387/AE XXI.GP
Eingelangt am: 2001.03.01
der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Mag. Brunhilde Plank, Dr. Kostelka, Heidrun Silhavy
Verzetnitsch
und GenossInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Im § 3 Abs. 1 Z 4 lautet lit.c.:
,,c) Bezüge aus einer gesetzlichen Unfallversorgung oder aus einer ausländischen
gesetzlichen Unfallversorgung, die einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung
entspricht, sowie dem Grunde und der Höhe nach gleichartige Bezüge aus Versorgungs-
und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen“
2. § 69 Abs. 2 lautet:
„(2) Bei vorübergehender Auszahlung von Bezügen aus einer gesetzlichen
Krankenversorgung gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit.c und e sind 22 % Lohnsteuer einzubehalten,
so weit diese Bezüge 230 S täglich übersteigen. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im
Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden
Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der
Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel des Krankengeldes
gesondert als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 und 6 % dieses Bezuges, höchstens
jedoch die
einbehaltene Lohnsteuer, als darauf entfallende Lohnsteuer auszuweisen.“
3. In § 124b Z 48 entfallen die Zitate ,,§ 3 Abs. 1 Z 4“ sowie ,,§ 69 Abs. 2“.
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss
Begründung
Die blau - schwarze Regierung geht mit Treffsicherheit auf die Schwächsten in der
Gesellschaft los. Das Wort Treffsicherheit wird von FPÖVP missbraucht, um unsoziale,
unmoralische Belastungspakete auf den Rücken der Schwachen zu bürden, um ihre
Geschenke an die Reichen zu finanzieren.
Seit 1. Jänner 2001 werden nun auch Unfallrenten besteuert und das hat dramatische
Auswirkungen auf die Betroffenen. Den Menschen mit Behinderungen werden durch diese
Invalidensteuer insgesamt zwei Milliarden Schilling abgenommen.
Das ist ein zynisches Kürzungsprogramm, das auf den härtesten Widerstand der SPÖ stößt.
Die FPÖVP - Koalition argumentiert die Besteuerung der Unfallrenten damit, dass dadurch
sogenannte Überversorgungen zurückgenommen würden.
In Wahrheit trifft diese Maßnahme Menschen, die ein schweres Schicksal ertragen müssen,
weil sie meist durch Arbeitsunfälle Behinderungen erlitten haben. Sie bekommen zum
Großteil eine niedrige Pension und geraten durch die Besteuerung der Unfallrente in
finanzielle Schwierigkeiten.
In Österreich sind insgesamt 107.948 Menschen betroffen, vor allem Arbeiter, die nach einem
Arbeitsunfall Versehrtenrente bekommen. Über 60 Prozent der Unfallrentner sind bereits in
Pension. Die Besteuerung der Unfallrente bedeutet durchschnittlich eine Pensionskürzung von
rund 30 Prozent monatlich.
Die SPÖ hat die Besteuerung der Unfallrenten von Anfang an abgelehnt. Die Besteuerung der
Unfallrenten ist ungerechtfertigt, unsozial und führt zu sozialen Härtefällen.
Daher ist es erforderlich die Besteuerung der Unfallrenten zum 1.1.2001 rückwirkend
aufzuheben.