450/A(E) XXI.GP
Eingelangt am: 06.06.2001
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Heinz Gradwohl, Anna Huber
und GenossInnen
betreffend Sicherung der personellen Ressourcen in den Bundesanstalten für
Lebensmitteluntersuchung und anderen Bundesanstalten
Der Bund betreibt zur Erfüllung der Aufgaben in Vollziehung des
Lebensmittelgesetzes 1975 die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -
Forschung in Wien, und je eine Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Linz,
Graz, Innsbruck und Salzburg. Trotz der Zunahme der Aufgaben der
Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung - insbesondere der
europarechtlichen Vorgaben (z. B. obligatorische Rinderkennzeichung) - wird an eine
Ausgliederung in eine „Ernährungsagentur“ gedacht. Auch BM Mag. Molterer spricht
von weiter steigendem Kontrollanforderungen im Ernährungsbereich (siehe 2042/AB,
XXI.GP vom 30.4.2001). Der Rechnungshof hat in seinem Bericht 1997 jedoch eine
Ausgliederung in diesem Bereich abgelehnt. Diese geplante Ausgliederung ist
besonders unverständlich, weil kein anderer EU - Mitgliedstaat seine
Lebensmittelkontrolle und Lebensmittelaufsicht bislang ausgegliedert hat.
Die österreichische Bundesregierung hat nun mehrfach angekündigt 15.000 Beamte
einzusparen (z.B. Ministerrat, 12.7.2000), 7000 davon sollten - lt. BK Dr. Wolfgang
Schüssel - durch "Nichtnachbesetzung“ eingespart werden. Dies trifft u.a. auch auf
die Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung, die bakteriologisch -
serologischen Bundesanstalt sowie auf die Veterinärmedizinischen Bundesanstalt
zu. Damit wird deren Existenz bzw. die Aufgabenerledigung dieser Bundesanstalten
in Frage gestellt.
In diesen Bundesanstalten fallen nun einerseits Pensionierungen (z.B. BALUF -
Salzburg) an, andererseits gibt es - nicht zuletzt aufgrund der bestehenden
Arbeitsbedingungen und der latenten Verunsicherung über die Zukunft dieser
Anstalten - zusätzlich Kündigungen von MitarbeiterInnen (z. B. BALUF - Innsbruck).
Widersprüchlich sind dazu die Aussagen von BM Mag. Haupt und BM Mag. Molterer:
„Die durch Ministerratsbeschluss festgelegte und die Einsparungsbemühungen des
Bundes verwirklichende restriktive Personalpolitik trifft alle Bundesdienststellen.
Ausnahmen können nicht gemacht werden, da diese sofort Beispielsfolgerungen
zeitigen würden (2007/AB, XXI.GP vom 26.4.2001)“
„Mit Beschluss des Ministerrates vom 21. Juni 2000 über die Aufnahmepolitik 2000
bis 2003 wurden abweichend von der Vorgehensweise der Vorjahre, in denen die
angepeilte Personalreduktion durch die Festlegung einer Aufnahmequote
operationalisiert wurde - Einsparungsziele mittels konkreter Zielwerte bei den
Vollbeschäftigungsäquivalenten ressortweise festgelegt.
Vollbeschäftigungsäquivalente sind Messwerte, die sich an der auf eine
Vollbeschäftigung hochgerechneten Beschäftigtenzahl orientieren. Innerhalb dieser
Grenzen - der Erreichung des Einsparungszieles - kann das Ressort Prioritäten bei
der Aufnahmepolitik eigenverantwortlich
festlegen. So wurde und wird bei
freiwerdenden Planstellen an den Bundesämtern für Landwirtschaft und den
landwirtschaftlichen Bundesanstalten die Notwendigkeit einer Nachbesetzung im
Einzelfall geprüft. Im Falle eines positiven Ergebnisses wird die Planstelle auch
nachbesetzt (2042/AB, XXI.GP vom 30.4.2001 )".
Die Europäische Kommission hatte zu verschiedenen Richtlinien aus dem
Lebensmittelbereich in den letzten Jahren Evaluierungsbesuche abgestattet. Dabei
wurden als eine Schwachstelle damals bereits die Personalknappheit auf Bundes -
und Landesebene identifiziert.
Eine Einsparung von Planstellen in diesem Bereich ist daher aus Gründen des
Gesundheits - und Verbraucherschutzes kaum vorstellbar und ist kontraproduktiv.
Überdies würde eine derartige Sparmaßnahme die Vorgaben der EU - Kommission
zum "Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit" hinsichtlich der amtlichen Überwachung
und Kontrolle von Lebensmittel ("from the stable to table") in Frage stellen.
In Anbetracht der europaweit enormen Zunahme von Futtermittel - und
Lebensmittelskandalen in den letzten Jahren und den zusätzlichen Kontroll - und
Untersuchungsaufgaben ist dies ein absolut falsches Signal an die Öffentlichkeit.
Dies stellt Sparen am falschen Platz dar.
Diese Vorgangsweise ist weiters nicht nur unschlüssig, sondern auch
kontraproduktiv, da die geplante Ernährungssicherheitsagentur auch über
entsprechende personellen Ressourcen verfügen muss. Außer man nimmt damit
weniger Untersuchungen und Forschungsaktivitäten im Bereich
Lebensmittelsicherheit in Kauf. Damit würde aber auch die von der Bundesregierung
geplante Ernährungssicherheitsagentur bzw. deren Effektivität ausschließlich den
rerstriktiven Budgetzielen (Nulldefizit)
untergeordnet werden.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert durch
Pensionierung oder Kündigung freiwerdende Planstellen in den Bundesanstalten für
Lebensmitteluntersuchung, der bakteriologisch - serologischen Bundesanstalt sowie
der Veterinärmedizinischen Bundesanstalt nachzubesetzen, um die für die
Lebensmittelsicherheit notwendigen Untersuchungen und die Forschungstätigkeiten
dieser Bundesanstalten dauerhaft in Österreich abzusichern!"
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss