429/AE XXI.GP

Eingelangt am: 04-04-2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Mangelnde Umsetzung von Natura 2000 in Österreich

 

 

Die Umsetzung von Natura 2000 verläuft in Österreich mangelhaft. Bei der

Gebietsfestlegung hat etwa das Bundesland Niederösterreich ca. 30% der

Landesfläche, Oberösterreich nur ca. 5% ausgewiesen. Diese Unterschiede sind

aber fachlich nicht begründbar sondern lediglich auf das Engagement des jeweiligen

Bundeslandes bei der Nominierung zurückzuführen. Darüber hinaus bestehen noch

enorme Defizite bei der rechtlichen Umsetzung der Richtlinie in die relevanten

Bundes - und Landesgesetze. Deswegen hat die europäische Kommission auch ein

Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Zur Einrichtung des

europäischen Schutzgebietsystemes Natura 2000 scheint eine stärkere rechtliche

Involvieruno des Bundes notwendig zu sein.

 

Für die Umsetzung von Natura 2000 ist nicht nur die Auswahl der geeigneten

Gebiete von Bedeutung. Um Natura 2000 auch langfristig zum Erfolg zu führen

müssen österreichweit akkordierte Standards bei der Durchführung der

Managementpläne, der Umsetzung der wesentlichen Inhalte der beiden EU -

Naturschutzrichtlinien in die österreichischen Gesetze und Verordnungen sowie vor

allem bei Anwendung des Artikel 6 der FFH - Richtlinie durchgeführt werden. Davon

sind vor allem die Bereich Landwirt - und Forst, - sowie Wasserwirtschaft betroffen.

 

Die Umsetzung der beiden EU - Naturschutzrichtlinien sind für unser Land seit dem

EU - Beitritt Österreichs 1995 verpflichtend. Mit der Umsetzung dieser Richtlinien sind

zum Teil große Auswirkungen in Land - und Forstwirtschaft, aber auch für die

Entwicklungspläne (etwa Infrastrukturprojekte) zu erwarten. Allein die Einrichtung

des europäischen Schutzgebietssystemes Natura 2000 ist die größte Anstrengung in

der Geschichte Europas, die Interessen der Erhaltung und des Schutzes der

bedrohten Arten und Lebensräume mit jenen der Landnutzung zu harmonisieren. Es

hat sich jedoch gezeigt, dass in weiten Bereichen der durch Natura 2000 Betroffenen

große Wissensdefizite über das europäische Schutzgebietssystem bestehen. Dies

hat in vielen Fällen zu Verunsicherung und Ablehnung geführt. Dadurch werden aber

auch die großen Chancen von Natura 2000 verdeckt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1. Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

    wird ersucht, Vorschläge zu unterbreiten, wie die zeitgerechte und vollständige

    Umsetzung von Natura 2000 gewährleistet werden kann.

 

2. Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

    wird ersucht, die Erarbeitung von österreichweiten Standards zur Umsetzung von

    Natura 2000 in den Bereichen Recht, Gebietsmanagement und Finanzierung der

    Gebietskulisse Natura 2000 einzuleiten und voranzutreiben und dabei die

    Einbeziehung der Betroffenen und von Naturschutzexperten zu gewährleisten.

 

3. Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

    wird ersucht, eine österreichweite Informationsarbeit zu Natura 2000 zu starten,

    um die Diskussionen mit den von Natura 2000 betroffenen Gruppen zu

    versachlichen und jene Gruppen über die Auswirkungen, Konsequenzen und

    Chancen des Naturschutz - Instruments Natura 2000 ausreichend zu informieren.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.