechtsinformationssystems (RIS) stellt die Justiz

erstmals ihre Judikaturdokumentation (JUDOK) kostenfrei für jedermann im

Internet zur Verfügung.

Dieses bisher lediglich im Rahmen des behördeninternen Intranet verfügbare

Angebot umfasst sämtliche höchstgerichtliche Entscheidungen in Zivil - und

Strafsachen sowie richtungsweisende Entscheidungen der Oberlandesgerichte und

Landesgerichte, denen über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt

(APA 6.12.2000). Verfassungs - und Verwaltungsgerichtshofentscheidungen finden

sich jetzt bereits seit langem im RIS. Von einem kostenpflichtigen Zugang - so

Staatsanwalt Dr. Walter Schneider wurde abgesehen.

 

Bundesminister Böhmdorfer wird in diesem Zusammenhang damit zitiert,

dass die Informationspflicht der Justiz Vorrang vor der Chance auf

Einnahmen hat (ca. ATS 10 Mio.).

 

Bundesminister Böhmdorfer unterstrich dies noch mit den Worten, dass dieser

Ausbau des Informationsangebotes der Justiz dafür gedacht ist, allen Österreichern

wertvolle Anhaltspunkte in Bezug auf die aktuelle Rechtssprechung zu liefern.

Insgesamt werden in der JUDOK rund 60.000 Entscheidungen im Volltext sowie

120.000 Rechtssätze des Obersten Gerichtshofes angeboten. Allerdings dürfte zu

diesem Zeitpunkt Bundesminister Böhmdorfer die Festlegung von Bundeskanzler

Schüssel auf eine Gebührenpflicht nicht bekannt gewesen sein.

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossen hatten nämlich am

4. Oktober 2000 unter Nummer 1297/J an Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Reformmaßnahmen des

Ressorts im Jahr 2001“ gerichtet.

 

In der Antwort vom 5.12.2000 kündigte der Bundeskanzler (21 GP Nr. 1305/AB),

unter der Frage „Einnahmenwirksame Maßnahmen“ eine "Gebührenpflicht für

Abfragen bzw. für das Herunterladen von Texten aus dem RIS“ an. Das kann nur

bedeuten, dass das Lesen und Abfragen von Gesetzestexten und Entscheidungen

im RIS kostenpflichtig wird.

 

Das Rechtsinformationssystem des Republik Österreich (RIS) wird nicht nur von

den beruflich tätigen Rechtsanwendern verwendet, sondern stellt auch eine

unerlässliche Hilfe für die Behördenstellen der einzelnen Gebietskörperschaften

dar. Darüber hinaus benötigen die Universitäten sowie die sonstigen

wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen dies für wissenschaftliche

Zwecke oder zu Ausbildungszwecke. Besonders betroffen wären von dieser

Gebührenpflicht Studierende in ganz Österreich.

Bei der Entwicklung des RIS hat man absolut darauf Bedacht genommen, dass

jedermann kostenlosen Zugriff auf diese gespeicherten Rechtsinformationen

bekommt. Mit der nun geplanten Gebührenpflicht wird nicht nur der Zugang zu

diesen Informationen erschwert, sondern letztendlich auch der Zugang zu den

neuen Kommunikationstechnologien.

 

Nun soll die Inanspruchnahme des RIS inkl. der JUDOK in Zukunft mit einer

Kostenpflicht verbunden werden. Der freie Informationszugang wird damit zu

einer Kostenfrage - und damit zu einer Frage des Rechtszuganges.

Aus all den angeführten Gründen stellen daher die unterzeichneten Abgeordneten

folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Herr Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, weiterhin einen kostenlosen

Zugang zur JUDOK innerhalb des Rechtsinformationssystem der Republik

Österreich über Internet etc. sicherzustellen.

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss