437/AE XXI.GP

Eingelangt am: 10.05.2001

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Ing. Gerhard Fallent

und Kollegen

 

betreffend die Situation blinder Menschen in den Ländern der „Dritten Welt“

 

 

Weltweit gibt es zirka 45 Millionen blinde Menschen, die Zahl der Blinden droht bis ins Jahr

2020 auf zirka 75 Millionen anzuwachsen. Alle 5 Sekunden erblindet ein Mensch in den

Ländern der „Dritten Welt“ - jede Minute ein Kind.

 

Bei 80 Prozent aller blinden Menschen könnte mit einfachen Mitteln Blindheit verhütet oder

geheilt werden. Ein Aktionsplan, der auf Initiative der Christoffel - Blindenmission von der

WHO in Zusammenarbeit mit den führenden NGDOs erarbeitet wurde, zeigt, dass das

Problem durch ein Bündel von Maßnahmen und gemeinsamen Anstrengungen bis zum Jahr

2020 gelöst werden kann.

 

Heilung und Prävention von Blindheit gehören zu den kosteneffizientesten Interventionen im

Gesundheitsbereich und sollten daher aus humanitären wie ökonomischen Erwägungen mit

hoher Priorität verfolgt werden. Daher soll Österreich einen beispielgebenden Beitrag leisten,

damit unnötige Blindheit, eine für die vorrangig betroffenen Länder humanitär wie

volkswirtschaftlich beträchtliche Bürde, eliminiert werden kann.

 

Im Februar 1999 wurde die globale Kampagne „Vision 2020 - The Right to Sight“ durch die

Generaldirektorin der WHO, J. H. Brundlandt, ausgerufen, deren Anliegen in Österreich von

der „Österreichischen Initiative gegen Blindheit“ (Schirmherrschaft: Bundespräsident Dr.

Thomas Klestil) vertreten werden.

 

Aus Anlass des operativen Starts von „Vision 2020“ in den anglophonen und frankophonen

Staaten Afrikas im Jahr 2000, insbesondere aber aus Anlass des für Mai 2001 geplanten

Starts von „Vision 2020“ in Äthiopien, einem Schwerpunktland der österreichischen

Entwicklungszusammenarbeit‘ stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

• Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird ersucht, im Rahmen der

   Entwicklungszusammenarbeit Blindheitsverhütung und Rehabilitation von blinden und

   anders behinderten Menschen zu berücksichtigen.

 

• Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird ersucht, im Rahmen der

   bilateralen Kontakte mit den am stärksten betroffenen Ländern auf die Bedeutung der

   Blindheitsverhütung im Rahmen der nationalen Entwicklungs -  und Gesundheitspläne

   hinzuweisen. Die Regierungen in den Partnerländern sollen ermutigt werden, Projekte

    im Bereich Blindheitsverhütung im Rahmen des globalen Aktionsplanes der WHO zu

    initiieren bzw. auszubauen.

 

• Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird ersucht, der

   Weltgesundheitsorganisation im Rahmen der budgetären Möglichkeiten

   zweckgebundene Mittel für die Kampagne „Vision 2020" zur Verfügung zu stellen.

 

• Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, sich in den entsprechenden Gremien der

   Weltbank dafür einzusetzen, dass die Weltbank im Rahmen der Gesundheitsprogramme

   dem Bereich der Blindheitsverhütung verstärkt Aufmerksamkeit zollt.

 

• Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird ersucht, im Rahmen der

   Europäischen Kommission darauf zu drängen, dass der Verhütung von Blindheit und

   anderer Behinderung bei der für die Förderung von Entwicklungsprojekten zuständigen

   Generaldirektion entsprechende Priorität eingeräumt wird.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Außenpolitischen Ausschuß

zuzuweisen.