450/A(E) XXI.GP

Eingelangt am: 06.06.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Heinz Gradwohl, Anna Huber

und GenossInnen

betreffend Sicherung der personellen Ressourcen in den Bundesanstalten für

Lebensmitteluntersuchung und anderen Bundesanstalten

 

Der Bund betreibt zur Erfüllung der Aufgaben in Vollziehung des

Lebensmittelgesetzes 1975 die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -

Forschung in Wien, und je eine Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Linz,

Graz, Innsbruck und Salzburg. Trotz der Zunahme der Aufgaben der

Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung - insbesondere der

europarechtlichen Vorgaben (z. B. obligatorische Rinderkennzeichung) - wird an eine

Ausgliederung in eine „Ernährungsagentur“ gedacht. Auch BM Mag. Molterer spricht

von weiter steigendem Kontrollanforderungen im Ernährungsbereich (siehe 2042/AB,

XXI.GP vom 30.4.2001). Der Rechnungshof hat in seinem Bericht 1997 jedoch eine

Ausgliederung in diesem Bereich abgelehnt. Diese geplante Ausgliederung ist

besonders unverständlich, weil kein anderer EU - Mitgliedstaat seine

Lebensmittelkontrolle und Lebensmittelaufsicht bislang ausgegliedert hat.

 

Die österreichische Bundesregierung hat nun mehrfach angekündigt 15.000 Beamte

einzusparen (z.B. Ministerrat, 12.7.2000), 7000 davon sollten - lt. BK Dr. Wolfgang

Schüssel - durch "Nichtnachbesetzung“ eingespart werden. Dies trifft u.a. auch auf

die Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung, die bakteriologisch -

serologischen Bundesanstalt sowie auf die Veterinärmedizinischen Bundesanstalt

zu. Damit wird deren Existenz bzw. die Aufgabenerledigung dieser Bundesanstalten

in Frage gestellt.

 

In diesen Bundesanstalten fallen nun einerseits Pensionierungen (z.B. BALUF -

Salzburg) an, andererseits gibt es - nicht zuletzt aufgrund der bestehenden

Arbeitsbedingungen und der latenten Verunsicherung über die Zukunft dieser

Anstalten - zusätzlich Kündigungen von MitarbeiterInnen (z. B. BALUF - Innsbruck).

 

Widersprüchlich sind dazu die Aussagen von BM Mag. Haupt und BM Mag. Molterer:

 

„Die durch Ministerratsbeschluss festgelegte und die Einsparungsbemühungen des

Bundes verwirklichende restriktive Personalpolitik trifft alle Bundesdienststellen.

Ausnahmen können nicht gemacht werden, da diese sofort Beispielsfolgerungen

zeitigen würden (2007/AB, XXI.GP vom 26.4.2001)“

 

„Mit Beschluss des Ministerrates vom 21. Juni 2000 über die Aufnahmepolitik 2000

bis 2003 wurden abweichend von der Vorgehensweise der Vorjahre, in denen die

angepeilte Personalreduktion durch die Festlegung einer Aufnahmequote

operationalisiert wurde - Einsparungsziele mittels konkreter Zielwerte bei den

Vollbeschäftigungsäquivalenten ressortweise festgelegt.

Vollbeschäftigungsäquivalente sind Messwerte, die sich an der auf eine

Vollbeschäftigung hochgerechneten Beschäftigtenzahl orientieren. Innerhalb dieser

Grenzen - der Erreichung des Einsparungszieles - kann das Ressort Prioritäten bei

der Aufnahmepolitik eigenverantwortlich festlegen. So wurde und wird bei

freiwerdenden Planstellen an den Bundesämtern für Landwirtschaft und den

landwirtschaftlichen Bundesanstalten die Notwendigkeit einer Nachbesetzung im

Einzelfall geprüft. Im Falle eines positiven Ergebnisses wird die Planstelle auch

nachbesetzt (2042/AB, XXI.GP vom 30.4.2001 )".

 

Die Europäische Kommission hatte zu verschiedenen Richtlinien aus dem

Lebensmittelbereich in den letzten Jahren Evaluierungsbesuche abgestattet. Dabei

wurden als eine Schwachstelle damals bereits die Personalknappheit auf Bundes -

und Landesebene identifiziert.

 

Eine Einsparung von Planstellen in diesem Bereich ist daher aus Gründen des

Gesundheits - und Verbraucherschutzes kaum vorstellbar und ist kontraproduktiv.

Überdies würde eine derartige Sparmaßnahme die Vorgaben der EU - Kommission

zum "Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit" hinsichtlich der amtlichen Überwachung

und Kontrolle von Lebensmittel ("from the stable to table") in Frage stellen.

In Anbetracht der europaweit enormen Zunahme von Futtermittel - und

Lebensmittelskandalen in den letzten Jahren und den zusätzlichen Kontroll - und

Untersuchungsaufgaben ist dies ein absolut falsches Signal an die Öffentlichkeit.

Dies stellt Sparen am falschen Platz dar.

Diese Vorgangsweise ist weiters nicht nur unschlüssig, sondern auch

kontraproduktiv, da die geplante Ernährungssicherheitsagentur auch über

entsprechende personellen Ressourcen verfügen muss. Außer man nimmt damit

weniger Untersuchungen und Forschungsaktivitäten im Bereich

Lebensmittelsicherheit in Kauf. Damit würde aber auch die von der Bundesregierung

geplante Ernährungssicherheitsagentur bzw. deren Effektivität ausschließlich den

rerstriktiven Budgetzielen (Nulldefizit) untergeordnet werden.

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Entschließung:

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert durch

Pensionierung oder Kündigung freiwerdende Planstellen in den Bundesanstalten für

Lebensmitteluntersuchung, der bakteriologisch - serologischen Bundesanstalt sowie

der Veterinärmedizinischen Bundesanstalt nachzubesetzen, um die für die

Lebensmittelsicherheit notwendigen Untersuchungen und die Forschungstätigkeiten

dieser Bundesanstalten dauerhaft in Österreich abzusichern!"

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss