420/A XXI.GP
Eingelangt am: 03.04.2001
der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Parnigoni
Genossinnen und Genossen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Gehaltsgesetz 1956, BGBI. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.
142/2001, wird wie folgt geändert:
1. § 13c wird aufgehoben.
2. Dem § 175 wird folgender Abs. 39 angefügt:
„(39) Die Aufhebung des § 13c tritt mit 1. Oktober 2000 in Kraft.“
Zuweisungvorschlag: Verfassungsausschuß
Mit dem Pensionsreformgesetz 2000 hat die blau - schwarze Bundesregierung als zusätzliche
unsoziale Maßnahme für Beamte eine Bezugskürzung im Krankheitsfall beschlossen. Nach
dieser Bestimmung (§ 13c Gehaltsgesetz) ist der Bezug eines Beamten auf zwei Drittel zu
kürzen, wenn der Beamte durch Unfall oder Krankheit für die Dauer von mehr als sechs
Monaten an der Dienstleistung verhindert ist.
Bei dieser Bestimmung handelt es sich - wie bei den Ambulanzgebühren und den
Unfallrenten - um einen weiteren Fall, bei dem die Koalition Krankheit oder Unfälle bestraft.
Für FPÖ und ÖVP sind Gesundheitsschädigungen durch Krankheit oder Unfälle keine
Schicksalsschläge, die die Solidarität der Gesellschaft erfordern, sondern offenkundig das
Problem jedes einzelnen Menschen, für das er auch noch zusätzlich mit Gebühren, Abgaben
oder Einkommenseinbußen bestraft werden soll.
Wie unsozial die Maßnahme ist, hat sich bereits seit dem Inkraftreten dieses Gesetzes gezeigt.
Gerade jene Beamte, die schon mit einer lange dauernden Krankheit zu kämpfen haben,
müssen - über den Wegfall von Mehrdienstleistungen hinweg - Bezugskürzungen in Kauf
nehmen. Auch in den Medien wird von Beispielen berichtet, so etwa in der Kronen Zeitung
vom 3. April 2001 von einem Polizisten, der an einem Gehirntumor leidet und dessen Gehalt
um 7.000 Schilling gekürzt wird.
Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion ist von Anfang an gegen dieses Gesetz
aufgetreten. Angesichts dieser konkreten Fälle haben nunmehr auch Innenminister Strasser
und Vizekanzlerin Riess - Passer eine Abschaffung in Aussicht gestellt.
Mit dem vorliegenden Antrag soll daher die ungerechte und unsoziale Gehaltskürzung im
Krankheitsfall rückwirkend abgeschafft werden.