410/A(E) XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2001
der Abgeordneten Maga. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
betreffend die Unterstützung der Israelitischen Kultusgemeinde angesichts der
Gefährdung jüdischer MitbürgerInnen und der inneren Sicherheit sowie der
Demokratie durch antisemitische Äußerungen.
Die Israelitische Kultusgemeinde in Österreich (in Folge IKG) hat mit großen
finanziellen Problemen zu kämpfen, die aus dem groben Missverhältnis von
Aufgaben und Mitgliederstand der Gemeinde resultieren. Nicht zuletzt aus den
Erfahrungen des Holocaust kommen der IKG Aufgaben wie etwa der Schutz der
eigenen Einrichtungen, die Betreuung von Überlebenden des Holocausts wie auch
die Pflege der religiösen Einrichtungen zu, die andere Religionsgemeinschaften in
dieser Form und in diesem Ausmaß nicht zu übernehmen haben und die mit den
Beiträgen der sehr geringen Zahl an Mitgliedern allein nicht bewältigbar sind.
Im Bewusstsein, dass es der industriell organisierte Massenmord an Menschen
jüdischen Glaubens war, der diese Situation herbeigeführt hat, ist es notwendig, die
IKG in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben künftig aus eigener Kraft zu erfüllen.
Dazu notwendig ist einerseits die finanzielle Unterstützung seitens der Republik
Österreich bei der Bewältigung der Probleme der Kultusgemeinde, andererseits aber
auch die Schaffung einer Möglichkeit, die Zahl der jüdischen Glaubensangehörigen
deutlich zu erhöhen, um den Fortbestand der Israelitischen Kultusgemeinde in
Österreich zu sichern. Derzeit nimmt der Mitgliederstand durch Abwanderung laufend
ab.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Inneres werden
ersucht, im Bewusstsein um die Verantwortung für den Fortbestand der kulturellen
und religiösen Vielfalt in Österreich sowie um die historischen Ursachen der geringen
Zahl von Menschen jüdischen Glaubens in Österreich eine Möglichkeit zur
zusätzlichen Einwanderung zu schaffen, sodass der Fortbestand und die
selbständige Weiterentwicklung des religiösen, kulturellen und sozialen Lebens der
Kultusgemeinde auf Dauer gesichert ist.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für innere
Angelegenheiten vorgeschlagen.