417/A(E) XXI.GP
Eingelangt am: 03.04.2001
der Abgeordneten Mag. Posch und GenossInnen
betreffend „Verrechtlichung“ der Bundesbetreuung für Asylsuchende
Personen, die in Österreich um Asyl ansuchen, befinden sich während des Asylverfahrens in
einer unsicheren Situation. Je nach Machbarkeit werden sie entweder in Bundesbetreuung
untergebracht, von Hilfsorganisationen aufgenommen oder sie bleiben ohne jegliche
Betreuung und sind somit akut von Obdachlosigkeit bedroht.
Für die Betroffenen ist dies eine sehr unangenehme Situation, hinzu kommt noch, daß sie als
Fremde zumeist über kein soziales Netz in Österreich verfügen und weder Sprach - noch
Ortskenntnisse besitzen.
Das Schicksal dieser Menschen ist nach der derzeitigen Rechtslage weitgehend dem Zufall
überlassen. Durch eine einheitliche, flächendeckende Versorgung der Asylwerber könnte man
diese Problematik hintanhalten.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Inneres wird ersucht,
1. Vorschläge für eine weitergehende „Verrechtlichung“ der Bundesbetreuung vorzulegen,
2. die für die Durchführung einer einheitlichen Behandlung und Betreuung aller Asylwerber
notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten,
3. über die Punkte 1. und 2. dem Nationalrat Bericht zu erstatten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Innenausschuß beantragt.