387/AE XXI.GP

Eingelangt am: 2001.03.01

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Mag. Brunhilde Plank, Dr. Kostelka, Heidrun Silhavy

Verzetnitsch

 

und GenossInnen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

 

1. Im § 3 Abs. 1 Z 4 lautet lit.c.:

 

      ,,c) Bezüge aus einer gesetzlichen Unfallversorgung oder aus einer ausländischen

      gesetzlichen Unfallversorgung, die einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung

      entspricht, sowie dem Grunde und der Höhe nach gleichartige Bezüge aus Versorgungs-

      und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen“

 

2. § 69 Abs. 2 lautet:

 

      „(2) Bei vorübergehender Auszahlung von Bezügen aus einer gesetzlichen

      Krankenversorgung gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit.c und e sind 22 % Lohnsteuer einzubehalten,

      so weit diese Bezüge 230 S täglich übersteigen. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im

      Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden

      Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der

      Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel des Krankengeldes

      gesondert als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 und 6 % dieses Bezuges, höchstens

      jedoch die einbehaltene Lohnsteuer, als darauf entfallende Lohnsteuer auszuweisen.“

3. In § 124b Z 48 entfallen die Zitate ,,§ 3 Abs. 1 Z 4“ sowie ,,§ 69 Abs. 2“.

 

Artikel II

 

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss

Begründung

 

Die blau - schwarze Regierung geht mit Treffsicherheit auf die Schwächsten in der

Gesellschaft los. Das Wort Treffsicherheit wird von FPÖVP missbraucht, um unsoziale,

unmoralische Belastungspakete auf den Rücken der Schwachen zu bürden, um ihre

Geschenke an die Reichen zu finanzieren.

 

Seit 1. Jänner 2001 werden nun auch Unfallrenten besteuert und das hat dramatische

Auswirkungen auf die Betroffenen. Den Menschen mit Behinderungen werden durch diese

Invalidensteuer insgesamt zwei Milliarden Schilling abgenommen.

 

Das ist ein zynisches Kürzungsprogramm, das auf den härtesten Widerstand der SPÖ stößt.

 

Die FPÖVP - Koalition argumentiert die Besteuerung der Unfallrenten damit, dass dadurch

sogenannte Überversorgungen zurückgenommen würden.

 

In Wahrheit trifft diese Maßnahme Menschen, die ein schweres Schicksal ertragen müssen,

weil sie meist durch Arbeitsunfälle Behinderungen erlitten haben. Sie bekommen zum

Großteil eine niedrige Pension und geraten durch die Besteuerung der Unfallrente in

finanzielle Schwierigkeiten.

 

In Österreich sind insgesamt 107.948 Menschen betroffen, vor allem Arbeiter, die nach einem

Arbeitsunfall Versehrtenrente bekommen. Über 60 Prozent der Unfallrentner sind bereits in

Pension. Die Besteuerung der Unfallrente bedeutet durchschnittlich eine Pensionskürzung von

rund 30 Prozent monatlich.

 

Die SPÖ hat die Besteuerung der Unfallrenten von Anfang an abgelehnt. Die Besteuerung der

Unfallrenten ist ungerechtfertigt, unsozial und führt zu sozialen Härtefällen.

 

Daher ist es erforderlich die Besteuerung der Unfallrenten zum 1.1.2001 rückwirkend

aufzuheben.