414/A(E) XXI.GP
Eingelangt am: 30.03.2001
der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen
betreffend Erhöhung der Volksgruppenförderung
Bis zum Jahr 2000 wurde die Volksgruppenförderung ständig erhöht. So wurde 2000 unter
dem Budgettitel 1/1050 "Volksgruppenförderung" ein Erfolg von ca. 61,8 Mio. Schilling
erzielt. Für die Jahre 2001 und 2002 sind aber nur mehr je 51,9 Mio. Schilling veranschlagt.
Der positive Trend der letzten Jahre wird somit leider ins Gegenteil verkehrt.
Am 7. Juli 2000 wurde im Parlament mit den Stimmen aller vier Parlamentsparteien eine
"Staatszielbestimmung" als Bekenntnis zu den Volksgruppen beschlossen. Seit 1. August
2000 ist dieser neugeschaffene Art. 8 Abs. 2 B - VG geltendes Verfassungsrecht.
In der parlamentarischen Debatte herrschte auch Einigkeit darüber, daß die
Staatszielbestimmung nicht nur ein Lippenbekenntnis sein solle, sondern einen konkreten
Arbeitsauftrag enthalte, wie auch Bundeskanzler Schüssel betonte: „Die
Staatszielbestimmung enthält den an Gesetzgebung und Vollziehung gerichteten Auftrag, das
Staatsziel durch konkrete Maßnahmen mit Leben zu erfüllen.“ (in der parlamentarischen
Debatte am 7. Juli).
Durch die Kürzung bzw. Nichterhöhung der Volksgruppenförderung ist die
Volksgruppenpolitik in ihrer Wirksamkeit gefährdet. Ein drastisches Beispiel hiefür sind die
Volksgruppenradios, die durch die Streichung der Förderungen in ihrer Existenz akut
gefährdet sind.
Die Erhöhung der Volksgruppenförderung wäre ein positives Zeichen für die österreichische
Minderheitenpolitik, würde das Vereins - und Kulturleben der Volksgruppen wesentlich
erleichtern und den Volksgruppenradios wieder ein finanziell gesichertes Arbeiten
ermöglichen.
Darüberhinaus ist zu beachten, daß gerade im Bereich der Volksgruppenförderung mit einem
verhältnismäßig geringen Förderungsaufwand überdurchschnittlich positive Effekte zu
erzielen sind.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden
Der Nationalrat wolle beschließen
„Der Bundeskanzler wird ersucht,
1. im Rahmen des laufenden Budgetvollzugs für die Jahre 2001 und 2002 nach Maßgabe
finanzieller Möglichkeiten den Volksgruppen Sondermittel zur Verfügung zu stellen,
2. im Rahmen der in nächsten Jahren zu beschließenden Bundesfinanzgesetze für eine
zusätzliche Dotierung der Volksgruppenförderung unter dem Budgetansatz 1/1050
("Volksgruppenförderung") Vorsorge zu treffen,
3. durch die erforderliche finanzielle Unterstützung den Weiterbetrieb der
Volksgruppenradios sicherzustellen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Menschenrechte
vorgeschlagen.