448/A(E) XXI.GP
Eingelangt am: 06.06.2001
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag. Werner Kogler, Freundinnen und
Freunde
betreffend regelmäßige Berichte über die Entwicklung der ÖIAG - Holding
Die Beteiligungen der ÖIAG und damit des Bundes an verschiedenen Unternehmen
umfaßt erhebliche wirtschaftliche Werte in der Höhe von dreistelligen
Milliardenbeträgen. Im Koalitionspakt wurde eine Privatisierung verschiedenster
Betriebe vereinbart. Das ÖIAG - Gesetz soll dazu den entsprechenden Rahmen
bieten. Seine Konstruktion, z.B. die Selbstergänzung des Aufsichtsrats, wurde
erheblicher Fachkritik unterzogen. Wie einige Anfragebeantwortungen ergeben, hat
dadurch die ÖIAG gegenüber ihren Tochtergesellschaften keine Einwirkungs - und
Auskunftsrechte und entzieht sich die ÖIAG gegenüber dem Eigentümervertreter,
dem Minister für Finanzen, der Kontrolle und Auskunft.
In letzter Zeit ist erhebliche Kritik an der Personalpolitik in der ÖIAG (z.B. Ablöse der
AUA - Vorstände ohne Aufsichtsratsbeschluß, frühzeitige Ankündigung der Ablöse
von Telekom - Vorstand Sundt ohne Absprache mit den italienischen
Miteigentümern,...) laut geworden. Unabhängig von gesetzlichen Regelungen besitzt
die Republik Österreich erhebliche Anteile an den Betrieben der ÖIAG, so daß eine
regelmäßige Information über betriebliche Entwicklungen im Interesse des
Eigertümers liegen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Minister für Finanzen, wird aufgefordert,
dem Nationalrat einmal jährlich einen schriftlichen Bericht über die Entwicklung der
ÖIAG - Holding, insbesondere der Beteiligungsstrategie, vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzauschuß vorgeschlagen.