418/AE XXI.GP

Eingelangt am: 03.04.2001

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gradwohl, Dipl. - Ing. Kummerer

und GenossInnen

betreffend des Zustandes der Wasserversorgung - bäuerlicher - Betriebe in Österreich

 

In der Fachzeitschrift „Ernährung/Nutrition“ Nr. 2/2001 findet sich ein schockierender Bericht

über den Zustand der Wasserversorgung bäuerlicher Betriebe im Osten Österreichs

(L. Pilbacher und R. Pfleger, Bundesanstalt für Milchwirtschaft). Auf Nitrat - und

Pestizidbelastungen wurde dabei allerdings nicht untersucht!

 

Viele Quell - und Grundwassergebiete sind in Österreich belastet. Die Landwirtschaft sowie

Gewerbe und Tourismus gelten als Hauptverursacher dieser Wasserkontaminationen

(beispielsweise Schwermetalle, Pestizide, Nitrat, Bakterien). Die Qualität von hochwertigen

Wasser ist aber die Voraussetzung für jede einwandfreie Lebensmittelverarbeitung und

- produktion.

 

Daher sind regelmäßige Kontrollen notwendig, damit eine gesundheitlich einwandfreie

Qualität von derartigen privaten Wasserversorgungsanlagen gesichert ist. Die

Milchhygieneverordnung sollte auch für eine regelmäßige Kontrolle des Wassers sorgen.

 

Rund 85 Prozent der Bevölkerung werden durch rund 6.000 öffentliche

Wasserversorgungsanlagen mit Trinkwasser versorgt. 1,1 bis 1,2 Mio. Menschen werden

durch eigene Hausbrunnen oder Quellen mit Wasser versorgt.

 

Trinkwasser ist - das steht außer Streit - das wichtigste Lebensmittel für den Menschen.

 

„Die Versorgung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser ist eine Grundvoraussetzung für

alle Betriebe, die Lebensmittel in irgendeiner Form in Verkehr setzen. Dieser Tatsache wird

durch den Gesetzgeber in verschiedenen Hygienevorschriften Rechnung getragen. Eine dieser

Verordnungen, die auch im umfangreichen Maß die Versorgung der bäuerlichen Betriebe mit

einwandfreiem Trinkwasser beeinflusst, stellt die österreichische Milchhygieneverordnung

(MHVO) dar. Darin werden unter anderem auch die Voraussetzungen für die Qualität des

verwendeten Wassers sowohl von Be - und Verarbeitungsbetrieben, von reinen

Erzeugerbetrieben als auch von solchen Betrieben festgelegt, die ihre Milch ausschließlich an

einen Be - und Verarbeitungsbetrieb abliefern.“

 

Die Ergebnisse dieser Studie (Zeitraum: Jänner 1994 bis August 2000) werden von den

Verfassern wie folgt zusammengefasst:

 

„641 Wasserproben von Wasserversorgungsanlagen in bäuerlichen Betrieben wurden im

Zeitraum Jänner 1994 bis August 200 mikrobiologisch analysiert, dabei erfolgte bei

237 Proben nur eine bakteriologische Kurzkontrolle (nur Escherichia coli und andere

coliforme Bakterien), bei 404 Proben wurde eine bakteriologische Standardanalyse

entsprechend der Verordnung über die 'Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch'

(BGBl. II 235/1998) durchgeführt. Dabei entsprachen nur 36 Proben (15,19 Prozent) bzw.

103 Proben (25,49 Prozent) den bakteriologischen Anforderungen für Trinkwasser. Bei

100 Proben (42,19 Prozent) bzw. 122 Proben (30,20 Prozent) wurde zumindest ein

Beanstandungsgrund festgestellt. 101 Proben (42,63 Proben) bzw. 179 Proben (44,31 Proben)

waren bakteriologisch so stark kontaminiert (beide Parameter der bakteriologischen

Kurzkontrolle positiv bzw. zumindest drei Beanstandungsgründe), dass das Wasser der

betreffenden Wasserversorgungsanlagen als nicht genusstauglich zu bewerten war.“

 

 

keine Beanstandungen

Beanstandungen

starke Beanstandungen

Bakteriologische

36

100

101

Kurzkontrolle

(15,19 %)

(42,19 %)

(42,62 %)

Bakteriologische

103

122

179

Standardanalyse

(25,49 %)

(30,20 %)

(44,31 %)

Aufstellung der Analysenergebnisse (alle Analysen)

 

 

 

nur Sulfitreduzierende

Sulfitreduzierende

 

keine Beanstandung

Clostriden

Clostridien und

 

 

 

Pseudomonas aeruginosa

Erweiterte

20

5

2

bakteriologische Wasser -

(74,07 %)

(18,52 %)

(7,41 %)

untersuchung

 

 

 

Aufstellung der Analysenergebnisse (Erweiterungsanalysen)

 

Weiters in dieser Studie:

„Über eine Million Menschen in Österreich - etwa 15 Prozent der Gesamtbevölkerung -

gewinnen ihr Wasser aus Hausbrunnen oder Quellen. In abgelegenen Gebieten sind die

Hausbrunnen und Quellen oft die einzige Möglichkeit der Trinkwasserversorgung der

Bevölkerung. Durch die örtliche Struktur der bäuerlichen Betriebe, besonders im Osten

Österreichs, sind natürlich auch viele Betriebe auf eigene Wasserversorgungsanlagen

angewiesen; in Niederösterreich etwa erfolgt die Wasserversorgung von etwa 22 Prozent der

Bevölkerung aus Einzelwasserversorgungsanlagen. Grundsätzlich ist Österreich aufgrund

seiner günstigen geografischen Lage in der erfreulichen Situation, über ausreichende

Trinkwasserreserven (Quellwasser und Grundwasser) zu verfügen. Diese erfreuliche Situation

wird aber durch den hohen Prozentsatz der zu beanstandenden Wasserversorgungsanlagen

getrübt, wobei besonders der sehr hohe Prozentsatz der Mehrfachbeanstandungen (zirka

45 Prozent) bedenklich stimmt.“

 

Damit ergibt sich ein nicht zu unterschätzendes wirtschaftliches und gesundheitliches Risiko

für die Bauern selbst sowie auch für KonsumentInnen. Vollzugs - und Kontrolldefizite in der

Landwirtschaft sowie fehlende Maßnahmen nach dem WRG werden wieder einmal deutlich.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird

aufgefordert,

 

1. aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse sofort eine flächendeckende

    Überprüfung aller privaten hauseigenen Wasserversorgungsanlagen (zB Hausbrunnen),

    die dem notwendigen Haus - und Wirtschaftsbedarf dienen, durchzuführen,

 

2. ein Sanierungsprogramm für mangelhafte private hauseigene Wasserversorgungsanlagen

    zur Hebung der (Trink)Wasserqualität unter anderem unter Berücksichtigung der

    entsprechenden Maßnahmen nach dem WRG zu erarbeiten sowie

 

3. ein Förderungsprogramm zur Erhaltung und Sanierung privater hauseigener

    Wasserversorgungsanlagen vorzulegen.“