442/AE XXI.GP

Eingelangt am:11.05.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Manfred Lackner, Dietachmayr

und GenossInnen

betreffend die Schaffung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes AltenfachbetreuerIn und

einer zeitgemäßen, in Modulen aufgebauten, umfassenden Ausbildung zur

AltenfachbetreuerIn

 

 

Im Bereich der Altenpflege und - betreuung sind in Österreich folgende Berufsgruppen tätig:

 

• Diplomiertes Gesundheits - und Krankenpflegepersonal,

• Altenfachbetreuerinnen,

• Pflegehelferinnen,

• HeimhelferInnen und Hilfspersonal

 

Obwohl in den letzten Jahren Fortschritte in Bezug auf Regelungslücken, Berufsbilder und

Entgeltansprüche erzielt worden sind, sind die Belastungen durch atypische Arbeitszeiten,

körperliche und psychische Anstrengungen sowohl in der stationären als auch in der

ambulanten Betreuung hoch. Der hohe Anteil an gar nicht oder schlecht ausgebildetem

Personal ist diesen Anforderung daher auch längerfristig nicht gewachsen (Burn - Out -

Syndrom).

 

Aufgrund der in Österreich bestehenden Kompetenzverteilung werden die Berufsbilder der

diplomierten Gesundheits - und Krankenpfleger sowie der Pflegehilfe auf Bundesebene

geregelt (GuKG; Kompetenz Gesundheitswesen), das Berufsbild des Altenfachbetreuers ist

jedoch Landessache, weil es sich dabei um den Kompetenztatbestand Soziales handelt.

 

Durch diese Kompetenzlage kommt es immer wieder vor, dass zwischen Bundesländern,

bisweilen aber sogar innerhalb der Grenzen von Bundesländern, an sich qualifizierte

Ausbildungen, bei bestimmten Trägern, nicht angerechnet werden, weil diese ihre eigenen

Ausbildungskonzepte verfolgen, das ist ein Zustand des Nebeneinander von

Ausbildungswegen.

 

Dadurch wird die Flexibilität der Arbeitskräfte behindert, die gerade im Altenwesen

besonders wichtige Idee eines lebenslangen Lernens, aber auch der Möglichkeit einer

Neuausbildung von Menschen, die längere Zeit aus dem Berufsleben ausgeschieden waren,

wird damit behindert (Badelt/Leichsenring).

 

Zwar sieht die Pflegevereinbarung 1993 (Art. 15a - B -VG -Vereinbarung) in Artikel 13

verbesserte Aus - und Weiterbildungsmöglichkeiten etc für die Pflegeberufe vor, im Bereich

der Altenfachbetreuer wurde dem aber nur in einzelnen Bundesländern durch Anerkennung

des Berufsbildes und dementsprechende rechtliche Regelungen entsprochen:

• Oberösterreichisches Altenbetreuungs - Ausbildungsgesetz 1992

• Niederösterreichisches Alten - , Familien - und Heimhelfergesetz 1996

• Steiermärkisches Alten - , Familien - und Heimhilfegesetz 1996

 

Die derzeitig bestehenden Landesregelungen weichen inhaltlich zum Teil deutlich

voneinander ab, was zu uneinheitlichen Berufsbildern und fehlender Anerkennung dieser

zwischen den Bundesländern führt. Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten

nachfolgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat bis zum 31. Dezember 2001 eine

Regierungsvorlage zuzuleiten mit der eine österreichweit einheitliche gesetzliche Regelung

für Berufsbild, Ausbildung in Modulen und Tätigkeit der AltenfachbetreuerIn geschaffen

wird."