400/AE XXI.GP
Eingelangt am:
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Umstellung der Stromversorgung der Bundesgebäude auf Ökostrom
Trotz der Ablehnung von Atomstrom durch die österreichische Bevölkerung ist durch die
Liberalisierung des Strommarktes der Anteil der Atomstrom - Importe drastisch angestiegen.
Inzwischen wird der Atomanteil am österreichischen Stromnetz auf 10 bis 12% geschätzt. Die
Elektrizitätswirtschaft ist ausserdem einer der grössten Emittenten von CO2 in Österreich, der
Kraftwerksektor allein trägt knapp 20% zu Österreichs Treibhausgas - Emissionen bei. Die
Emissionen sind in den letzten Jahren weiter angestiegen. Diese Entwicklung steht in klarem
Widerspruch zum CO2 - Reduktionsziel von 13% gegenüber 1990, zudem sich Österreich im
Rahmen des gemeinsamen EU - Zieles verpflichtet hat.
In Österreich beträgt der Anteil der neuen erneuerbaren Energiequellen am Stromaufkommen
(ohne Kleinwasserkraft) derzeit 0,2%. Neben der Vermeidung von Atomstrom und
Treibhausgasemissionen hat die Förderung der erneuerbaren Energieträger einen weiteren
wichtigen Aspekt. Der Boom, den erneuerbare Energien in anderen Ländern Europas
(Dänemark, Schweden, Deutschland, Spanien) erleben, zeigt, was für ein enormes
Innovationspotential in diesen neuen Technologien steckt.
Die Republik Österreich plant, für ihren gesamten Bundesgebäudebestand neue
Stromlieferverträge abzuschliessen. Die Beschaffungskompetenz liegt bei Wirtschaftsminister
Bartenstein, das Auftragsvolumen beträgt knapp eine Milliarde ATS. Der
Gesamtstromverbrauch der österreichischen Bundes gebäude belief sich 1998 auf 507 GWh. In
Anbetracht der oben genannten Situation wäre eine Umstellung der öffentlichen
Stromversorgung auf Ökostrom ein wichtiges Signal. Die öffentliche Hand könnte mit gutem
Beispiel vorangehen und einen wichtigen Nachfrageimpuls zur Erreichung des EIWOG - Zieles
(4% Ökostrom - Anteil bis 2007) setzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, beim Abschluss neuer Stromlieferverträge für den
gesamten Bundesgebäude - Bestand Ökostrom zu bevorzugen und in die Ausschreibung
ökologische Kriterien aufzunehmen. Dabei ist ein Quotensystem für Ökostrom einzuführen,
dass das Ziel einer 100% - igen Versorgung der Bundesgebäude mit Ökostrom anzustreben hat.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.