420/A XXI.GP

Eingelangt am: 03.04.2001

 

 

Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Parnigoni

Genossinnen und Genossen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Gehaltsgesetz 1956, BGBI. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.

142/2001, wird wie folgt geändert:

 

            1. § 13c wird aufgehoben.

 

            2. Dem § 175 wird folgender Abs. 39 angefügt:

 

            „(39) Die Aufhebung des § 13c tritt mit 1. Oktober 2000 in Kraft.“

 

 

 

 

 

Zuweisungvorschlag: Verfassungsausschuß

Begründung

 

Mit dem Pensionsreformgesetz 2000 hat die blau - schwarze Bundesregierung als zusätzliche

unsoziale Maßnahme für Beamte eine Bezugskürzung im Krankheitsfall beschlossen. Nach

dieser Bestimmung (§ 13c Gehaltsgesetz) ist der Bezug eines Beamten auf zwei Drittel zu

kürzen, wenn der Beamte durch Unfall oder Krankheit für die Dauer von mehr als sechs

Monaten an der Dienstleistung verhindert ist.

 

Bei dieser Bestimmung handelt es sich - wie bei den Ambulanzgebühren und den

Unfallrenten - um einen weiteren Fall, bei dem die Koalition Krankheit oder Unfälle bestraft.

Für FPÖ und ÖVP sind Gesundheitsschädigungen durch Krankheit oder Unfälle keine

Schicksalsschläge, die die Solidarität der Gesellschaft erfordern, sondern offenkundig das

Problem jedes einzelnen Menschen, für das er auch noch zusätzlich mit Gebühren, Abgaben

oder Einkommenseinbußen bestraft werden soll.

 

Wie unsozial die Maßnahme ist, hat sich bereits seit dem Inkraftreten dieses Gesetzes gezeigt.

Gerade jene Beamte, die schon mit einer lange dauernden Krankheit zu kämpfen haben,

müssen - über den Wegfall von Mehrdienstleistungen hinweg - Bezugskürzungen in Kauf

nehmen. Auch in den Medien wird von Beispielen berichtet, so etwa in der Kronen Zeitung

vom 3. April 2001 von einem Polizisten, der an einem Gehirntumor leidet und dessen Gehalt

um 7.000 Schilling gekürzt wird.

 

Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion ist von Anfang an gegen dieses Gesetz

aufgetreten. Angesichts dieser konkreten Fälle haben nunmehr auch Innenminister Strasser

und Vizekanzlerin Riess - Passer eine Abschaffung in Aussicht gestellt.

 

Mit dem vorliegenden Antrag soll daher die ungerechte und unsoziale Gehaltskürzung im

Krankheitsfall rückwirkend abgeschafft werden.