418/AE XXI.GP
Eingelangt am: 03.04.2001
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gradwohl, Dipl. - Ing. Kummerer
und GenossInnen
betreffend des Zustandes der Wasserversorgung - bäuerlicher - Betriebe in Österreich
In der Fachzeitschrift „Ernährung/Nutrition“ Nr. 2/2001 findet sich ein schockierender Bericht
über den Zustand der Wasserversorgung bäuerlicher Betriebe im Osten Österreichs
(L. Pilbacher und R. Pfleger, Bundesanstalt für Milchwirtschaft). Auf Nitrat - und
Pestizidbelastungen wurde dabei allerdings nicht untersucht!
Viele Quell - und Grundwassergebiete sind in Österreich belastet. Die Landwirtschaft sowie
Gewerbe und Tourismus gelten als Hauptverursacher dieser Wasserkontaminationen
(beispielsweise Schwermetalle, Pestizide, Nitrat, Bakterien). Die Qualität von hochwertigen
Wasser ist aber die Voraussetzung für jede einwandfreie Lebensmittelverarbeitung und
- produktion.
Daher sind regelmäßige Kontrollen notwendig, damit eine gesundheitlich einwandfreie
Qualität von derartigen privaten Wasserversorgungsanlagen gesichert ist. Die
Milchhygieneverordnung sollte auch für eine regelmäßige Kontrolle des Wassers sorgen.
Rund 85 Prozent der Bevölkerung werden durch rund 6.000 öffentliche
Wasserversorgungsanlagen mit Trinkwasser versorgt. 1,1 bis 1,2 Mio. Menschen werden
durch eigene Hausbrunnen oder Quellen mit Wasser versorgt.
Trinkwasser ist - das steht außer Streit - das wichtigste Lebensmittel für den Menschen.
„Die Versorgung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser ist eine Grundvoraussetzung für
alle Betriebe, die Lebensmittel in irgendeiner Form in Verkehr setzen. Dieser Tatsache wird
durch den Gesetzgeber in verschiedenen Hygienevorschriften Rechnung getragen. Eine dieser
Verordnungen, die auch im umfangreichen Maß die Versorgung der bäuerlichen Betriebe mit
einwandfreiem Trinkwasser beeinflusst, stellt die österreichische Milchhygieneverordnung
(MHVO) dar. Darin werden unter anderem auch die Voraussetzungen für die Qualität des
verwendeten Wassers sowohl von Be - und Verarbeitungsbetrieben, von reinen
Erzeugerbetrieben als auch von solchen Betrieben festgelegt, die ihre Milch ausschließlich an
einen Be - und Verarbeitungsbetrieb abliefern.“
Die Ergebnisse dieser Studie (Zeitraum: Jänner 1994 bis August 2000) werden von den
Verfassern wie folgt zusammengefasst:
„641 Wasserproben von Wasserversorgungsanlagen in bäuerlichen Betrieben wurden im
Zeitraum Jänner 1994 bis August 200 mikrobiologisch analysiert, dabei erfolgte bei
237 Proben nur eine bakteriologische Kurzkontrolle (nur Escherichia coli und andere
coliforme Bakterien), bei 404 Proben wurde eine bakteriologische Standardanalyse
entsprechend der Verordnung über die 'Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch'
(BGBl. II 235/1998) durchgeführt. Dabei entsprachen nur 36 Proben (15,19 Prozent) bzw.
103 Proben (25,49 Prozent) den bakteriologischen Anforderungen für Trinkwasser. Bei
100 Proben (42,19 Prozent) bzw. 122 Proben (30,20 Prozent) wurde zumindest ein
Beanstandungsgrund festgestellt. 101 Proben
(42,63 Proben) bzw. 179 Proben (44,31 Proben)
waren bakteriologisch so stark kontaminiert (beide Parameter der bakteriologischen
Kurzkontrolle positiv bzw. zumindest drei Beanstandungsgründe), dass das Wasser der
betreffenden Wasserversorgungsanlagen als nicht genusstauglich zu bewerten war.“
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|
keine Beanstandungen |
Beanstandungen |
starke Beanstandungen |
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Bakteriologische |
36 |
100 |
101 |
|
Kurzkontrolle |
(15,19 %) |
(42,19 %) |
(42,62 %) |
|
Bakteriologische |
103 |
122 |
179 |
|
Standardanalyse |
(25,49 %) |
(30,20 %) |
(44,31 %) |
Aufstellung der Analysenergebnisse (alle Analysen)
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nur Sulfitreduzierende |
Sulfitreduzierende |
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keine Beanstandung |
Clostriden |
Clostridien und |
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Pseudomonas aeruginosa |
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Erweiterte |
20 |
5 |
2 |
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bakteriologische Wasser - |
(74,07 %) |
(18,52 %) |
(7,41 %) |
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untersuchung |
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Aufstellung der Analysenergebnisse (Erweiterungsanalysen)
Weiters in dieser Studie:
„Über eine Million Menschen in Österreich - etwa 15 Prozent der Gesamtbevölkerung -
gewinnen ihr Wasser aus Hausbrunnen oder Quellen. In abgelegenen Gebieten sind die
Hausbrunnen und Quellen oft die einzige Möglichkeit der Trinkwasserversorgung der
Bevölkerung. Durch die örtliche Struktur der bäuerlichen Betriebe, besonders im Osten
Österreichs, sind natürlich auch viele Betriebe auf eigene Wasserversorgungsanlagen
angewiesen; in Niederösterreich etwa erfolgt die Wasserversorgung von etwa 22 Prozent der
Bevölkerung aus Einzelwasserversorgungsanlagen. Grundsätzlich ist Österreich aufgrund
seiner günstigen geografischen Lage in der erfreulichen Situation, über ausreichende
Trinkwasserreserven (Quellwasser und Grundwasser) zu verfügen. Diese erfreuliche Situation
wird aber durch den hohen Prozentsatz der zu beanstandenden Wasserversorgungsanlagen
getrübt, wobei besonders der sehr hohe Prozentsatz der Mehrfachbeanstandungen (zirka
45 Prozent) bedenklich stimmt.“
Damit ergibt sich ein nicht zu unterschätzendes wirtschaftliches und gesundheitliches Risiko
für die Bauern selbst sowie auch für KonsumentInnen. Vollzugs - und Kontrolldefizite in der
Landwirtschaft sowie fehlende Maßnahmen nach dem WRG werden wieder einmal deutlich.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher
folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird
aufgefordert,
1. aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse sofort eine flächendeckende
Überprüfung aller privaten hauseigenen Wasserversorgungsanlagen (zB Hausbrunnen),
die dem notwendigen Haus - und Wirtschaftsbedarf dienen, durchzuführen,
2. ein Sanierungsprogramm für mangelhafte private hauseigene Wasserversorgungsanlagen
zur Hebung der (Trink)Wasserqualität unter anderem unter Berücksichtigung der
entsprechenden Maßnahmen nach dem WRG zu erarbeiten sowie
3. ein Förderungsprogramm zur Erhaltung und Sanierung privater hauseigener
Wasserversorgungsanlagen vorzulegen.“