437/AE XXI.GP
Eingelangt am: 10.05.2001
der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Ing. Gerhard Fallent
und Kollegen
betreffend die Situation blinder Menschen in den Ländern der „Dritten Welt“
Weltweit gibt es zirka 45 Millionen blinde Menschen, die Zahl der Blinden droht bis ins Jahr
2020 auf zirka 75 Millionen anzuwachsen. Alle 5 Sekunden erblindet ein Mensch in den
Ländern der „Dritten Welt“ - jede Minute ein Kind.
Bei 80 Prozent aller blinden Menschen könnte mit einfachen Mitteln Blindheit verhütet oder
geheilt werden. Ein Aktionsplan, der auf Initiative der Christoffel - Blindenmission von der
WHO in Zusammenarbeit mit den führenden NGDOs erarbeitet wurde, zeigt, dass das
Problem durch ein Bündel von Maßnahmen und gemeinsamen Anstrengungen bis zum Jahr
2020 gelöst werden kann.
Heilung und Prävention von Blindheit gehören zu den kosteneffizientesten Interventionen im
Gesundheitsbereich und sollten daher aus humanitären wie ökonomischen Erwägungen mit
hoher Priorität verfolgt werden. Daher soll Österreich einen beispielgebenden Beitrag leisten,
damit unnötige Blindheit, eine für die vorrangig betroffenen Länder humanitär wie
volkswirtschaftlich beträchtliche Bürde, eliminiert werden kann.
Im Februar 1999 wurde die globale Kampagne „Vision 2020 - The Right to Sight“ durch die
Generaldirektorin der WHO, J. H. Brundlandt, ausgerufen, deren Anliegen in Österreich von
der „Österreichischen Initiative gegen Blindheit“ (Schirmherrschaft: Bundespräsident Dr.
Thomas Klestil) vertreten werden.
Aus Anlass des operativen Starts von „Vision 2020“ in den anglophonen und frankophonen
Staaten Afrikas im Jahr 2000, insbesondere aber aus Anlass des für Mai 2001 geplanten
Starts von „Vision 2020“ in Äthiopien, einem Schwerpunktland der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit‘ stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
• Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird ersucht, im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit Blindheitsverhütung und Rehabilitation von blinden und
anders behinderten Menschen zu berücksichtigen.
• Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird ersucht, im Rahmen der
bilateralen Kontakte mit den am stärksten betroffenen Ländern auf die Bedeutung der
Blindheitsverhütung im Rahmen der nationalen Entwicklungs - und Gesundheitspläne
hinzuweisen. Die Regierungen in
den Partnerländern sollen ermutigt werden, Projekte
im Bereich Blindheitsverhütung im Rahmen des globalen Aktionsplanes der WHO zu
initiieren bzw. auszubauen.
• Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird ersucht, der
Weltgesundheitsorganisation im Rahmen der budgetären Möglichkeiten
zweckgebundene Mittel für die Kampagne „Vision 2020" zur Verfügung zu stellen.
• Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, sich in den entsprechenden Gremien der
Weltbank dafür einzusetzen, dass die Weltbank im Rahmen der Gesundheitsprogramme
dem Bereich der Blindheitsverhütung verstärkt Aufmerksamkeit zollt.
• Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird ersucht, im Rahmen der
Europäischen Kommission darauf zu drängen, dass der Verhütung von Blindheit und
anderer Behinderung bei der für die Förderung von Entwicklungsprojekten zuständigen
Generaldirektion entsprechende Priorität eingeräumt wird.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Außenpolitischen Ausschuß
zuzuweisen.