414/A(E) XXI.GP

Eingelangt am: 30.03.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen

betreffend Erhöhung der Volksgruppenförderung

 

Bis zum Jahr 2000 wurde die Volksgruppenförderung ständig erhöht. So wurde 2000 unter

dem Budgettitel 1/1050 "Volksgruppenförderung" ein Erfolg von ca. 61,8 Mio. Schilling

erzielt. Für die Jahre 2001 und 2002 sind aber nur mehr je 51,9 Mio. Schilling veranschlagt.

Der positive Trend der letzten Jahre wird somit leider ins Gegenteil verkehrt.

 

Am 7. Juli 2000 wurde im Parlament mit den Stimmen aller vier Parlamentsparteien eine

"Staatszielbestimmung" als Bekenntnis zu den Volksgruppen beschlossen. Seit 1. August

2000 ist dieser neugeschaffene Art. 8 Abs. 2 B - VG geltendes Verfassungsrecht.

 

In der parlamentarischen Debatte herrschte auch Einigkeit darüber, daß die

Staatszielbestimmung nicht nur ein Lippenbekenntnis sein solle, sondern einen konkreten

Arbeitsauftrag enthalte, wie auch Bundeskanzler Schüssel betonte: „Die

Staatszielbestimmung enthält den an Gesetzgebung und Vollziehung gerichteten Auftrag, das

Staatsziel durch konkrete Maßnahmen mit Leben zu erfüllen.“ (in der parlamentarischen

Debatte am 7. Juli).

 

Durch die Kürzung bzw. Nichterhöhung der Volksgruppenförderung ist die

Volksgruppenpolitik in ihrer Wirksamkeit gefährdet. Ein drastisches Beispiel hiefür sind die

Volksgruppenradios, die durch die Streichung der Förderungen in ihrer Existenz akut

gefährdet sind.

Die Erhöhung der Volksgruppenförderung wäre ein positives Zeichen für die österreichische

Minderheitenpolitik, würde das Vereins - und Kulturleben der Volksgruppen wesentlich

erleichtern und den Volksgruppenradios wieder ein finanziell gesichertes Arbeiten

ermöglichen.

Darüberhinaus ist zu beachten, daß gerade im Bereich der Volksgruppenförderung mit einem

verhältnismäßig geringen Förderungsaufwand überdurchschnittlich positive Effekte zu

erzielen sind.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen

 

„Der Bundeskanzler wird ersucht,

 

1. im Rahmen des laufenden Budgetvollzugs für die Jahre 2001 und 2002 nach Maßgabe

    finanzieller Möglichkeiten den Volksgruppen Sondermittel zur Verfügung zu stellen,

 

2. im Rahmen der in nächsten Jahren zu beschließenden Bundesfinanzgesetze für eine

    zusätzliche Dotierung der Volksgruppenförderung unter dem Budgetansatz 1/1050

    ("Volksgruppenförderung") Vorsorge zu treffen,

 

3. durch die erforderliche finanzielle Unterstützung den Weiterbetrieb der

    Volksgruppenradios sicherzustellen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Menschenrechte

vorgeschlagen.