448/A(E) XXI.GP

Eingelangt am: 06.06.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag. Werner Kogler, Freundinnen und

Freunde

 

betreffend regelmäßige Berichte über die Entwicklung der ÖIAG - Holding

 

Die Beteiligungen der ÖIAG und damit des Bundes an verschiedenen Unternehmen

umfaßt erhebliche wirtschaftliche Werte in der Höhe von dreistelligen

Milliardenbeträgen. Im Koalitionspakt wurde eine Privatisierung verschiedenster

Betriebe vereinbart. Das ÖIAG - Gesetz soll dazu den entsprechenden Rahmen

bieten. Seine Konstruktion, z.B. die Selbstergänzung des Aufsichtsrats, wurde

erheblicher Fachkritik unterzogen. Wie einige Anfragebeantwortungen ergeben, hat

dadurch die ÖIAG gegenüber ihren Tochtergesellschaften keine Einwirkungs - und

Auskunftsrechte und entzieht sich die ÖIAG gegenüber dem Eigentümervertreter,

dem Minister für Finanzen, der Kontrolle und Auskunft.

 

In letzter Zeit ist erhebliche Kritik an der Personalpolitik in der ÖIAG (z.B. Ablöse der

AUA - Vorstände ohne Aufsichtsratsbeschluß, frühzeitige Ankündigung der Ablöse

von Telekom - Vorstand Sundt ohne Absprache mit den italienischen

Miteigentümern,...) laut geworden. Unabhängig von gesetzlichen Regelungen besitzt

die Republik Österreich erhebliche Anteile an den Betrieben der ÖIAG, so daß eine

regelmäßige Information über betriebliche Entwicklungen im Interesse des

Eigertümers liegen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Minister für Finanzen, wird aufgefordert,

dem Nationalrat einmal jährlich einen schriftlichen Bericht über die Entwicklung der

ÖIAG - Holding, insbesondere der Beteiligungsstrategie, vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzauschuß vorgeschlagen.