417/A(E) XXI.GP

Eingelangt am: 03.04.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Posch und GenossInnen

betreffend „Verrechtlichung“ der Bundesbetreuung für Asylsuchende

 

Personen, die in Österreich um Asyl ansuchen, befinden sich während des Asylverfahrens in

einer unsicheren Situation. Je nach Machbarkeit werden sie entweder in Bundesbetreuung

untergebracht, von Hilfsorganisationen aufgenommen oder sie bleiben ohne jegliche

Betreuung und sind somit akut von Obdachlosigkeit bedroht.

Für die Betroffenen ist dies eine sehr unangenehme Situation, hinzu kommt noch, daß sie als

Fremde zumeist über kein soziales Netz in Österreich verfügen und weder Sprach -  noch

Ortskenntnisse besitzen.

 

Das Schicksal dieser Menschen ist nach der derzeitigen Rechtslage weitgehend dem Zufall

überlassen. Durch eine einheitliche, flächendeckende Versorgung der Asylwerber könnte man

diese Problematik hintanhalten.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Inneres wird ersucht,

 

1. Vorschläge für eine weitergehende „Verrechtlichung“ der Bundesbetreuung vorzulegen,

 

2. die für die Durchführung einer einheitlichen Behandlung und Betreuung aller Asylwerber

    notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten,

 

3. über die Punkte 1. und 2. dem Nationalrat Bericht zu erstatten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Innenausschuß beantragt.