426/A XXI.GP
Eingelangt am: 04-04-2001
der Abgeordneten Mag. Maier, Beate Schasching, Mag. Gisela Wurm
und Genosslnnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe
und Vorläuferstoffe (Suchtmittelgesetz - SMG) geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und
Vorläuferstoffe (Suchtmittelgesetz - SMG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe (Suchmittelgesetz
- SMG ) wird wie folgt geändert:
Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt:
,,24a (1) Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen hat in
Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Justiz und dem Bundesminister für Inneres
jährlich einen umfassenden Drogenbericht zu erstellen und dem Nationalrat vorzulegen.
(2) Dieser Drogenbericht hat insbesondere:
a) aktuelle epidemiologische Daten zur Situation der Suchtkrankheiten und
Suchterkrankungen in Österreich
b) den Umfang der Abgabe von Suchtmitteln durch Apotheken (§ 7 SMG)
c) eine Darstellung und Analyse aller gesundheitsbezogener Maßnahmen (§§ 11 if SMG)
d) einen Tätigkeits - und Finanzbericht über die gemäß § 15 SMG anerkannten Einrichtungen
und Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf
Suchtgiftmissbrauch (§§ 15 if SMG)
e) einen Tätigkeitsbericht über die besondere Verwaltungsdienststelle des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen (§ 23 SMG)
f) die nach § 24 SMG zu erstattenden Meldungen und Mitteilungen
g) Darstellung aller Informationsmaßnahmen auf dem Gebiet der Suchtprävention
einschließlich der Informationen über die Beratungs - und Betreuungseinrichtungen
h) Bedarf und Einsatz öffentlicher Mittel des Bundes, der Länder, Gemeinen und
Sozialversicherungen für Suchtprävention, sowie Beratung und Behandlung von
Suchtkranken
i) Maßahmen der Europäischen Union zur Sucht - und Drogenproblematik sowie deren
Umsetzung in Österreich
j) Darstellung der internationalen Diskussion und Entwicklung im Sucht - und
Drogenangelegenheiten
zu beinhalten."
Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss
Über diesen Antrag wird die Anberaumung einer Ersten Lesung innerhalb von 3 Monaten
verlangt.