429/AE XXI.GP
Eingelangt am: 04-04-2001
der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Mangelnde Umsetzung von Natura 2000 in Österreich
Die Umsetzung von Natura 2000 verläuft in Österreich mangelhaft. Bei der
Gebietsfestlegung hat etwa das Bundesland Niederösterreich ca. 30% der
Landesfläche, Oberösterreich nur ca. 5% ausgewiesen. Diese Unterschiede sind
aber fachlich nicht begründbar sondern lediglich auf das Engagement des jeweiligen
Bundeslandes bei der Nominierung zurückzuführen. Darüber hinaus bestehen noch
enorme Defizite bei der rechtlichen Umsetzung der Richtlinie in die relevanten
Bundes - und Landesgesetze. Deswegen hat die europäische Kommission auch ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Zur Einrichtung des
europäischen Schutzgebietsystemes Natura 2000 scheint eine stärkere rechtliche
Involvieruno des Bundes notwendig zu sein.
Für die Umsetzung von Natura 2000 ist nicht nur die Auswahl der geeigneten
Gebiete von Bedeutung. Um Natura 2000 auch langfristig zum Erfolg zu führen
müssen österreichweit akkordierte Standards bei der Durchführung der
Managementpläne, der Umsetzung der wesentlichen Inhalte der beiden EU -
Naturschutzrichtlinien in die österreichischen Gesetze und Verordnungen sowie vor
allem bei Anwendung des Artikel 6 der FFH - Richtlinie durchgeführt werden. Davon
sind vor allem die Bereich Landwirt - und Forst, - sowie Wasserwirtschaft betroffen.
Die Umsetzung der beiden EU - Naturschutzrichtlinien sind für unser Land seit dem
EU - Beitritt Österreichs 1995 verpflichtend. Mit der Umsetzung dieser Richtlinien sind
zum Teil große Auswirkungen in Land - und Forstwirtschaft, aber auch für die
Entwicklungspläne (etwa Infrastrukturprojekte) zu erwarten. Allein die Einrichtung
des europäischen Schutzgebietssystemes Natura 2000 ist die größte Anstrengung in
der Geschichte Europas, die Interessen der Erhaltung und des Schutzes der
bedrohten Arten und Lebensräume mit jenen der Landnutzung zu harmonisieren. Es
hat sich jedoch gezeigt, dass in weiten Bereichen der durch Natura 2000 Betroffenen
große Wissensdefizite über das europäische Schutzgebietssystem bestehen. Dies
hat in vielen Fällen zu Verunsicherung und Ablehnung geführt. Dadurch werden aber
auch die großen Chancen von Natura 2000
verdeckt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
wird ersucht, Vorschläge zu unterbreiten, wie die zeitgerechte und vollständige
Umsetzung von Natura 2000 gewährleistet werden kann.
2. Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
wird ersucht, die Erarbeitung von österreichweiten Standards zur Umsetzung von
Natura 2000 in den Bereichen Recht, Gebietsmanagement und Finanzierung der
Gebietskulisse Natura 2000 einzuleiten und voranzutreiben und dabei die
Einbeziehung der Betroffenen und von Naturschutzexperten zu gewährleisten.
3. Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
wird ersucht, eine österreichweite Informationsarbeit zu Natura 2000 zu starten,
um die Diskussionen mit den von Natura 2000 betroffenen Gruppen zu
versachlichen und jene Gruppen über die Auswirkungen, Konsequenzen und
Chancen des Naturschutz - Instruments Natura 2000 ausreichend zu informieren.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.