426/A XXI.GP

Eingelangt am: 04-04-2001

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Maier, Beate Schasching, Mag. Gisela Wurm

und Genosslnnen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe

und Vorläuferstoffe (Suchtmittelgesetz - SMG) geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

                Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und

                               Vorläuferstoffe (Suchtmittelgesetz - SMG) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe (Suchmittelgesetz

- SMG ) wird wie folgt geändert:

 

Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt:

 

                ,,24a (1) Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen hat in

Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Justiz und dem Bundesminister für Inneres

jährlich einen umfassenden Drogenbericht zu erstellen und dem Nationalrat vorzulegen.

 

                (2) Dieser Drogenbericht hat insbesondere:

 

a) aktuelle epidemiologische Daten zur Situation der Suchtkrankheiten und

     Suchterkrankungen in Österreich

 

b) den Umfang der Abgabe von Suchtmitteln durch Apotheken (§ 7 SMG)

 

c) eine Darstellung und Analyse aller gesundheitsbezogener Maßnahmen (§§ 11 if SMG)

 

d) einen Tätigkeits - und Finanzbericht über die gemäß § 15 SMG anerkannten Einrichtungen

     und Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf

     Suchtgiftmissbrauch (§§ 15 if SMG)

 

e) einen Tätigkeitsbericht über die besondere Verwaltungsdienststelle des

     Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen (§ 23 SMG)

 

f) die nach § 24 SMG zu erstattenden Meldungen und Mitteilungen

 

g) Darstellung aller Informationsmaßnahmen auf dem Gebiet der Suchtprävention

     einschließlich der Informationen über die Beratungs - und Betreuungseinrichtungen

 

h) Bedarf und Einsatz öffentlicher Mittel des Bundes, der Länder, Gemeinen und

     Sozialversicherungen für Suchtprävention, sowie Beratung und Behandlung von

     Suchtkranken

i) Maßahmen der Europäischen Union zur Sucht - und Drogenproblematik sowie deren

    Umsetzung in Österreich

 

j) Darstellung der internationalen Diskussion und Entwicklung im Sucht - und

    Drogenangelegenheiten

 

zu beinhalten."

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss

 

Über diesen Antrag wird die Anberaumung einer Ersten Lesung innerhalb von 3 Monaten

verlangt.