405/AE XXI.GP

Eingelangt am: 12.03.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Gaal, Katharina Pfeffer, Parnigoni

und GenossInnen

betreffend die Aufrechterhaltung des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres im Burgenland

und in Niederösterreich

 

 

Die Veränderung der politischen Situation in Europa durch den Fall des „Eisernen

Vorhanges“ 1989 hat - neben allen positiven Veränderungen in politischer, gesellschaftlicher

und wirtschaftlicher Hinsicht - auch zu einer neuen sicherheitspolitischen Herausforderung

geführt. Die starke Zunahme der illegalen Migration und der Schlepperei haben die

österreichische Bundesregierung 1990 dazu bewogen, mit Beschluß des Ministerrates das

österreichische Bundesheer für Zwecke der Grenzüberwachung im Burgenland einzusetzen.

 

Dieser Assistenzeinsatz wurde in der Folge sukzessive ausgebaut und regelmäßig verlängert.

Nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und der Entscheidung zur Teilnahme

am europäischen Schengen - Sicherheitssystem wurde der Einsatz des Bundesheeres zu einer

tragenden Säule einer effizienten Grenzüberwachung. Auch heute noch - und mehr denn je -

stellt er einen unverzichtbaren Bestandteil einer gemeinsamen Sicherung der „grünen Grenze“

durch Gendarmerie, Zollwache und Bundesheer dar.

 

Die Erfolge des Assistenzeinsatzes manifestieren sich eindrucksvoll in Zahlen. Insgesamt

waren seit 1990 rund 219.000 Präsenzdiener im Einsatz. Mit einem personellen Aufwand von

rund 2.200 Soldaten pro Ablöseturnus wurden allein vom Bundesheer seit 1990 fast 50.000

illegale Grenzgänger aufgegriffen. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß vom Einsatz des

Bundesheeres eine erhebliche Präventivwirkung ausgeht. Unzweifelhaft hat diese Form der

Grenzüberwachung auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen im Grenzgebiet

beträchtlich erhöht.

 

Für das Jahr 2001 wurde vom Ministerrat eine Verlängerung des Assistenzeinsatzes nur

befristet bis Ende März vorgenommen. Außerdem hat sich die Bundesregierung eine Frist für

eine Grundsatzentscheidung über die Weiterführung dieser Form der Grenzüberwachung

gestellt. Die aktuellen Diskussionen zwischen einzelnen Vertretern der Bundesregierung, ob

und in welcher Form der Assistenzeinsatz weitergeführt werden soll, haben nicht nur zu einer

beträchtlichen Irritation innerhalb derjenigen Einsatzorganisationen geführt, die derzeit für die

Grenzüberwachung zuständig sind, sondern verunsichern auch die Bevölkerung des

Grenzgebietes. Eine Abkehr vom derzeitigen System der gemeinsamen Grenzüberwachung

durch Gendarmerie, Zollwache und Bundesheer sowie eine qualitative oder quantitative

Reduktion des Assistenzeinsatzes ist aus sicherheitspolitischen Gründen nicht akzeptabel.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

                                                               Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschliessen:

 

Entschließung:

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß der Assistenzeinsatz des

österreichischen Bundesheeres an der EU - Außengrenze zur Slowakei und zu Ungarn in

vollem Umfang aufrechterhalten bleibt - und zwar solange, bis die betreffenden Staaten an

ihren jeweiligen Außengrenzen ihrerseits eine wirksame und Schengen - konforme

Grenzüberwachung gewährleisten können.

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag:     Landesverteidigungsausschuß