405/AE XXI.GP
Eingelangt am: 12.03.2001
der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Gaal, Katharina Pfeffer, Parnigoni
und GenossInnen
betreffend die Aufrechterhaltung des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres im Burgenland
und in Niederösterreich
Die Veränderung der politischen Situation in Europa durch den Fall des „Eisernen
Vorhanges“ 1989 hat - neben allen positiven Veränderungen in politischer, gesellschaftlicher
und wirtschaftlicher Hinsicht - auch zu einer neuen sicherheitspolitischen Herausforderung
geführt. Die starke Zunahme der illegalen Migration und der Schlepperei haben die
österreichische Bundesregierung 1990 dazu bewogen, mit Beschluß des Ministerrates das
österreichische Bundesheer für Zwecke der Grenzüberwachung im Burgenland einzusetzen.
Dieser Assistenzeinsatz wurde in der Folge sukzessive ausgebaut und regelmäßig verlängert.
Nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und der Entscheidung zur Teilnahme
am europäischen Schengen - Sicherheitssystem wurde der Einsatz des Bundesheeres zu einer
tragenden Säule einer effizienten Grenzüberwachung. Auch heute noch - und mehr denn je -
stellt er einen unverzichtbaren Bestandteil einer gemeinsamen Sicherung der „grünen Grenze“
durch Gendarmerie, Zollwache und Bundesheer dar.
Die Erfolge des Assistenzeinsatzes manifestieren sich eindrucksvoll in Zahlen. Insgesamt
waren seit 1990 rund 219.000 Präsenzdiener im Einsatz. Mit einem personellen Aufwand von
rund 2.200 Soldaten pro Ablöseturnus wurden allein vom Bundesheer seit 1990 fast 50.000
illegale Grenzgänger aufgegriffen. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß vom Einsatz des
Bundesheeres eine erhebliche Präventivwirkung ausgeht. Unzweifelhaft hat diese Form der
Grenzüberwachung auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen im Grenzgebiet
beträchtlich erhöht.
Für das Jahr 2001 wurde vom Ministerrat eine Verlängerung des Assistenzeinsatzes nur
befristet bis Ende März vorgenommen. Außerdem hat sich die Bundesregierung eine Frist für
eine Grundsatzentscheidung über die Weiterführung dieser Form der Grenzüberwachung
gestellt. Die aktuellen Diskussionen zwischen einzelnen Vertretern der Bundesregierung, ob
und in welcher Form der Assistenzeinsatz weitergeführt werden soll, haben nicht nur zu einer
beträchtlichen Irritation innerhalb derjenigen Einsatzorganisationen geführt, die derzeit für die
Grenzüberwachung zuständig sind,
sondern verunsichern auch die Bevölkerung des
Grenzgebietes. Eine Abkehr vom derzeitigen System der gemeinsamen Grenzüberwachung
durch Gendarmerie, Zollwache und Bundesheer sowie eine qualitative oder quantitative
Reduktion des Assistenzeinsatzes ist aus sicherheitspolitischen Gründen nicht akzeptabel.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschliessen:
Entschließung:
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß der Assistenzeinsatz des
österreichischen Bundesheeres an der EU - Außengrenze zur Slowakei und zu Ungarn in
vollem Umfang aufrechterhalten bleibt - und zwar solange, bis die betreffenden Staaten an
ihren jeweiligen Außengrenzen ihrerseits eine wirksame und Schengen - konforme
Grenzüberwachung gewährleisten können.
Zuweisungsvorschlag: Landesverteidigungsausschuß